4390/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Präsidentin des Rechnungshofes

betreffend Fragen zur Pflichtrücklage der Wirtschaftskammern

 

Die Wirtschaftskammern haben sich in ihrer Haushaltsordnung (1) zu ungewöhnlich hohen Pflichtrücklagen verpflichtet und berufen sich dabei auf den Rechnungshof (2). So sind gemäß § 8 der WK-Haushaltsordnung Pflichtrücklagen in Höhe eines Jahresaufwandes vorzusehen. Im Vergleich dazu müssen beispielsweise die Sozialversicherungsträger nur einen Monatsaufwand als gesetzliche Rücklage halten (3). Bei deutschen Krankenkassen ist gemäß SGB V sogar nur ein Fünftel des Monatsaufwands als gesetzliche Rücklage ausreichend (4). Nun ist unbestritten, dass die Krankenkassen wesentlich wichtigere Aufgaben wahrnehmen als die Wirtschaftskammern. Daher stellt sich die Frage, mit welcher Begründung der Rechnungshof den Wirtschaftskammern eine Pflichtrücklage in Höhe eines Jahresaufwandes empfohlen hat.

Aktuell entspricht das Eigenkapital der Wirtschaftskammern mit 1.7 Mrd. Euro knapp dem doppelten Jahresaufwand der Wirtschaftskammern.

 

 

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Quellen:

(1) https://www.wko.at/service/oe/Haushaltsordnung.pdf

(2) https://twitter.com/WKOwien/status/1218145555882430464

(3) https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.691912&version=1540818031

(4) https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/261.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Die Wirtschaftskammern haben sich zu einer Pflichtrücklage in Höhe eines Jahresaufwandes verpflichtet (§ 8 WK-Haushaltsordnung):

a.    Wo ist die entsprechende Empfehlung des Rechnungshofes verschriftlicht? Legen Sie diese Empfehlung bitte offen?

2.    Hält der Rechnungshof eine WK-Pflichtrücklage in Höhe eines Jahresaufwandes für notwendig?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

3.    Was empfiehlt der Rechnungshof den Wirtschaftskammern gegenwärtig bezüglich Bildung und zur Höhe der Pflichtrücklagen?

4.    Was empfiehlt der Rechnungshof den Wirtschaftskammern gegenwärtig bezüglich Liquiditätsmanagement?