445/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Position Österreichs im Ecofin Dezember 2019 - Bekämpfung Geldwäsche

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Der Rat für Wirtschaft und Finanzen[1] vom 5.12.2019 hat einige sehr wichtige politische Themen beraten.

Um die im Rat vertretene Österreichische Position zum Thema „Bekämpfung Geldwäsche“ zu erfahren, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher nachstehende

Anfrage:

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen.

1)    Welche Position hat Österreich bei den Vorbereitungsarbeiten im AStV eingenommen?

a.     Wurde einzelnen Inhalten der Vorlage zugestimmt? Wenn ja, welchen?

b.     Wurden einzelne Inhalte der Vorlage abgelehnt? Wenn ja, welche?

2)    Welche Position haben Sie im Rahmen der Ecofin Sitzung eingenommen?

a.    Haben Sie einzelnen Inhalten der Vorlage zugestimmt? Wenn ja, welchen?

b.    Haben Sie einzelne Inhalte der Vorlage abgelehnt? Wenn ja, welche?

3)    Unter Punkt 4 der Schlussfolgerungen wird zur Kenntnis genommen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unzureichend umgesetzt wird.

a.     Welche Fälle sind hier angesprochen?

b.     Wie ist die Österreichische Position zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit? Welche Maßnahmen wurden vorgeschlagen?

4)    Gem. Punkt 5 sollen Bereiche ermittelt werden, in denen der Rechtsrahmen weiter harmonisiert und die Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden kann.

a.     Welche Harmonisierungsschritte wurden angedacht?

b.     Wo liegen die Probleme im Vollzug bei der Behördenzusammenarbeit?

c.     Welche inhaltliche Position haben Sie zu diesem Punkt vertreten?

5)    Welche einschlägigen Unionsvorschriften hat Österreich noch nicht in das nationale Recht umgesetzt (s. Punkt 13 der Schlussfolgerungen, bitte um eine kurze tabellarische Übersicht)?

6)    Welche inhaltliche Position haben Sie zu Punkt 18 der Schlussfolgerungen betreffend die Änderung des Rechtsrahmens in Richtung Verordnungen bzw. Nutzung technischer Innovation zu Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vertreten?

7) Mit den Punkten 6, 8 und 20 der Schlussfolgerungen werden notwendige Verbesserungen bei den nationalen Aufsichtsbehörden angesprochen.

a.     Welche Probleme sollen mit den Verbesserungsvorschlägen adressiert werden?

b.     In welchem konkreten Verhandlungsstand waren die Arbeiten zu einer Unionseinrichtung zur Geldwäschebekämpfung im AStV?

c.     In welchem konkreten Verhandlungsstand waren die Arbeiten zu einer Unionseinrichtung zur Geldwäschebekämpfung im Ecofin?

d.     Welche inhaltliche Position haben sie betreffend einer möglichen Unionseinrichtung zur Geldwäschebekämpfung eingenommen? Bitte um inhaltliche Darstellung der Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen dieses Vorschlags aus Sicht des BMF.



[1] https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2019/12/05/#