4436/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend "Justiz 3.0"
Mit dem Projekt "Justiz 3.0" wird eine vollständige digitale Aktenführung in der Justiz angestrebt. Im Justizausschuss vom 2.12.2020 hat Bundesministerin Zadic darüber informiert, dass bis Mitte 2023 alle Zivil- und Strafverfahren vollständig auf digitale Akten umgestellt werden sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie ist der Status Quo zum flächendeckenden
Ausbau des im September 2016 begonnenen Testbetriebs von "Justiz 3.0"?
Wann wird der flächendeckende Ausbau der digitalen Aktenführung an
allen Standorten abgeschlossen sein? Welcher konkrete Plan liegt diesem
Wirkungsziel zugrunde?
2. Ist der flächendeckende Ausbau der
digitalen Aktenführung an den Zivilgerichten bereits abgeschlossen? Falls
nein, welche Standorte fehlen noch und wann soll die Ausrollung abgeschlossen
sein?
3. Ist der flächendeckende Ausbau der
digitalen Aktenführung an den Strafgerichten bereits abgeschlossen? Falls
nein, welche Standorte fehlen noch und wann soll die Ausrollung abgeschlossen
sein?
4. Wurden seitens Ihres Ressorts bereits
Evaluierungen zu den bisherigen Erfahrungen zu "Justiz 3.0" in
Auftrag gegeben? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nein, wann und wo soll
eine Evaluierung durchgeführt werden?
5. Welchen finanziellen Aufwand hat die Einführung und Ausbau der digitalen Aktenführung bisher verursacht? Welche finanziellen Aufwendungen sind bis 2023 präliminiert?
6. Die kürzlich eingeführte "Justiz
online" sieht unter anderem einen Chat-Bot und diverse
Abfragemöglichkeiten, wie zB. den Zugang zu Grundbuchsauszügen vor. Einsicht
in Akten ist für Verfahrensbeteiligte aber natürlich nur dort
möglich, wo diese auch elektronisch geführt werden. Bis wann ist der
Vollausbau für „Justiz online“ geplant?
7. Eine wichtige Voraussetzung für den flächendeckenden Ausbau der digitalen
Aktenführung ist das Thema Datensicherheit bzw. die Einrichtung von
digitalen Geheimhaltungsstufen. Die Speicherung und Sicherung der Daten sowie
der Schutz vor unbefugten Zugriffen muss höchsten Ansprüchen
entsprechen Welche Vorkehrungen zur Datensicherheit sind im Projekt Justiz 3.0
vorgesehen?
8. Gibt es bei grenzüberschreitenden Verfahren Vorkehrungen im Bereich digitaler Aktenführung in der Justiz im allgemeinen sowie bei Justiz 3.0 im besonderen?
9. Wird das arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren von Justiz 3.0 miterfasst?
Wenn ja, inwieweit ist der Stand der Umstellung in den jeweiligen
Bundesländern (bitte um Angabe nach Gerichtsstandorten)?
10. Welche Auswirkungen hat Justiz 3.0 auf die Abwicklung von Unternehmer- bzw.
Privatinsolvenzen?
11. Wird es auch einen Datenschutzbeauftragten
für den datenschutzrechtlichen Aspekt geben? Wie ist dies für Justiz
3.0 angedacht?
12. Liegt Ihrem Ressort die 2019 von der EK in Auftrag gegebene Studie im
Zusammenhang mit Eurojust bereits vor und wenn ja, was bedeutet das für
Österreich?