4468/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend perfides Hinrichtungsvideo von afghanischen Asylwerbern

 

Wie nun medial bekannt wurde, ereigneten sich im Schlosspark des niederösterreichischen Pottendorf am Tag nach dem feigen Terroranschlag in Wien sehr perfide Szenen. Demnach trafen sich sechs jugendliche afghanische Asylwerber um ein gestelltes Hinrichtungsvideo zu produzieren. Der örtliche Bürgermeister wurde über diese Vorgänge telefonisch informiert, eilte zum Ort des Geschehens, beobachtete die befremdlichen Dreharbeiten und verständigte umgehend die Polizei.

 

„Das Video sei sichergestellt worden, teilte die Exekutive auf Anfrage mit. Aktuell beschäftigte sich das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) mit dem Inhalt. ‚Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft den Fall und führt diesbezüglich Ermittlungen. Wenn ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung besteht, wird bei uns ein Ermittlungsverfahren eingeleitet‘, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl zum KURIER“

 

Die Beweg- und Hintergründe der afghanischen Asylwerber, im Alter zwischen 14 und 17 Jahren seien demnach noch unklar. Ob ein Straftatbestand vorliege, könne erst ermittelt werden, wenn die Aufnahme übersetzt sei.

 

Gegenüber „Heute“ erklärten die afghanischen Asylwerber, dass es sich demnach lediglich um ein Spaßvideo handle, welche in deren Kultur völlig normal seien.

 

 

(Quellen: https://www.heute.at/s/ueblich-in-unserer-kultur-teenies-filmen-hinrichtung-100114483 und https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/jugendliche-drehten-im-bezirk-baden-gestelltes-hinrichtungsvideo/401110347)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist, gemäß derzeitigem Ermittlungsstand, ein Anfangsverdacht gegeben?

2.    Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Straftatbestände wird weiter ermittelt?

3.    Wenn nein, wurden sämtliche Ermittlungen eingestellt?

4.    Wenn nein, haben diese sechs afghanischen Asylwerber nun mit überhaupt keinen Konsequenzen zu rechnen?

5.    Wurde in diesem Zusammenhang auch überprüft, ob eine Ausweisung der sechs afghanischen Asylwerber rechtlich möglich ist?

6.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Wenn nein, warum wurde das nicht überprüft?

8.    Seit wann laufen die jeweiligen Asylverfahren bei diesen sechs afghanischen Asylwerbern?

9.    Sind diese sechs afghanischen Asylwerber vorher schon einmal strafrechtlich aufgefallen?

10. Wenn ja, wie viele von diesen sechs afghanischen Asylwerbern sind vorher schon einmal strafrechtlich aufgefallen?

11. Wenn ja, aufgrund welcher Delikte sind diese afghanischen Asylwerber vorher schon einmal strafrechtlich aufgefallen?

12. Wurden diese sechs afghanischen Asylwerber insgesamt auf deren Radikalisierung hin untersucht?

13. Wenn ja, aufgrund dieses Vorfalles oder vorher schon?

14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

15. Wenn ja, konnten einschlägige Verbindungen zu radikalen und/oder terroristischen Netzwerken hergestellt werden?

16. Wenn nein, warum nicht spätestens nach diesem Vorfall?

17. Wurde das Umfeld dieser sechs afghanischen Asylwerber auf deren Radikalisierung hin untersucht?

18. Wenn ja, aufgrund dieses Vorfalles oder vorher schon?

19. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

20. Wenn ja, konnten einschlägige Verbindungen zu radikalen und/oder terroristischen Netzwerken hergestellt werden?

21. Wenn nein, warum nicht spätestens nach diesem Vorfall?

22. Sind den österreichischen Verfassungsschutzbehörden weitere derartige nachgestellte Hinrichtungsvideos, welche ja laut Bericht in „deren Kultur völlig normal“ seinen nach deren Angaben, bekannt?

23. Wenn ja, wie viele derartiger nachgestellter Hinrichtungsvideos waren in den Jahren 2015 bis dato Gegenstand von Ermittlungen?

24. Wenn ja, welche Nationalität und Aufenthaltstitel hatten jeweils die Urheber derartiger nachgestellter Hinrichtungsvideos, welche bereits Gegenstand von Ermittlungen waren?

25. Wenn nein, werden einschlägige Internetforen und Plattformen überhaupt präventiv bzw. gezielt nach solchen perfiden „Spaßvideos“ durchsucht?

a.    Wenn dem nicht der Fall ist, warum nicht?