4484/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Klima- und Umweltpolitik durch internationale Gerichte

 

Vier Kinder und zwei junge Erwachsene aus Portugal haben im September 2020 eine Klage gegen Österreich sowie alle anderen EU-Mitgliedstaaten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg schleppender Reduzierung der Treibhausgasemissionen eingereicht. Weiters von der Klage betroffen sind auch die Ukraine, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

 

Die portugiesischen Klägerinnen und Kläger (Die jüngste Klägerin ist erst acht Jahre alt, die älteste 21) stützen ihre Klage auf die Artikel 2, 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und argumentieren, dass aufgrund ihrer Jugend sich die verschlechternden Klimabedingungen diskriminierend auf sie auswirken und sich negativ auf ihr Privat- und Familienleben auswirken werden. Die Klage folgt damit dem von Greta Thunberg gesetzten Präzedenzfall, die im September 2019 gemeinsam mit 15 anderen Kindern vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf eine Beschwerde gegen Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich und die Türkei auf der Grundlage des Dritten Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention erhoben hatten. Hier ist Österreich möglicherweise einer Klage entgangen, weil es diesem Protokoll nicht beigetreten ist.

 

Erstaunlich ist, dass der EGMR die Klage der jungen Portugiesen zugelassen hat, obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention keinen einzigen Artikel zum Schutz der Umwelt oder des Klimas, der sich mit dem Umweltschutz befasst, enthält. Die geklagten Länder müssen sich nun bis Ende Februar 2021 dazu äußern.

 

Mag auch das Anliegen der portugiesischen Jugendliche verständlich sein, so muss doch festgehalten werden, dass die juristische Argumentation an den Haaren herbeigezogen scheint. Bereits die Klagszulassung zeigt, dass sich die Richter des EGMR weit vom Konventionstext entfernt haben und Politik machen wollen, obwohl sie keine gewählten Volksvertreter sind. So wurde über die Klagszulassung zehn Tage vor dem Europäischen Rat vom 10. Und 11. Dezember gefällt, der ein neues Emissionsreduktionsziel der EU bis 2030 festsetzen soll.

 

Weitere Berichte finden Sie in der Kleinen Zeitung vom 03.09.2020: https://www.kleinezeitung.at/international/5861922/Politik-unfaehig_Sechs-junge-Portugiesen-klagen-33-Laender-wegen

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sind Sie über die Klagen informiert?

a.    Wenn ja, in welcher Form wurden Sie darüber informiert?

b.    Wenn ja, wann wurden Sie darüber informiert?

c.    Wenn ja, rechnen Sie mit Auswirkungen für Österreich? (Bitte erläutern welche Konsequenzen erwartet werden)

d.    Wenn ja, welche Konsequenzen werden seitens Ihres Ministeriums gezogen?

2.    Wird man seitens Ihres Ministeriums diesbezüglich eine öffentliche Stellungnahme bzw. Erklärung abgeben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie lautet der konkrete Inhalt der Stellungnahme?

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind Ihrem Ministerium weitere derartige oder ähnliche Klagen, die auch Ihr Ressort betreffen, vor internationalen Gerichten bekannt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Begründungen bzw. Anklagepunkte?

c.    Wenn ja, seit wann?

d.    Wenn ja, inwiefern ist Österreich von den Klagen betroffen?

4.    Planen Sie derartige oder ähnliche Klagen, die Ihr Ressort betreffen, zu unterstützen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, warum?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Planen oder befürworten Sie bzw. Ihr Ressort den Beitritt zum dritten Fakultativprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention?

a.    Wenn ja, wie lautet die konkrete Begründung dafür?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, welche Auswirkungen auf Österreich erwartet man sich davon?

d.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Rechnet man seitens Ihres Ministeriums mit weiteren derartigen oder ähnlichen Klagen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, welche Vorbereitungen wurden Ihrerseits bislang getroffen?

c.    Wenn ja, inwiefern werden Sie weitere Klagen in irgendeiner Form unterstützen? (Bitte ggf. die dadurch erwartbaren Kosten angeben)

d.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Werden Sie sich auf europäischer Ebene bezüglich „Klimaklagen“ positionieren?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Forderungen Ihrerseits?

d.    Wenn ja, gibt es hierzu eine einheitliche Position der Bundesregierung?

e.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Befürworten Sie Klima- oder Umweltpolitik durch Gerichte?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Plant die Bundesregierung die Einführung von Rechtsinstrumenten zur individuellen Durchsetzung von Klima- oder Umweltzielen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Forderungen Ihrerseits?

d.    Wenn nein, warum nicht?