4425/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einflussnahme auf Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss

Laut Medienberichten (https://www.derstandard.at/story/2000118354208/oberstaatsanwaltschaft-wollte-nicht-dass-schredder-akt-an-u-ausschuss-geht) erging seitens der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien im Frühjahr 2020 die Weisung, den sogenannten "Schredderakt", also jenen Strafakt, der sich mit den dubiosen Vorgängen im Kanzleramt rund um das Schreddern von Festplatten befasst, nicht an den Untersuchungsausschuss vorzulegen. Diese Entscheidung wurde letzten Endes durch Intervention des Ministeriums nach Beratung mit dem Kabinett revidiert. 

Dies war aber nicht der einzige Fall, in welchem die OStA Wien sich gegen Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss aussprach: auch jener Strafakt, welcher sich mit dem Verdacht der Falschaussage seitens der Auskunftsperson Bettina Glatz-Kremsner befasst, sollte laut Aussage der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss am 4.12.2020 auf Grund einer Weisung der OStA Wien nicht vorgelegt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gab es im "Ibiza"-Verfahren bzw. in anderen den Ibiza-Komplex betreffenden sowie von den dazu ermittelnden Sachbearbeiter_innen der WKStA geführten Verfahren Weisungen der OStA Wien dahingehend, Akten und Unterlagen nicht an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln?

a.    Wenn ja: Wann ergingen diese Weisungen durch wen und welchen Inhalt hatten diese (insbesondere: welche Akten sollten aus welchen Gründen nicht vorgelegt werden)?

b.    Wenn ja: Wurden in den jeweiligen Fällen Akten und Unterlagen tatsächlich nicht vorgelegt, oder wurden die Entscheidungen der OStA revidiert?

                                      i.Wenn ja: wann und durch wen und mit welcher Begründung wurden diese Entscheidungen revidiert?

2.    Gab es zu den Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss Weisungen von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, oder sonstigen befugten Organen?

a.    Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, zu welchem Akt, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

3.    Gab es Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen betreffend die Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss, in denen der WKStA Handlungen untersagt wurden?

a.    Wenn ja: wann fanden diese jeweils zu welchem Verfahren statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?

b.    Wenn ja, um welche Handlungen ging es jeweils?

c.     Wurden dabei Weisungen erteilt?

                                      i.Wenn ja: wann, durch wen an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

                                     ii.Wenn ja: auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Weisungen erteilt?

                                    iii.Wenn ja: wurde oder wird die Weisung nach § 29a Abs 3 StAG an das Parlament berichtet?

1.    Wenn nein: warum nicht?

4.    Gab es Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen betreffend die Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss in Folge deren als Ergebnis das ursprüngliche Ansinnen der WKStA abgeändert wurde?

a.    Wenn ja: wann fanden diese jeweils zu welchem Verfahren statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?

b.    Wenn ja: was war das ursprüngliche Ansinnen der WKStA und was die abgeänderte Vorgehensweise?

5.    Auf Grund welcher konkreten Begründung sprach sich die OStA Wien wann durch wen gegen eine Übermittlung des "Shredder-Aktes" an den Untersuchungsausschuss aus?

a.    Warum sah man im Ministerium/Kabinett die Notwendigkeit, dieses Vorgehen der OStA Wien zu revidieren?

6.    Auf Grund welcher konkreten Begründung sprach sich die OStA Wien wann durch wen gegen eine Übermittlung des Strafverfahrens rund um den Verdacht der Falschaussage durch Bettina Glatz-Kremsner an den Untersuchungsausschuss aus?

a.    Wurde diese Entscheidung im Ministerium/Kabinett bereits revidiert?

                                            i.    Wenn ja: Warum, durch wen und wann?

                                           ii.    Wenn nein: warum nicht?

7.    Inwieweit war die OStA Wien wann durch wen in die Entscheidung der Nichtvorlage des vollständigen Ibiza-Videos bzw. des ungeschwärzten Transkriptes involviert?

8.    Inwieweit war die OStA Wien wann durch wen in die Entscheidung der Nichtvorlage der Zeugeneinvernahme von Kanzler Kurz betreffend seiner Aussagen zu Aktenleaks in der WKStA involviert?

9.    Inwieweit war die OStA Wien wann durch wen in die Entscheidung der Nichtvorlage der vollständigen Chatverläufe zwischen Kanzler Kurz und Ex-Vizekanzler Strache involviert?

10.  Wer ist vonseiten der Justiz für die Konsultationsverfahren mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss seit dessen Beginn zuständig? 

11.  Gab es im "Ibiza"-Verfahren bzw. in anderen den Ibiza-Komplex betreffenden sowie von den dazu ermittelnden Sachbearbeiter_innen der StA Wien geführten Verfahren Weisungen der OStA Wien dahingehend, Akten und Unterlagen nicht an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln?

a.    Wenn ja: Wann ergingen diese Weisungen durch wen und welchen Inhalt hatten diese (insbesondere: welche Akten sollten aus welchen Gründen nicht vorgelegt werden)?

b.    Wenn ja: Wurden in den jeweiligen Fällen Akten und Unterlagen tatsächlich nicht vorgelegt, oder wurden die Entscheidungen der OStA revidiert?

                                      i.Wenn ja: wann und durch wen und mit welcher Begründung wurden diese Entscheidungen revidiert?

12.  Gab es Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen betreffend die Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss, in denen der StA Wien Handlungen untersagt wurden?

a.    Wenn ja: wann fanden diese jeweils zu welchem Verfahren statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?

b.    Wenn ja, um welche Handlungen ging es jeweils?

c.     Wurden dabei Weisungen erteilt?

                                      i.Wenn ja: wann, durch wen an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

                                     ii.Wenn ja: auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Weisungen erteilt?

                                    iii.Wenn ja: wurde oder wird die Weisung nach § 29a Abs 3 StAG an das Parlament berichtet?

1.    Wenn nein: warum nicht?

13.  Gab es Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen betreffend die Aktenvorlagen an den Untersuchungsausschuss in Folge deren als Ergebnis das ursprüngliche Ansinnen der StA Wien abgeändert wurde?

a.    Wenn ja: wann fanden diese jeweils zu welchem Verfahren statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?

b.    Wenn ja: was war das ursprüngliche Ansinnen der StA Wien und was die abgeänderte Vorgehensweise?