4436/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend "Justiz 3.0"

 

 

Mit dem Projekt "Justiz 3.0" wird eine vollständige digitale Aktenführung in der Justiz angestrebt. Im Justizausschuss vom 2.12.2020 hat Bundesministerin Zadic darüber informiert, dass bis Mitte 2023 alle Zivil- und Strafverfahren vollständig auf digitale Akten umgestellt werden sollen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie ist der Status Quo zum flächendeckenden Ausbau des im September 2016 begonnenen Testbetriebs von "Justiz 3.0"? Wann wird der flächendeckende Ausbau der digitalen Aktenführung an allen Standorten abgeschlossen sein? Welcher konkrete Plan liegt diesem Wirkungsziel zugrunde?

2. Ist der flächendeckende Ausbau der digitalen Aktenführung an den Zivilgerichten bereits abgeschlossen? Falls nein, welche Standorte fehlen noch und wann soll die Ausrollung abgeschlossen sein?

3. Ist der flächendeckende Ausbau der digitalen Aktenführung an den Strafgerichten bereits abgeschlossen? Falls nein, welche Standorte fehlen noch und wann soll die Ausrollung abgeschlossen sein?

4. Wurden seitens Ihres Ressorts bereits Evaluierungen zu den bisherigen Erfahrungen zu "Justiz 3.0" in Auftrag gegeben? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nein, wann und wo soll eine Evaluierung durchgeführt werden?

5. Welchen finanziellen Aufwand hat die Einführung und Ausbau der digitalen Aktenführung bisher verursacht? Welche finanziellen Aufwendungen sind bis 2023 präliminiert?

 

6. Die kürzlich eingeführte "Justiz online" sieht unter anderem einen Chat-Bot und diverse Abfragemöglichkeiten, wie zB. den Zugang zu Grundbuchsauszügen vor. Einsicht in Akten ist für Verfahrensbeteiligte aber natürlich nur dort möglich, wo diese auch elektronisch geführt werden. Bis wann ist der Vollausbau für „Justiz online“ geplant?

7. Eine wichtige Voraussetzung für den flächendeckenden Ausbau der digitalen Aktenführung ist das Thema Datensicherheit bzw. die Einrichtung von digitalen Geheimhaltungsstufen. Die Speicherung und Sicherung der Daten sowie der Schutz vor unbefugten Zugriffen muss höchsten Ansprüchen entsprechen Welche Vorkehrungen zur Datensicherheit sind im Projekt Justiz 3.0 vorgesehen?

8. Gibt es bei grenzüberschreitenden Verfahren Vorkehrungen im Bereich digitaler Aktenführung in der Justiz im allgemeinen sowie bei Justiz 3.0 im besonderen?


9. Wird das arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren von Justiz 3.0 miterfasst? Wenn ja, inwieweit ist der Stand der Umstellung in den jeweiligen Bundesländern (bitte um Angabe nach Gerichtsstandorten)?

10. Welche Auswirkungen hat Justiz 3.0 auf die Abwicklung von Unternehmer- bzw. Privatinsolvenzen?

11. Wird es auch einen Datenschutzbeauftragten für den datenschutzrechtlichen Aspekt geben? Wie ist dies für Justiz 3.0 angedacht?

12. Liegt Ihrem Ressort die 2019 von der EK in Auftrag gegebene Studie im Zusammenhang mit Eurojust bereits vor und wenn ja, was bedeutet das für Österreich?