4433/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Alois Stöger, Jan Krainer Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der Versteuerung von Einnahmen aus dem Bordverkauf von Unternehmen des Ryanair Konzerns.
Gemäß eines Artikels, vom 01.12. im Wirtschaftsteil des Magazins Profil und einer Sendung des ORF Reports, wurden bei der Ryanair Konzerngesellschaft Laudamotion große Mengen an Bargeld in den Flugzeugen außer Landes geschafft
(https://www.profil.at/wirtschaft/laudamotion-ryanair-und-das-geld-einmal-um-die-ganze-welt/401115813).
CrewmitarbeiterInnen wurden angehalten einzelne Taschen mit Bargeld auf ihren Flügen mitzunehmen und durch den Zoll zu bringen. Auch von Österreich sollen solche Geldtransporte durch das Personal durchgeführt worden sein. Es handelt sich pro Flug um bis zu 60.000 €, die in Taschen von jeweils unter 10.000 € transportiert wurden.
Das Geld stammt laut Medienberichten aus den Verkäufen von Produkten, Getränken und Snacks an Bord und sollte nach Irland transportiert werden. Am Flughafen Dublin wurden die MitarbeiterInnen angehalten das Geld in einem Safe zu deponieren bzw. es einer bestimmten Person bei der Landung zu übergeben.
In den Medien kommt zu steuerlichen Fragen der EU Steuerrechtexperte Gottfried Schnellmann zu Wort. Ergibt an, dass die EU Mehrwertsteuerrichtlinie zur Anwendung kommen müssen und die Einnahmen aus den Bordverkäufen daher am jeweiligen Abflugort zu versteuern sind. Diese Regelung gelte auch bei Zwischenstopps.
Daher stellen unterzeichnete Abgeordnete nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie die Ansicht des Steuerrechtsexperten, dass bei einem Abflug oder Zwischenstopp in Wien eine Steuerpflicht hinsichtlich der Mehrwertsteuer bei Airlines entsteht?
2. Welche Airlines verfügen über eine Steuernummer in Österreich?
3. Bei welchen Airlines liegen Ihnen Angaben zu Einnahmen aus Bordverkäufen vor?
4. Verfügen bzw. verfügten Ryanair, Laudamotion, Buzz Air und WizzAir über eine Steuernummer in Österreich?
5. In welcher Höhe hat der Ryanair - Konzern Einnahmen durch Bordverkäufe bei der Steuerbehörde in den letzten 5 Jahren gemeldet? (aufgelistet nach Jahren und nach einzelnen Konzerngesellschaften)
6. Wie hoch war die Mehrwertsteuer der Ryanair und ihrer Tochterunternehmen aufgelistet nach Jahren und nach jeweiliger Konzerngesellschaft?
7. Wurden Einnahmen aus Bordverkäufen von Ryanair oder anderen Fluggesellschaft des Ryanairkonzerns beim österreichischen Zoll angemeldet? Wenn ja, in welchen Jahren und in welcher Höhe (nach Jahren und Konzerngesellschaften)
8. Wie viele An- und Abflüge verzeichneten Ryanair Konzerngesellschaften auf Österreichischen Flughäfen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (aufgelistet nach Jahren und nach Konzerngesellschaften)
9. Wie hoch war das Passagieraufkommen in den oben angeführten Jahren nach den Konzerngesellschaften?
10. Wie viele An- und Abflüge, die der Mehrwertsteuer unterliegen, haben Sie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 pro Ryanair Konzerngesellschaft in Österreich verzeichnet? (aufgelistet nach Jahren und nach Konzerngesellschaften)
11. Ab wann waren dem Finanzministerium oder den österreichischen Steuerbehörden bekannt, dass Ryanair und Fluglinien des Ryanair- Konzerns Bargeld in größeren Mengen über ihre MitarbeiterInnen ausfliegen ließen?
12. Haben Sie aufgrund des Medienberichts Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. des Steuerbetrugs in die Wege geleitet?