4483/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Moscheen in Österreich

 

Der Bundesminister für Inneres hat im Rahmen der 3420/AB vom 16.11.2020 zu 3400/J (XXVII. GP) wie folgt geantwortet:

„Die Beantwortung dieser Fragen hinsichtlich der Einrichtungen von anerkannten Religionsgemeinschaften fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, diesbezüglich darf auf das Kultusamt im Bundeskanzleramt verwiesen werden. Nach dem Islamgesetz 2015, BGBl. I Nr. 39/2015, obliegt die Überprüfung der Auslandsfinanzierung dem Kultusamt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Moscheen gibt es in Österreich, gegliedert nach Bundesländern und Bezirken?

2.    Wer sind jeweils die Betreiber dieser Moscheen?

3.    Wie viele dieser Moscheen, gegliedert nach Bundesländern und Bezirke, beziehen nach Kenntnisstand des Kultusamtes finanzielle Unterstützungen aus dem Ausland?

4.    Sind dem Kultusamt die ausländischen Geldgeber und die Beträge bekannt?

5.    Wenn ja, wer sind diese Geldgeber?

6.    Wenn ja, welche Beträge erhalten die Moscheen von ausländischen Geldgebern?

7.    Wenn nein, auf welche geeignete Weise wird die Überprüfung der Auslandsfinanzierung durch das Kultusamt sonst sichergestellt?

8.    Ist dem Kultusamt bekannt, welche Moscheen von den Sicherheitsbehörden als „radikal“ eingestuft werden?

9.    Wenn ja, wie viele sind das Ihrem Kenntnisstand nach?