4469/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend nationalen Aufbauplan im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität

Der insgesamt 750 Mrd. Euro schwere EU-Aufbauplan „Next Generation EU" ist ein wichtiges Instrument zur langfristigen Bewältigung der Folgen der Corona-Krise. Mit 672,5 Mrd. Euro stellt die Aufbau- und Resilienzfazilität das Herzstück des Aufbauplans dar. Aus dieser Fazilität stehen den Mitgliedstaaten insgesamt 312,5 Mrd. Euro an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen, sowie rund 360 Mrd. Euro an Darlehen zur Verfügung. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel wird Österreich voraussichtlich etwas mehr als 3 Mrd. Euro an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen erhalten, die in den Jahren 2021-2023 ausgezahlt werden.

Im Rahmen ihrer jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum hat die EU-Kommission im September 2020 strategische Leitlinien für die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt. Die nationalen Regierungen werden darin aufgefordert, ihre Investitions- und Reformvorhaben in nationalen Aufbau- und Resilienzplänen darzulegen und diese bis spätestens 30. April 2021 bei der EU-Kommission einzureichen. Um auf die Österreich zustehenden Finanzmittel zugreifen zu können und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung rasch voranzutreiben, steht die Bundesregierung nun vor der Herausforderung zügig ein umfassendes Investitions- und Reformprogramm zu konzipieren.

Die Bewertungskriterien der EU-Kommission sehen vor, dass die mit den Mitteln aus der Fazilität getätigten Investitionen nicht nur zu einer wirtschaftlichen Erholung, die sozial gerecht ist, beitragen, sondern ebenso den ökologischen und digitalen Wandel weiter vorantreiben und die gesamtgesellschaftliche Resilienz stärken. Insbesondere sollen die Investitionen und Reformen auch zu den sieben Leitinitiativen beitragen, die von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung über die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 festgelegt wurden. Von Fragen der Energieversorgung und des Transportwesens über die Energieeffizienz von Gebäuden und Maßnahmen zur Steigerung der Konnektivität und Digitalisierung bis hin zum Bereich der Aus- und Weiterbildung zeigen diese Leitinitiativen die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Investitionsprogramms auf, das ein breites Spektrum von Sektoren, Unternehmen und Dienstleistern berücksichtigt und eine gute Balance zwischen nationaler, regionaler und kommunaler Ebene aufweist.

Um dies umzusetzen, ist ein breiter Dialog und die Einbeziehung der Sozialpartner sowie diverser StakeholderInnen notwendig, was auch von der EU-Kommission mehrmals bekräftigt wurde. Zusätzlich dazu ist es notwendig, dass das Parlament von Beginn an in die Schritte zur Ausarbeitung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans einbezogen wird und es eine umfassende Transparenz hinsichtlich der Entscheidung über die Aufnahme von Investitionsvorhaben in den Plan gibt.

Obwohl eine Einreichung der vorläufigen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, sowie ein informeller Austausch mit der EU-Kommission bereits seit 15. Oktober 2020 möglich sind und dies auch von vielen Mitgliedstaaten bereits genutzt wurde, hat Österreich bis dato kaum Schritte in der Konzeption eines Investitions- und Reformprogramms unternommen. Weder wurde bisher eine zuständige Koordinationsstelle (Single Point of Contact) ernannt, noch wurde ein breiter Dialog und Informationsaustausch mit Sozialpartnern und StakeholderInnen eingeleitet.

 

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

ANFRAGE

1.     Welche Stelle wird in Österreich die Funktion des Single Point of Contact übernehmen und wann wird diese bekannt gegeben?

2.     Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung zur Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen?

3.     Wann wird Österreich mit einem vorläufigen Aufbau- und Resilienzplan in informellen Austausch mit der EU-Kommission treten?

a.       Aus welchem Grund ist das bis dato offenbar noch nicht passiert?

4.     Nach welchem Kommunikationsplan wird der Informationsaustausch und Dialog mit Sozialpartnern und StakeholderInnen erfolgen?

5.     Auf welche Weise werden Sozialpartner und StakeholderInnen konkret in die Ausarbeitung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans einbezogen?

a.       Wann werden Sozialpartner und StakeholderInnen in den Prozess mit einbezogen?

b.       Werden Sozialpartner und StakeholderInnen generell in den Prozess mit einbezogen?

6.     Welche Stellen/Organisationen werden Projekte und Investitionsvorhaben beim Single Point of Contact zur Aufnahme in den nationalen Aufbau- und Resilienzplan einreichen können?

7.     Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass ein möglichst breiter Einbezug von StakeholderInnen in die Konzeption des nationalen Aufbau- und Resilienzplans erfolgt, und so gewährleisten, dass die Mittel aus der Fazilität für neue Projekte und Investitionsvorhaben aus verschiedensten Sektoren verwendet werden?

8.     Wie wird eine Einbindung des Parlaments in die Konzeption des nationalen Aufbau- und Resilienzplans erfolgen?

a.       Werden Sie dem Parlament den nationalen Aufbauplan übermitteln?

9.     Wie wird sichergestellt, dass die Entscheidung über die Aufnahme von Projekten und Investitionsvorhaben in den nationalen Aufbau- und Resilienzplan auf transparente und nachvollziehbare Weise erfolgen?