4516/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Missstandsfeststellung und Empfehlung der Volksanwaltschaft zum Corona-Familienhärteausgleich
Als schnelle und unbürokratische Hilfe wurde der Corona-Familienhärteausgleich von der Regierung angekündigt. Die Realität zeigt jedoch, dass dem nicht so ist. Probleme bei der Antragsstellung, lange Bearbeitungszeitungen und undurchsichtige Berechnungen gab es von Anfang an. Der eingeschränkte Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Vielzahl der verlangten Nachweise stellte für viele in Not geratene Familien ein großes Hindernis dar.
Für Selbstständige waren die Hürden, eine Unterstützung durch den Corona-Familienhärteausgleich zu erhalten, schier unüberwindbar. Der Nachweis des Einkommensverlusts sollte mittels Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden. Diesen erhalten Selbstständige allerdings erst im Nachhinein. Somit erhielten selbstständige Antragstellerinnen eine Pauschale, um den Einkommensverlust von zwei Monaten abzudecken. Dies steht im Gegensatz den Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs, die ein Abgeltung des Einkommensverlustes von drei Monaten vorstehen. Eine mögliche Differenzzahlung wäre für Selbstständige erst 2021 möglich, wenn sie den Einkommenssteuerbescheid erhalten haben. Dies ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Aufgrund dieser Missstände und der nicht europarechtskonformen Regelung, dass eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärteausgleich nur auf ein inländisches Konto überwiesen wird, verfasste die Volksanwaltschaft eine Missstandsfeststellung sowie Empfehlungen, wie diese Missstände behoben werden könnten. Da es von Seiten des Ministeriums bisher keine konkreten Aussagen gibt, wann und wie die Missstände behoben werden,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
1. Wie werden die Missstände, die durch die Volksanwaltschaft festgestellt wurden, behoben?
2. Wann werden die Missstände behoben?
3. Werden Selbstständige künftig über die Möglichkeit, eine Differenzzahlung nach Einreichung des Einkommenssteuerbescheids 2019 zu erhalten, informiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie wird die Information konkret gestaltet?
4. Wird die pauschale Abgeltung für Selbstständige künftig für drei Monate ausbezahlt?
a. Wenn nein, warum nicht?
5. Ab wann wird es möglich sein, Zuwendungen durch den Corona-Familienhärteausgleich auf ein ausländisches Konto zu erhalten?
6. Ist eine Reform des Corona-Familienhärteausgleichs geplant?
7. Wird es eine Evaluierung des Corona-Familienhärteausgleichs geben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wie ist diese Evaluierung konzipiert und wer wird sie durchführen?
c. Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen und werden diese dem Parlament vorgelegt?
d. Wenn nein, warum nicht?