4538/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Aufzahlung für Notstandshilfebezieher-Folgeanfrage

 

Im Zusammenhang mit der Anfragebeantwortung 2314/AB (XXVII. GP) ergeben sich weitere Fragen. Folgendes wird in dieser Anfragebeantwortung festgehalten:

 

„Zu den Fragen 3 bis 5

 

·         Um wie viele Fälle von Notstandshilfebezieher handelt es sich, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte?

·         Wie teilen sich diese Notstandshilfebezieher, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte, auf die Monate März und April 2020 auf?

·         Wie teilen sich diese Notstandshilfebezieher, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte, auf die einzelnen Bundesländer auf?

 

Die nachstehende Tabelle enthält, gegliedert nach Bundesländern und Bezugsmonat, die Anzahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, für die eine Neuberechnung der Notstandshilfe und damit ein Datenabgleich – wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 ausgeführt – erforderlich war:

 

 

Bundesland

Anzahl betroffener Notstandshilfebezieherinnen und Notstandshilfebezieher

im März 2020

im April 2020

Burgenland

4481

4928

Kärnten

9829

10912

Niederösterreich

28517

31385

Oberösterreich

16367

18345

Salzburg

4372

5060

Steiermark

16520

18505

Tirol

4615

5434

Vorarlberg

4084

4688

Wien

67021

72554

Österreich

155806

171811

 

Zur Frage 6

 

·         Um welchen durchschnittlichen Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieher handelt es sich für den Monat März 2020?

 

Für den Monat März (Leistungszeitraum 16.03. bis 31.03.2020) beträgt der durchschnittliche Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieherin bzw. Notstandshilfebezieher € 29,49.

 

Zur Frage 7

 

·         Um welchen durchschnittlichen Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieher handelt es sich für den Monat April 2020?

 

Für den Monat April (Leistungszeitraum 01.04. bis 30.04.2020) beträgt der durchschnittliche Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieherin bzw. Notstandshilfebezieher € 54,81.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie entwickelte sich die Anzahl der betroffenen Notstandshilfebezieher jeweils in den Monaten Mai bis November 2020 österreichweit und aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländer?

2)    Wie hoch war der jeweilige durchschnittliche Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieher jeweils in den Monaten Mai bis November 2020?

3)    Wie teilten sich die betroffenen Notstandshilfebezieher auf die Kategorien Österreicher, sonstige EU-Bürger und Drittstaatsangehörige jeweils in den Monaten März bis November 2020 auf?

4)    Wie teilten sich die betroffenen Notstandshilfebezieher auf die Kategorien Österreicher, sonstige EU-Bürger und Drittstaatsangehörige jeweils auf die einzelnen Bundesländer in den Monaten März bis November 2020 auf?