4542/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend AMS-EDV kommt auf den Prüfstand
Die Datenverarbeitung des Arbeitsmarktservice (AMS) soll evaluiert werden:
Die höheren Anforderungen an die Jobvermittlung in der Coronavirus-Krise haben laut Arbeitsministerium die Grenzen des EDV-Systems des Arbeitsmarktservice (AMS) aufgezeigt. Daher habe Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) eine Evaluierung angestoßen. Das digitale Angebot des AMS solle weiterentwickelt werden, um für Krisenzeiten nachhaltig gerüstet zu sein, hieß es heute aus dem Ministerium.
Der erste Lockdown im Frühjahr mit sehr hohen Arbeitslosenzahlen und vielen Kurzarbeitsanträgen habe gewisse Anfälligkeiten des EDV-Systems gezeigt. Es gelte, die Produktivität des AMS zu erhöhen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut wie möglich zu unterstützen. Je mehr Firmen Anträge digital stellen können, desto geringer ist der Arbeitsaufwand für das AMS-Personal. Die Belegschaft dort habe „in den vergangenen Monaten Beeindruckendes geleistet“, so Aschbacher.
Die Evaluierung ist laut Ministerium als längerer Prozess gedacht und soll auch strategische Handlungsfelder für Verwaltungsrat, Politik und Management aufzeigen. Langfristig soll das digitale Angebot des AMS ausgebaut werden.
https://orf.at//stories/3192396/
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Welche Firmen haben die derzeit eingesetzte Datenverarbeitung des Arbeitsmarktservice (AMS) projektiert und umgesetzt?
2. Seit wann werden die einzelnen Komponenten der Datenverarbeitung des AMS eingesetzt?
3. Welche Kosten verursacht die eingesetzte Datenverarbeitung des AMS seit 2007, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre?
4. Welche bisherigen Schwachstellen der Datenverarbeitung des AMS sind dokumentiert und damit offenkundig?
5. Welche Firmen werden die Evaluierung der Datenverarbeitung des AMS umsetzen?
6. Wie konkret lautet der Arbeitsauftrag für die Evaluierung der Datenverarbeitung des AMS?
7. Welche Vorgaben für die Evaluierung der Datenverarbeitung des AMS wurden durch das BMAFJ gegeben?
8. Welche Vorgaben für die Evaluierung der Datenverarbeitung des AMS wurden durch den Verwaltungsrat gegeben?
9. Bis wann soll diese Evaluierung abgeschlossen sein?
10. Welche Firmen wurden beauftragt, diese Evaluierung durchzuführen?
11. Erfolgte diese Beauftragung im Rahmen einer Ausschreibung?
12. Wenn ja, welche Firmen haben sich an dieser Ausschreibung beteiligt?