4392/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.12.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend österreichweite, flächendeckende Implementierung der „Frühen Hilfen“

 

 

„Unter Frühen Hilfen verstehen wir ein Gesamtkonzept von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit, das die Ressourcen und Belastungen von Familien in spezifischen Lebenslagen berücksichtigt. […] „Frühe Hilfen“ zielen darauf ab, Entwicklungs­möglichkeiten und Gesundheitschancen von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen „Frühe Hilfen“ insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Elternkompetenzen von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Sie zielen des Weiteren auf eine Verhinderung bzw. Reduktion von Entwicklungsstörungen, -verzögerungen und Krankheiten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.“[1]

 

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 5. April 2019 mit dem Thema „Frühe Hilfen: Nachhaltige Verankerung und Finanzierung“ und fasste dazu folgenden Beschluss:

 

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz begrüßt die Bemühungen zur österreichweiten flächendeckenden Implementierung der „Frühen Hilfen“ und die bisherige Unterstützung seitens des Bundes. Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz ersucht die Bundesregierung, die Weiterführung und Finanzierung der „Frühen Hilfen“ nach der Projektlaufzeit, die am 31.12.2021 endet, sicherzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Inwieweit wurde seitens Ihres Ministeriums dem oben genannten Beschluss („österreichweite flächendeckende Implementierung der „Frühen Hilfen) der LandesfamilienreferentInnenkonferenz bis dato nachgekommen?

2.    Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Auf- und Ausbaus des Angebots der „Frühen Hilfen“?

3.    Welche diesbezüglichen Leistungen wurden seitens Ihres Ministeriums bis dato erbracht?

4.    Die Projektlaufzeit endet am 31.12.2021; wie erfolgt die zukünftige Finanzierung der „Frühen Hilfen“?

5.    Wann kann mit der Publikation des neuen Finanzierungsmodells gerechnet werden?

6.    Laut der Fachgruppe Public Health benötigt die langfristige Finanzierung alleine in den Jahren 2022 bis 2026 rund 21 Millionen Euro pro Jahr, wie sieht hierzu die rechtliche Verankerung und Sicherstellung der Finanzierung aus?

 



[1] Frühe Hilfen (2020): „Was sind Frühe Hilfen?“, online unter: www.fruehehilfen.at/de/Fruehe-Hilfen/Was-sind-Fruehe-Hilfen.htm [12.11.2020]