441/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Nachfrage zur Schändung des Gedenksteins für Wehrmachtsdeserteure und Opfer des 2. Juli 1944 in Goldegg

 

Am Wochenende vom 1. bis 2. September 2018 haben unbekannte Täter einen Anschlag auf das Deserteursdenkmal in Goldegg verübt. Das Denkmal erinnert an die, am 2. Juli 1944 von Gestapo, Gendarmerie und SS ermordeten, inhaftierten und deportierten Menschen aus Goldegg-Wenig, darunter junge Männer, die nicht in die Wehrmacht einrücken wollten. 14 Menschen kamen unmittelbar am 2. Juli 1944 oder später in Konzentrationslagern ums Leben.[1] In der Anfragebeantwortung des damaligen Justizministers (1778/AB

vom 26.11.2018 zu 1737/J (XXVI.GP)“ hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Salzburg führt gegen unbekannte Täter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vergehens der Sachbeschädigung nach §§ 125 f StGB und des Verbrechens nach § 3f VerbotsG. Mitte Oktober 2018 erfolgte über Anordnung der Staatsanwaltschaft die Erstberichterstattung durch die Kriminalpolizei. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ein endgültiger Abschlussbericht liegt noch nicht vor.“[2]

Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang nachstehende folgende

 

Anfrage:

1)      Liegt zu dem oben genannten Ermittlungsverfahren bereits ein Abschlussbericht vor?

a)      Wenn nein, wann ist mit diesem zu rechnen?

b)      Wenn ja, seit wann?

c)      Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam der Bericht?

2)      Kam es nach dem Ermittlungsverfahren zu einer Anklage?

a)      Wenn ja, wegen den Verstößen gegen welche Rechtsnormen?

3)      Ist in Ihrem Ressort bekannt, ob es sich nach heutigem Ermittlungsstand um eine Tat mit rechtsextremistischem Hintergrund handelt?

4)      Sind die Täter der Schändung des Gedenksteins in Ihrem Ressort nun bekannt?

a)      Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der Täter nach Geschlecht.

b)      Sind die Täter dem rechtsextremistischen Milieu zuzurechnen?

5)      Ist in Ihrem Ressort eine Sachverhaltsdarstellung zum Brand eines Gedenkkranzes am Salzburger Kommunalfriedhof im November 2019 eingelangt?

a)      Wenn ja, wurde ein Ermittlungsverfahren diesbezüglich eröffnet?

b)      Wenn ja, gibt es hierzu bereits Ermittlungserkenntnisse oder einen Abschlussbericht?

c)      Wenn nein, warum nicht?

d)      Geht Ihr Ressort in diesem Fall von einer rechtsextremistisch motivierten[3] Tat aus?



[1] https://www.diepresse.com/5491061/zweites-denkmal-fur-wehrmachtsdeserteure-in-salzburg-beschadigt, abgerufen am 27. Dezember 2019

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01778/imfname_723528.pdf, abgerufen am 27. Dezember 2019

[3] Verwiesen wird auf die Rechtsextremismus-Definition des BVT im Verfassungsschutzbericht 2018, siehe auch https://www.bvt.gv.at/401/files/Verfassungsschutzbericht2018.pdf (S. 29) sowie die Aufstellung rechtsextremistisch motivierter Straftaten ebenda (S.33/34)