4430/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Wasserqualität Thaya
In Österreich ist sowohl der Biodiversitätsverlust als auch die Situation der Gewässer nach wie vor besorgniserregend, was auch ein RH Bericht aus dem Jahre 2019 bestätigt: Nur 40% der österreichischen Gewässer befinden sich in gutem Zustand. Auch die Thaya im Weinviertel wird möglicherweise mit Chlorid, Sulfat und Cyanide belastet. Pläne der Asfinag eine ca. 20km lange Druckrohrleitung am Abschnitt Poysdorf bis zur Grenze der Nordautobahn A5 zu bauen, um die mit Streusalz kontaminierten Winterabwässer in die Thaya ableiten zu können, stehen ebenfalls im Raum. Konkret handelt es sich hier um 250 Tonnen Salz pro Jahr, das die ASFINAG in die Thaya leiten darf. Sollte es zu Überflutungen kommen, droht eine Übersalzung des umliegenden Ackerlandes, was verherrende Folgen haben könnte. Dies könnte auch bei einem ungewollten Salzaustritt aus der Leitung passieren, die durch Ackerländer verlegt werden würde.
Ein Bescheid der BH Mistelbach zeigt jedoch, dass einer nahegelegenen Firma noch viel höhere Grenzwerte eingeräumt, und die Abwassermengen betrachtlich erhöht wurden. Die Firma hat sich zu einem Monitoring verpflichtet und meldet die Zufur- und Emissionsdaten der Behörde - doch für die Öffentlichkeit sind diese Daten nicht zugänglich.
Ein Gutachten der BOKU Wien, in Auftrag gegeben von einem betroffenen Biobauern, zeigte jedoch, dass die Frachten von Chlorid und Sulfat überschritten wurden, und zwar bis zu 100 Prozent bei Chlorid und bis zu 87 Prozent bei Sulfat. Allerdings wurde dieses Gutachten möglicherweise aufgrund von juristischen Schritten widerrufen.
Allgemein scheint das Thema Salz in Gewässern wenig beachtet, obwohl den Auswirkungen auf die Gewässer, die Umgebung, die Lebewesen und Mikroorganismen in den Gewässern große Bedeutung beigemessen werden muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist dem BMLRT dieser Sachverhalt bekannt?
a. Wenn ja, welche Schritte wurden hier bereits vonseiten des BMLRT gesetzt?
2. Wie beurteilt das BMLRT die Pläne der ASFINAG hinsichtlich der EU WRRL und wie will das BMLRT die Einhaltung der Verpflichtungen der Republik Österreichs aufgrund der EU WRRL gewährleisten?
3. Sind dem BMLRT die Erkenntnisse des diesbezüglichen Gutachtens der BOKU bekannt?
a. Wie beurteilt das BMLRT dessen Zurückziehung?
4. Hat das BMLRT hinsichtlich dieser Entwicklungen den, von der BH Mistelbach ausgestellten Bescheid vom 11. Jänner 2016 geprüft, oder vor diesen zu prüfen?
5. Wird das BMLRT die Chloridwerte, Sulfatwerte und Cyanidwerte der Thaya gesondert überprüfen lassen?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie und durch wen wird derzeit die Wasserqualität der Thaya überprüft und die Einhaltung der EU WRRL gewährleistet?
a. Wie haben sich die Chlorid, Sulfat bzw. Cyanidwerte in den letzten 5 Jahren entwickelt?
b. Wie hoch sind die Toleranzen und wurden diese in den letzten 5 Jahren überschritten?
7. Welche Auswirkungen hätte eine Überschreitung der Toleranzen bei den Werten für Sulfat, Chlorid und Cyanide in der Thaya, hinsichtlich des Verschlechterungsverbots für die Republik Österreich?
8. Welche Auswirkungen hätte eine Überschreitung der Toleranzen bei den Werten für Sulfat, Chlorid und Cyanide in der Thaya für die Landwirtschaft entlang der Thaya?
9. Welche Auswirkungen hätte eine Überschreitung der Toleranzen bei den Werten für Sulfat, Chlorid und Cyanide in der Thaya für die Biodiversität entlang der Thaya?