4426/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Wie derstandard.at berichtete (https://www.derstandard.at/story/2000122145228/staatsanwaeltin-in-der-oevp-schredderaffaere-nicht-mehr-bei-der-wksta) bzw. laut Aussagen der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestanden bzw. bestehen insbesondere im "Ibiza-Verfahrenskomplex" derartig massive Unwägbarkeiten für die WKStA, dass deren Leiterin in einem Dokument, das Sie bei einer Besprechung mit Vertreter_innen der WKStA Ende Mai 2020 erreichte, zusammenfasste, dass aus Sicht der WKStA die OStA Wien (insb. unter Leitung von Mag. Fuchs) und SC Mag. Pilnacek "gegen die WKSTA anstatt mit der WKStA" arbeiten würden. Die bei dieser Besprechung Ihnen übergebenen Unterlage sind klar als Hilferuf der WKStA, unbeeinflusst ermitteln zu können, wahrzunehmen.

Die anlässlich des genannten Termins mit Vertreter_innen der WKStA Ihnen übergebenen Unterlagen wurden erst auf Grund einer ergänzenden Beweisanforderung an den Untersuchungsausschuss übermittelt, was generell die Frage nach der selbständigen Wahrnehmung der Pflicht zur Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss in Ihrem Ministerium und insbesondere in Ihrem Kabinett aufwirft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie oft wandten sich in Zusammenhang mit den von der WKStA geführten Verfahren resultierend aus dem "Ibiza"-Komplex deren Leitungsorgane an Sie bzw. Ihr Kabinett?

a.    Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt geschah dies jeweils?

b.    Wann wandten sich welche Leitungsorgane der WKStA an Sie persönlich? 

                                      i.Wann haben Sie jeweils an wen die Kommunikation delegiert?

                                    ii.Wann haben Sie jeweils die Kommunikation persönlich übernommen?

2.    Wie oft kam es in diesem Zusammenhang zu Besprechungen, wer nahm daran teil und was war der genaue Inhalt?

a.    Wurden dabei auch Unterlagen übergeben?

                                      i.Wenn ja: was war - zusammengefasst - deren Inhalt?

3.    Wurden über diese Besprechungen auch Protokolle angefertigt?

a.    Wenn ja, warum wurden diese dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss nicht übermittelt?

b.    Wenn ja, haben Sie vor, diese dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss zu übermitteln?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Schritte setzten Sie in Folge der erhaltenen Informationen (Frage 1) bzw. der Besprechungen (Frage 2) jeweils, um die aufgeworfenen Probleme zu lösen und Ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen?

5.    Wie oft hatten Sie in diesem Zusammenhang Termine mit dem Leiter der OStA Wien?

a.    Wann und mit welchem Inhalt geschah dies jeweils?

b.    Wurden dabei auch Unterlagen übergeben?

                                      i.Wenn ja: was war - zusammengefasst - deren Inhalt?

6.    Warum wurden die Unterlagen betreffend der Besprechung mit Vertreter_innen der WKStA mit Ihnen Ende Mai 2020 erst nach ergänzender Beweisanforderung durch den Untersuchungsausschuss übermittelt?

a.    Wer traf diese Entscheidung, dass diese Akten nicht aus Eigenem übermittelt wurden, und wie wurde dies begründet?

7.    Gibt es im Kabinett weitere Unterlagen in Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss, insbesondere solche, welche anlässlich von Besprechungen mit Vertreter_innen der WKStA oder der OStA Wien übergeben wurden, die noch nicht vorgelegt wurden?

a.    Wenn ja: warum nicht und bis wann ist damit zu rechnen?