4491/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.12.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Corona-Handhygiene-Mittel

 

Gerade in Zeiten von Corona ist die Nachfrage nach Hygiene-Produkten, insbesondere jene für die Handdesinfektion, besonders hoch. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat daher kürzlich einen Produkttest von Handygiene-Mitteln durchgeführt – die Ergebnisse waren wenig zufriedenstellend. Von insgesamt 22 getesteten Produkten, bescheinigte der VKI nur vier Produkten die erforderliche „begrenzt viruzide Wirkung“.

 

Bei weiteren 14 Mitteln lautete das Urteil, dass nur bei längerer Einwirkzeit eine begrenzt viruzide Wirkung zu erwarten ist. Bei den übrigen vier Erzeugnissen erging der Befund, dass man unter Alltagsumständen nicht von einer solchen ausgehen könne.

 

"Sorgfältiges Händewaschen mit warmem Wasser und Seife inaktiviert Viren und Bakterien ebenfalls zuverlässig, und die Möglichkeit dazu ist im Normalfall in jedem Haushalt oder Büro vorhanden", sagte Birgit Schiller vom VKI. Wer zusätzlich ein Mittel für unterwegs sucht, solle auf Kennzeichnung und Anwendungshinweise achten. Allerdings: "In unserem Test waren 19 von 22 Produkten nicht ausreichend deklariert." Erhältlich sind sie vom Lebensmittel- über den Buchhandel oder Drogerien bis zu Baumärkten, deutlich als "biozid" ausgewiesene Produkte direkt neben schwammig deklarierten "Hygiene"-Mitteln, für die Kunden sei der Unterschied kaum zu erkennen.

 

Um gegen behüllte Viren wie SARS-CoV-2 wirksam zu sein, muss ein Biozid zumindest eine "begrenzt viruzide Wirkung" haben. Sie hängt von Wirkstoffgehalt, Anwendungsmenge und Einwirkzeit ab, die bei korrekter Deklaration angegeben sind. Die Menge muss ausreichend sein, um die Hände während der Einwirkzeit bedeckt zu halten. Die Weltgesundheitsorganisation und das deutsche Robert-Koch-Institut empfehlen Präparate mit 80 Volumensanteil Ethanol oder 70 Volumensanteil Isopropanol (2-Propanol), da diese schon nach 30 Sekunden eine begrenzt viruzide Wirkung haben können. Mittel mit weniger Alkoholanteil können zwar auch wirken, brauchen dafür aber mehr Zeit - oft mehrere Minuten - und sind im Alltag daher weniger gut zu gebrauchen.

 

Manche Handdesinfektionsmittel haben laut VKI zudem aufgrund ihrer Zusammensetzung eine verminderte Wirkung: Inhaltstoffe wie flüssige Polymere oder Glycerin, das zur Hautpflege beigemischt wird, "beeinträchtigen die abtötende Wirkung des Biozids".

 

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Um sich gegen eine Schmierinfektion mit Coronaviren zu wappnen, sei es ausreichend, die Hände häufiger und sorgfältig mit warmem Wasser und Seife zu waschen, wurde betont. Die Verwendung eines Desinfektionsmittels könne sogar nachteilig sein, wenn man es zu kurz einwirken lässt bzw. zu wenig davon verwendet. Im schlimmsten Fall schaffe man damit Platz für die Ausbreitung resistenter Erreger. Ein Spritzer Gel, schnell verrieben, werde jedenfalls kaum den erhofften Effekt haben.

 

https://kurier.at/wissen/wissenschaft/corona-viele-handhygiene-mittel-laut-vki-wenig-alltagstauglich-gegen-viren/401123217

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Kennen Sie den Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) betreffend Corona-Handhygiene-Mittel?

2.    Wurde dieser Test von insgesamt 22 Corona-Handhygiene-Mitteln vom BMSGPK in Auftrag gegeben?

3.    Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Testauftrag?

4.    Wie beurteilen Sie das Ergebnis, dass nach den Tests nur vier Corona-Handhygiene-Mitteln eine „begrenzt viruzide Wirkung“ bescheinigt wurde?

5.    Wie beurteilen Sie das Ergebnis, dass nach den Tests bei 14 weiteren Corona-Handygiene-Mitteln nur „bei längerer Einwirkzeit eine begrenzt viruzide Wirkung“ zu erwarten ist?

6.    Wie beurteilten Sie das Ergebnis, dass nach den Tests bei weiteren vier Corona-Handygiene-Mitteln der Befund erging, dass man unter Alltagsumständen nicht von einer solchen „viruziden Wirkung“ sprechen könne?

7.    Wie beurteilen Sie das Ergebnis, dass 19 von 22 Corona-Handhygiene-Mitteln nicht ausreichend deklariert waren?

8.    Wie muss ein Corona-Handhygiene-Mittel aus Sicht des Gesundheits- und Konsumentenschutzministeriums tatsächlich beschaffen sein, um eine ausreichende „viruzide Wirkung“ zu entfalten?

9.    Wie muss ein Corona-Handhygiene-Mittel aus Sicht des Gesundheits- und Konsumentenschutzministeriums tatsächlich eingesetzt werden, um eine ausreichende „viruzide Wirkung“ zu entfalten?