4490/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus

 

 

Auf der Homepage des Bundeskriminalamts ist bezüglich „Online-Kindesmissbrauch und Kindersextourismus“ folgendes zu entnehmen: In Österreich ist der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ebenso wie der wissentliche Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet strafbar. Kinderpornografie können bildliche Darstellungen von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind, oder die Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend von Minderjährigen sein. Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus.[1]

Weiters wird auf eine eigene Meldestelle namens „Stopline“ verwiesen, die anonyme Hinweise bezüglich Texten oder Bildern mit Kinderpornografie beziehungsweise Seiten die Kinder-Sextourismus anbieten, entgegen nimmt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Hinweise gingen in den Jahren 2016 bis 2020 bei der Meldestelle des Bundeskriminalamt ein? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern sowie der Art der Meldung (schriftlich, telefonisch oder per Mail).

2.    Wie viele Hinweise gingen in den Jahren 2016 bis 2020 bei der Meldestelle „Stopline“ ein? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

3.    Gibt es noch andere Anlaufstellen bezüglich dieser Thematik?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, sind zukünftig welche geplant?

4.    Welche Erfolge konnten im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindersextourismus mit Hilfe der Meldestellen erzielt werden?

5.    Welche Erfolge konnten in der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich Kinderpornografie und Kindersextourismus erzielt werden?

6.    Mit welchen Ländern arbeitet Österreich aktuell zusammen?

7.    Verfügt Ihr Ministerium über konkrete Informationen, wie viele dieser Hinweise tatsächlich eine Straftat aufgezeigt haben?

a.    Wenn ja, wie ist das Verhältnis zwischen den Meldungen und dem Aufdecken tatsächlicher Straftaten aufgrund einer Meldung?

8.    Wie viele dieser Meldungen hatten einen Österreichbezug?

9.    Wie viele „Opfer“ bzw. wie viele „Täter“ waren in Österreich wohnhaft? Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Nationalität der Personen.

 



[1] Siehe Bundeskriminalamt (2020): Online-Kindesmissbrauch und Kindersextourismus, online unter: www.bundeskriminalamt.at/305/start.aspx