4517/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend UG-Novelle: Studierendenzahlen

 

Im Zuge der geplanten Änderungen im Universitätsgesetz (UG) werden einige Neuerungen vorgeschlagen, die offenbar auf eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses und eine Erhöhung der Verbindlichkeit im Studium, insbesondere auch auf Studierendenseite, abzielen. So soll etwa eine Mindeststudienleistung von 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren im Diplom- bzw. Bachelorstudium eingeführt werden, einschließlich einer Exmatrikulation der Studierenden, falls sie diese Mindestleistung nicht erbringen können. Weiters sollen die anzubietenden Prüfungstermine pro Semester von drei (Anfang, Mitte und Ende jedes Semesters) auf zwei reduziert werden. Außerdem soll auch die Cooling-Off Phase nach einer nicht-erfolgreich abgeschlossenen STEOP entfallen. Die Zulassung zum Studium erlischt also, wenn Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurden. Eine Neuzulassung zu diesem Studium ist dann auch nach einem Jahr nicht mehr möglich.

Um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Neuerungen bzw. Änderungen einschätzen zu können ist es von Bedeutung, Einsicht in die von der Bundesregierung im Zuge der Erarbeitung der UG-Novelle herangezogenen Daten zu erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Studierende in Diplom- bzw. Bachelorstudien haben in den vergangenen sechs Studienjahren weniger als 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren absolviert? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl der Studierenden und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.

a.    Wie viele dieser Studierenden haben mehr als ein Studium belegt?

                                      i.Im Fall von Mehrfachbelegungen: Wurden diese 24 ECTS im Schnitt in mehr als einem inskribierten Studienfach nicht erreicht?

b.    In welchen Studiengängen an welchen Universitäten erreichten Studierende diese 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren am häufigsten nicht?

                                      i.Sind dem Ministerium hierfür Gründe bekannt?

c.    Welche Studiengänge an welchen Universitäten wiesen in den vergangenen sechs Studienjahren das schlechteste Betreuungsverhältnis auf? Bitte auch um Übermittlung des jeweiligen Betreuungsverhältnisses.

2.    Wie viele Studierende haben in den vergangenen sechs Studienjahren ein Leistungsstipendium bezogen? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl der Studierenden und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.

a.    Bei wie vielen davon handelte es sich um Studierende eines Diplom- oder Bachelorstudiums in den ersten vier Semestern?

3.    Wie viele Studierende haben in den vergangenen sechs Studienjahren Familienbeihilfe bezogen? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl der Studierenden und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.

a.    Bei wie vielen davon handelte es sich um Studierende eines Diplom- oder Bachelorstudiums in den ersten vier Semestern?

4.    Wie viele Studierende haben in den vergangenen sechs Studienjahren Studienbeihilfe bezogen? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl der Studierenden und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.

a.    Bei wie vielen davon handelte es sich um Studierende eines Diplom- oder Bachelorstudiums in den ersten vier Semestern?

5.    Wie viele Studierende haben in den vergangenen sechs Studienjahren ein Selbsterhalterstipendium bezogen? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl der Studierenden und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.

a.    Bei wie vielen davon handelte es sich um Studierende eines Diplom- oder Bachelorstudiums in den ersten vier Semestern?

6.    Wie viele Studierende haben seit Einführung der STEOP nach der einjährigen Cooling-Off Phase dasselbe Studium erneut inskribiert?

a.    Wie viele von ihnen konnten die STEOP bei diesem zweiten Studienversuch erfolgreich abschließen?

b.    Wie viele von ihnen nahmen die gesetzlich bisher erlaubte neuerliche Zulassung noch ein zweites Mal in Anspruch?

7.    Mit welcher Begründung sind Prüfungstermine künftig nicht mehr drei, sondern nur mehr zwei Mal pro Semester anzubieten?

a.    Wie wird der Aufwand, der den Universitäten durch das Anbieten eines Prüfungstermins entsteht, bemessen? Welche Faktoren werden einbezogen?

                                      i.Wird hier zwischen Studiengängen differenziert? Inwiefern?

b.    Ab wann (ab welcher Teilnehmerzahl o.Ä.) ist es für eine Universität "günstiger", einen Prüfungstermin gar nicht anzubieten, anstatt zur Abhaltung der Prüfung etwa auf einen kleineren Raum auszuweichen?

8.    Wie viele Studierende nahmen in den vergangenen sechs Studienjahren die Nachfrist zur Zulassung bzw. Meldung der Fortsetzung in Anspruch? Bitte um Übermittlung der Gesamtzahl und getrennte Darstellung nach Universität und pro Jahr.