4544/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Änderung der Maskenpflicht für Gehörlose und Hörbehinderte

Seit März 2020 ist gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten eine behindertenfeindliche, zwangsweise Durchsetzung der Maskenpflicht durch das Gesundheitsministerium exekutiert worden. Nach neun Monaten hat der Gesundheitsminister, der auch für Behindertenangelegenheiten zuständig ist, reagiert.

Am 26.11.2020 berichtete Microsoft News:

„Ab Freitag gilt eine neue Ausnahme von der Maskenpflicht. Möglich macht es eine Änderung der Corona-Verordnung.

Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sind bei der Kommunikation mit anderen Menschen auf Mimik und Mundbild angewiesen. Der Mund-Nasen-Schutz, der den Mundbereich abdeckt, erschwert diesen Personen die Kommunikation daher massiv.

Mit der neuesten Änderung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wird für diese Menschen daher eine Ausnahmeregelung geschaffen: Solange es für die Kommunikation erforderlich ist, dürfen gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen und auch ihre Kommunikationspartner den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

Wenn es notwendig ist, kann die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis durch den Behindertenpass mit den entsprechenden Zusatzeintragungen nachgewiesen werden. Die Ausnahme gilt ab Freitag, dem 27. November.

Gesundheits- und Sozialminister Rudi Anschober (Grüne): ‚Es ist mir bewusst, dass der Mund-Nasen-Schutz für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen ein besonderes Problem darstellt. Es war mir daher ein besonderes Anliegen, auf die Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht zu nehmen und die Kommunikation mit anderen Menschen zu erleichtern.‘“

Diese neue Masken-Ausnahme gilt ab Freitag (msn.com)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Seit welchem Zeitpunkt war Ihnen als zuständiger Gesundheits- und Sozialminister die gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten behindertenfeindliche, zwangsweise Durchsetzung der Maskenpflicht durch das Gesundheitsministerium bekannt?

2)    Von welchen Interessensvereinigungen von Gehörlosen und Hörbehinderten wurden Sie persönlich, aber auch Ihr Gesundheitsministerium, über die gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten behindertenfeindliche, zwangsweise Durchsetzung der Maskenpflicht?

3)    Welcher Schriftverkehr wurde in diesem Zusammenhang mit Interessensvereinigungen von Gehörlosen und Hörbehinderten geführt und welchen Standpunkt haben Sie persönlich, aber auch Ihr Gesundheitsministerium, neun Monate lang eingenommen?

4)    Warum hat es neun Monate lang gedauert, bis Sie und Ihr Gesundheitsministerium die gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten behindertenfeindliche, zwangsweise Durchsetzung der Maskenpflicht endlich aufgegeben hat?

5)    Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahrensabläufe existieren dazu im BMSGPK?

6)    Welchen Einfluss hat das Kabinett des Bundeskanzlers in Besprechungen und Diskussionen auf die Willensbildung im BMSGPK im Zusammenhang mit der gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten behindertenfeindlichen, zwangsweisen Durchsetzung der Maskenpflicht genommen?

7)    Stimmt es, dass das Kabinett des Bundeskanzlers eine behindertenfreundliche Handhabung der Maskenpflicht gegenüber Gehörlosen und Hörbehinderten verhindert hat, wie es aus Kreisen der Mitarbeiterschaft des BMSGPK und Ihres Kabinetts heißt?