444/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.01.2020
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Initiative gegen Gewalt im Netz

 

Hasskommentare, Lügengeschichten, Mobbing, Drohungen und Hetze – Hass im Netz ist mittlerweile trauriger Teil unserer Lebensrealität geworden. Immer stärker radikalisieren sich Diskussionen und Debatten im digitalen Raum, sei es in Kommentarspalten auf Facebook oder in Chaträumen diverser Online Plattformen. Im Jahr 2017 fielen bereits 44% aller bei der Beratungsstelle ZARA gemeldeten Fälle in die Kategorie „Internet“, schon im Jahr 2018 ist die Anzahl der gemeldeten Fälle um 30 Prozent gestiegen.  

Im Jänner 2017 hat sich eine breite Mehrheit im Nationalrat für ein stärkeres Vorgehen gegen Hass im Netz ausgesprochen. Der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter hat insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung Maßnahmen vorgesehen und gemeinsam mit der damaligen Staatsekretärin Muna Duzdar die „Initiative gegen Gewalt im Netz“ ins Leben gerufen. Darin enthalten waren u.a. die Schaffung unbürokratischer Melde- und Anzeigemöglichkeiten sowie Leitfäden, die über den Umgang mit Hasspostings informieren und dabei auch speziell die Möglichkeit von Entschädigungen nach dem Mediengesetz betonen. Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogramme für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gericht standen ebenso auf der Agenda wie eine generelle finanzielle und personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaften, darunter fünf neue SonderstaatsanwältInnen, mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung zum Thema, die eng mit der geplanten Meldestelle gegen Hasspostings zusammenarbeiten sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz daher folgende

 

 

Anfrage:

1.    Wurde der Justizbereich mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen aufgestockt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie gestaltet sich diese finanzielle und personelle Aufstockung konkret?

c.    Wenn ja, wurde evaluiert, ob mehr Bedarf besteht?

d.    Wenn nein, warum nicht?    

2.    Wurden die vom damaligen Justizminister Brandstetter angekündigten fünf Stellen für Sonderstaatsanwälte geschaffen? 

a)    Wenn ja, wann wurden diese geschaffen?

b)    Wenn ja, wo werden diese eingesetzt?

c)    Wenn nein, warum nicht?

d)    Wenn nein, ist es vorgesehen, diese fünf Stellen noch zu schaffen?

3.    Ist es vorgesehen, den Justizapparat mit zusätzlichen budgetären Mitteln auszustatten, um Hass im Netz seriös entgegenzutreten?

a.    Wenn ja, wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Mittel?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Haben seit Jänner 2017 Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogramme für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattgefunden?

a.    Wenn ja, wie viele Programme haben stattgefunden?

b.    Wenn ja, welche Institutionen haben diese besonders in Anspruch genommen?

c.    Wenn ja, welche Organisation bzw. Institution hat die Fortbildungsprogramme durchgeführt?

d.    Wenn ja, wieviele BeamtInnen wurden geschult? Aufgelistet nach Anzahl der MitarbeiterInnen in Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

e.    Wenn ja, in welchem Ausmaß fanden diese statt?

f.      Wenn ja, finden diese auch weiterhin statt?

g.    Wenn nein, warum nicht?