4432/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend überteuerte Beschaffung von PCR-Tests
Während hunderttausende Menschen in Österreich durch die Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben und von der Bundesregierung wie auch die vielen kleinen Unternehmen weiterhin im Regen stehen gelassen werden, spielt der sparsame Umgang mit Steuergeld im Zusammenhang mit Regierungs-PR und Kurz’scher Klientelpolitik offenbar keine Rolle.
Zahlreiche Medienberichte[1] legen nahe, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch im Rahmen der Beschaffung von Covid‑19‑Tests nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Während der deutsche Gesundheitsminister Spahn den Kostenersatz für die Beschaffung von PCR-Tests durch die öffentliche Hand per Verordnung bereits im Juni 2020 mit 50,50 Euro gedeckelt hat, blieb die österreichische Bundesregierung auch in dieser Frage untätig. So übernahm das Gesundheitsministerium für PCR-Tests in Österreich weiterhin rekordverdächtige Kosten in der Höhe von bis zu 85 Euro. Dies erscheint auch in Anbetracht der europaweit üblichen Marktpreise (z.B. in Italien ca. 30 Euro oder Ungarn 20 Euro pro PCR-Test) mehr als hinterfragenswert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1) Für wie viele PCR-Tests hat der Bund bisher (Stichtag 31. 12. 2020) die Kosten übernommen?
2) Zu welchen Preisen wurden die PCR-Tests bisher (Stichtag 31. 12. 2020) beschafft?
a. Bitte um detaillierte monatliche Aufgliederung nach Anzahl der PCR-Tests, durchschnittlicher monatlicher Stückpreis, Zwischen- und Gesamtsummen?
3) Wie wurde die genannte „Kostenobergrenze“ von 85 EUR für PCR-Tests festgelegt bzw. ermittelt?
a. Gab es dafür z.B. eine Marktpreisstudie etc.?
b. Wenn nein, warum nicht?
4) Wann wurde diese Kostenobergrenze festgelegt?
5) Auf welcher Rechtsgrundlage darf so eine Kostenobergrenze für PCR-Tests seitens des Ministeriums festgelegt werden?
6) Auf welchen Zeitraum war die Kostenobergrenze für PCR-Tests befristet?
7) Bundesministerin Köstinger hat ihre - nicht unbedingt erfolgreiche - Tourismus-Teststrategie eigenen Angaben zufolge in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort durchgeführt. In einem Interview[2] mit der Kleinen Zeitung rechtfertigte sie den Preis von 85.- Euro damals als "geprüft und angemessen". Ist die von Köstinger ins treffen geführte Prüfung der “Angemessenheit” durch das Gesundheitsministerium erfolgt?
8) Warum wurde nicht sofort eine österreichweite Ausschreibung gestartet?
9) Warum wurde die Kostenobergrenze nicht laufend evaluiert und gesenkt?
10) Warum hat man sich nicht an den Preisen in den Nachbarländern orientiert?
a. Wurde über das Gesundheitsressort ein europaweiter Kostenvergleich durchgeführt?
11) Gibt es auch für andere Produkte zur Bekämpfung von Corona ähnliche Obergrenzen bzw. Qualitätskriterien, die den Ländern vom Bund refundiert werden?
a. Wenn ja, für welche Produkte und welche Obergrenze bzw. Qualitätskriterien?
12) Welche Preise wurden für diese Produkte, für die es solche Obergrenzen gibt, bisher (Stichtag 31. 12. 2020) bezahlt (bitte um detaillierte, monatsweise Darstellung nach jeweiligen Stückkosten und Gesamtsumme)?
[1] Siehe dazu beispielsweise:
https://www.derstandard.at/story/2000120503962/mangelnde-strategie-bei-covid-tests-duerfte-teure-folgen-fuer-oesterreich
https://www.sn.at/panorama/wissen/bei-pcr-tests-gibt-es-deutliche-preisunterschiede-96360820
https://www.dossier.at/dossiers/aktuelles/kosten-kosten-kosten/
[2] https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5844614/Koestinger-verteidigt-Kosten_Steuerzahler-zahlen-pro