4459/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Corona-Häftlinge sollen nach Suben verlegt werden

 

Am 1.Dezember 2020 stand in der Tageszeitung „Heute“ folgendes:

„Große Verunsicherung bei zahlreichen Häftlingen in Garsten: Es gibt rund 30 Infizierte, acht Insassen sollen nach Suben verlegt werden.Laut "Heute"-Infos sind derzeit in der Justizanstalt Garsten (OÖ) 34 Insassen mit Corona infiziert. Acht Häftlinge sollen jetzt in die Justizanstalt Suben verlegt werden. "Keiner weiß warum, die Verunsicherung ist recht groß. Es heißt nur auf Wunsch der Generaldirektion", klagt der Angehörige eines Häftlings.

Keine Überstellungen von Covid-Insassen

Überstellungsfahrten von Covid-19-Häftlingen sind derzeit eigentlich nicht üblich. Ein Beamter aus dem zentralen Überstellungsdienst sagt grundsätzlich dazu: "Bei uns fährt kein Insasse mit, wenn er an Corona erkrankt ist und wir von der Erkrankung wissen. Die Infizierten bleiben in der Anstalt in Quarantäne."

Wie prekär die Lage in manchen österreichischen Gefängnissen ist, zeigt die Zahl der Quarantänestationen: "Hier in der Josefstadt haben wir bereits mindestens fünf Quarantänestationen", so ein Justizwachebeamter aus Wien-Josefstadt.

Das ist der Hintergund

Auf Nachfrage erklärte Pressesprecherin Christine Ratz: "Am 9. Mai 2020 wurde angeordnet, dass Überstellungen im Rahmen des Linientransports ("Eine Linienbeförderung ist eine Sammelbeförderung, die auf einer feststehenden und regelmäßig zu bestimmten Zeiten befahrenen  Strecke zwischen den in die Linie einbezogenen Justizanstalten stattfindet") durch den Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD), ab sofort wieder durchzuführen sind, wobei ausschließlich im Hinblick auf Covid19 gänzlich unauffällige Insassen transferiert werden dürfen, welche aus den Zugangs/Isolationsabteilungen symptomlos verlegt worden sind. Festzuhalten ist daher zunächst, dass es sich bei der Überstellung der Insassen von der JA Garsten in die Isolationsabteilung der JA Suben (nicht JA Asten), um keine Überstellung durch den Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD) im Rahmen des Linientransports handelt, sondern um eine Bedarfsbeförderung von Gefangenen in ärztlicher Behandlung, welche zu jeder Zeit der Covid-19 Pandemie unter Einhaltung strengster Schutz-  und Hygienemaßnahmen - zulässig war."

Die Sprecherin des BMJ weiter: "Die Isolationsabteilung der JA Suben wurde im Frühjahr 2020 auf Anordnung der Generaldirektion eingerichtet, um im Falle von Infektionen von Insassen rasch reagieren und diese bestmöglich isolieren und von anderen Insassen bis zu ihrer Genesung abschirmen zu können sowie insbesondere die interne medizinische Versorgung der Insassen sicherzustellen. Die Maßnahme der Überstellung der infizierten Insassen in die Isolationsabteilung der JA Suben - unter Einhaltung strengster Schutz- und Hygienemaßnahmen (Justizwache mit entsprechender Schutzausrüstung (Schutzanzug, Handschuhe, Vollschutzmaske, etc.), nicht unmittelbar im Bereich der Insassen im Bus (Bedeckung mit eigenem Fahrzeug), Desinfektion des KFZ im Anschluss an den Transport) -  wird nunmehr als Entlastungsmaßnahmen getroffen sowie um die Verbreitung der Infektion unter Insassen und Bediensteten bestmöglich zu verhindern."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Häftlinge sind seit dem offiziellen Corona-Ausbruch nach Suben verlegt worden?

2.    Aus welchen Justizanstalten wurden die Häftlinge nach Suben verlegt?

3.    Warum werden nicht alle Häftlinge, die mit Corona infiziert sind aus Garsten nach Suben verlegt?

4.    Wurden die Häftlinge, die aus Garsten nach Suben verlegt wurden vorher getestet?

a.    Wenn ja, waren diese Häftlinge positiv getestet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es in anderen Justizanstalten Isolationsabteilungen?

a.    Wenn ja, in welchen?

b.    Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

c.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie viele Infizierte Häftlinge gibt es derzeit in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

7.    Wie viele Infizierte Häftlinge hat es seit Beginn von Corona in den Justizanstalten gegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

8.    Wie viele Häftlinge sind genesen?

9.    Ab wann war es für Insassen nach dem ersten Lockdown wieder möglich die Justizanstalten im Rahmen eines Ausgangs, einer Unterbrechung oder sonstiges zu verlassen?

10. Wann wurden die Ausgänge und Unterbrechungen wieder eingestellt?

11. Wie stellen Sie sicher das kein Infizierter Insasse mit dem Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD) transportiert wird?

12. Werden Sie in den österreichischen Justizanstalten Massentests für Insassen durchführen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, werden diese freiwillig sein?

c.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wird es zu den Massentests für Insassen Aufzeichnungen über Durchführung und Ergebnis geben?

a.    Wenn ja, wie werden diese aussehen?

14. Welche Daten werden dabei erhoben, verarbeitet und gespeichert? (Bitte um Aufschlüsselung inwiefern das positive und/oder negative Testergebnisse (Schnelltest und PCR-Test) betrifft)

15. Wie werden diese Daten weiterverarbeitet?

16. Wo werden diese Daten gespeichert?

17. Wie lange werden diese Daten gespeichert?

18. Welche Kosten werden für Ihr Ressort durch die Massentests für Insassen entstehen?

19. Wie ist die Vorgangsweise mit Insassen, die sich nicht den Massentests unterziehen wollen?

20. Wie ist die Vorgangsweise bei Insassen mit einem positiven Schnelltestergebnis?

21. Gibt es in jeder Justizanstalt ein Analysegerät Sofia?

a.    Wenn nein, warum nicht?

22. Werden diese Geräte für jede Justizanstalt angeschafft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

23. Was kostet das Analysegerät Sofia?