4421/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Supervision für Polizei-Beamt_innen während des und nach dem Anschlag in Wien
Die Beamt_innen der Polizei, die in der Nacht des Terroranschlags am 2.11.2020 im Dienst waren, waren mit einer psychisch wie physisch herausfordernden Situation konfrontier. Es ist essentiell, dass die Gesundheit der Polizist_innen gewährleistet wird und ihnen die nötige Unterstützung, um die Erfahrungen des Anschlags aufzuarbeiten, bereit gestellt wird.
Die Verbrechensopferhilfe Weisser Ring fordert, "dass Menschen, die sich während eines Terroranschlags in unmittelbarer Nähe des Tatgeschehens aufgehalten haben, hinsichtlich ihrer Opferrechte mit direkten Opfern von Gewalt gleichgestellt werden" (https://www.weisser-ring.at/weisser-ring-fordert-klarstellung-der-opferrechte-fuer-terroropfer/) und plädiert auch dafür, dass "Daten von Betroffenen seitens der Polizeibehörden an den Weissen Ring weitergegeben werden" (https://wien.orf.at/stories/3076750/). Im Innenausschuss am 1.12.2020 von der Anfragestellerin auf die Forderungen des Weissen Ringes angesprochen, meinten Sie, Ihr Ministerium wäre in engem Austausch mit der Organisation und Sie würden alles unterstützen was rechtlich umsetzbar wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde den Beamt_innen, die in der Nacht des Terroranschlags im Einsatz waren, von Seiten des Ministeriums aktiv psychologische Hilfe, Supervision oder Peer Support zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, inwiefern wurde bzw. wird durch welche Stelle wann und in welchem Ausmaß dieses Angebot gegeben?
b. Wenn ja, inwiefern wurde wann und in welchem Ausmaß wurde bzw. wird dieses Angebot angenommen?
c. Wenn nein, warum nicht?
2. Welche weitere Maßnahmen wurden jeweils wann von Seiten des BMI gesetzt, um den Polizist_innen, die im Einsatz waren, psychologische Unterstützung bei der Verarbeitung der Erfahrungen rund um den Anschlag zu ermöglichen?
3. Wurden Beamt_innen, die in der Anschlagsnacht mit gefährlichen Situationen konfrontiert waren, proaktiv bzw. verpflichtend Gespräche mit welcher Institution Ihres Hauses angeboten bzw. auferlegt?
a. Wenn ja, wie vielen Beamtinnen in jeweils welchem Ausmaß?
4. Wurden Beamt_innen des psychologischen Dienstes/der Supervision oder Mitglieder des Peer Supports auf die Anforderungen eines Terroranschlages vorbereitet bzw. geschult?
a. Wenn ja, inwiefern wann?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, wird dies nachgeholt?
5. Welchen Stellen in Ihrem Hause ist seit wann bekannt, ob sich Beamt_innen an den Weissen Ring wenden?
6. Inwiefern gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring?
7. Kennen Sie die oben genannte Forderung des Weissen Ringes betreffend betreffend "Ausweitung der Opferrechte auf Opfer schwerer situativer Gewalt"?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, inwiefern haben Sie sich für deren Umsetzung eingesetzt?
8. Planen Sie legistische oder organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung dieser Forderungen des Weissen Rings?
a. Wenn ja, inwiefern und wann?
b. Wenn nein, weshalb nicht?