4523/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Alois Stöger, Christian Drobits, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend
Gibt das Bundeskanzleramt Daten an die ÖVP weiter?
Die Regierung hat im November die abschlagsfreie Pension nach 45 Beitragsjahren abgeschafft. Das hat viele Menschen aufgeregt - viele schreiben auch eine E-Mail an Sebastian Kurz, den Verantwortlichen für diesen Pensionsraub. Doch wer an die offizielle Adresse des Bundeskanzlers
sebastian.kurz@bka.gv.at schrieb, bekam die Antwort aus der ÖVP-Zentrale: team@sebastian-kurz.at ist die Mailadresse der Website www.sebastian-kurz.at, deren Eigentümer wiederum die Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien ist. Die Adresse der ÖVP Bundespartei.
Wenn die Daten der Bürger vom Bundeskanzleramt an die ÖVP weitergegeben wurden, verletzt das den Datenschutz. Bürger, die sich an den Bundeskanzler wenden, dürfen nicht von der ÖVP in Listen gesammelt werden - ihre Daten dürfen nicht für politische Zwecke weiterverwendet werden. Das ist illegal.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachfolgende
1. Wer ist Eigentümer der e-Mailadresse sebastian.kurz@bka.gv.at?
2. Wer ist Eigentümer der e-Mailadresse team@sebastian-kurz.at?
3. Wurden Anfragen, die an den Bundeskanzler gerichtet sind, von Einheiten außerhalb des Bundeskanzleramtes beantwortet? Wenn ja von welchen?
4. Wie viele BürgerInnen und Bürger sind von der Weiterleitung ihrer Daten an Dritte betroffen?
5. Hat das Bundeskanzleramt mit Dritten Verträge zur Anfragebeantwortung abgeschlossen und diese vorher ausgeschrieben?
6. Gibt es Klauseln zur Datensicherheit und Verschwiegenheit mit diesen Dritten? Wenn ja, welche?
7. Welche Kosten sind durch die etwaige Auslagerung der Beantwortung von E-Mails an Dritte im Jahr 2020 für das BKA entstanden?
8. Werden Daten wurden im Sinne der DSVG gesammelt und wurde das der Datenschutzbehörde gemeldet?
9. Wurden die BürgerInnen von der Weiterleitung Ihrer E-Mails an Einheiten außerhalb des Bundeskanzleramtes informiert und ihre Zustimmung eingeholt?