4550/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend 450 Euro Almosen an Arbeitslose und Notstandshilfebezieher –Folgeanfrage zu 3358/AB (XXVII. GP)
Folgende Anfragebeantwortung (3358/AB, XXVII. GP) zum Thema „450 Euro Almosen an Arbeitslose und Notstandshilfebezieher“, ging am 13. November 2020 seitens der zuständigen Bundesministerin Christine Aschbacher ein:
Zum Auszahlungstermin am 4. September 2020 wurde die Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro an insgesamt 403.014 Personen angewiesen. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer:
· Burgenland 10.997
· Kärnten 24.365
· Niederösterreich 66.435
· Oberösterreich 48.494
· Salzburg 19.557
· Steiermark 47.804
· Tirol 27.414
· Vorarlberg 14.215
· Wien 143.733
Per 02. Oktober 2020 wurde die Einmalzahlung an weitere 1.750 Personen, für die das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen anlässlich der am 04. September 2020 erfolgten Auszahlung noch nicht beurteilt werden konnte, angewiesen. Die Anspruchsberechtigten verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:
· Burgenland 34
· Kärnten 90
· Niederösterreich 255
· Oberösterreich 289
· Salzburg 79
· Steiermark 229
· Tirol 126
· Vorarlberg 70
· Wien 578
Die 403.014 Personen vom 04. September 2020 verteilen sich auf die angefragten Staatsbürgerschaftsgruppen wie folgt:
· Österreichische Staatsbürger 282.004
· sonstige EU Staatsangehörige 57.294
· Drittstaatsangehörige 63.716
Die weitere Gruppe von 1.750 Personen vom 02. Oktober 2020 ist den einzelnen Staatsbürgerschaftsgruppen wie folgt zuzuordnen:
· Österreichische Staatsbürger 1.119
· sonstige EU Staatsangehörige 334
· Drittstaatsangehörige 297
Die Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgte ausschließlich im Wege der EDV des Bundesrechenzentrums. Da die dort gespeicherten Daten lediglich Angaben zur Staatsbürgerschaft der einzelnen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, jedoch nicht zum Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus enthalten, kann die Frage zur Aufteilung nach dem Asyl- und fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel nicht beantwortet werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass eine automationsunterstützte, zeitgerechte Auszahlung der Einmalzahlung unter Berücksichtigung von Zeiten des Bezugs von Krankengeld nicht ohne weiteres möglich ist, nicht zuletzt weil die betroffenen Personen in dieser Zeit nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und daher nicht beim AMS gemeldet sind. Zur Beantwortung der Frage wurden die Leistungsbezugsdaten der Arbeitslosenversicherung mit den ex post verfügbaren pseudonymisierten Versicherungsepisoden eines Krankengeldbezugs (Datenbasis Dachverband der Sozialversicherungsträger) verknüpft: Im Zeitraum Mai bis August 2020 standen 17.144 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, die die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Krankengeldbezugs erreicht hätten.
Im Zeitraum Mai bis August 2020 standen 703 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, die die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Weiterbildungsgeldbezugs erreicht hätten.
Beim Altersteilzeitgeld sowie der Teilpension handelt es sich um Ansprüche von Arbeitgebern, die diese zur teilweisen oder gänzlichen Abdeckung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Altersteilzeit- bzw. Teilpensionsvereinbarungen geltend machen. Da diese Leistungen damit von Vornherein nicht direkt von arbeitslosen Personen in Anspruch genommen werden können, war eine Auswertung dazu nicht möglich.
Im Zeitraum Mai bis August 2020 standen 22 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, die die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Umschulungsgeldes erreicht hätten.
Daten zu Leistungssperren werden im Bundesrechenzentrum nur als Dokumente in Form von an Leistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbezieher ausgestellten Bescheiden gespeichert, die keinen Abgleich mit den konkreten Leistungsbezugszeiträumen ermöglichen. Zeiträume des „Nicht-Bezugs“ von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden in den beim Bundesrechenzentrum gespeicherten Bezugsdaten nicht erfasst und können daher auch keinem konkreten Grund (wie beispielsweise einer ausgesprochenen Bezugssperre) zugeordnet werden.
3358/AB (XXVII. GP) - 450 Euro Almosen an Arbeitslose und Notstandshilfebezieher (parlament.gv.at)
Aus dieser Anfragebeantwortung ergeben sich nun eine ganze Reihe von Zusatzfragen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Wie teilen sich die für den 04. September 2020 insgesamt 57.294 festgestellten sonstigen EU Staatsangehörige als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die sonstigen EU-Staaten auf?
2. Wie teilen sich die für den 04. September 2020 insgesamt festgestellten 63.716 Drittstaatsangehörige als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die Drittstaaten auf?
3. Wie teilen sich die für den 04. September 2020 insgesamt 282.004 festgestellten österreichischen Staatsbürger als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
4. Wie teilen sich die für den 04. September 2020 insgesamt 57.294 festgestellten sonstigen EU Staatsangehörige als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
5. Wie teilen sich diese auf die einzelnen sonstigen EU-Mitgliedsstaaten auf?
6. Wie teilen sich die für den 04. September 2020 insgesamt festgestellten 63.716 Drittstaatsangehörige als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
7. Wie teilen sich diese auf die einzelnen Drittstaaten auf?
8. Wie teilen sich die für den 02. Oktober 2020 insgesamt festgestellten 1.119 österreichischen Staatsbürger als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
9. Wie teilen sich die für den 02. Oktober 2020 insgesamt festgestellten 334 sonstigen EU Staatsangehörige als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
10. Wie teilen sich diese auf die einzelnen sonstigen EU-Mitgliedsstaaten auf?
11. Wie teilen sich die für den 02. Oktober 2020 insgesamt festgestellten 297 Drittstaatsangehörigen als Leistungsbezieher des 450 Euro Bonus auf die einzelnen Bundesländer auf?
12. Wie teilen sich diese auf die einzelnen Drittstaaten auf?
13. Ist es in ihrem Ministerium angedacht, die EDV des Bundesrechenzentrums dahingehend zu adaptieren, dass die dort gespeicherten Daten, neben den Angaben zur Staatsbürgerschaft der einzelnen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, obligatorisch auch jene zum Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus enthalten, aufgenommen werden?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 17.144 Personen als Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger und Drittstaatsangehörige auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Krankengeldbezugs erreicht hätten?
16. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 17.144 Personen ermittelt?
17. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 17.144 Personen als Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf die einzelnen Bundesländer auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Krankengeldbezugs erreicht hätten?
18. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 17.144 Personen jeweils für die einzelnen Bundesländer ermittelt?
19. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 703 Personen als Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger und Drittstaatsangehörige auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Weiterbildungsgeldbezugs erreicht hätten?
20. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 703 Personen ermittelt?
21. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 703 Personen im als Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf die einzelnen Bundesländer auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Weiterbildungsgeldbezugs erreicht hätten?
22. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 703 Personen jeweils für die einzelnen Bundesländer ermittelt?
23. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 22 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger und Drittstaatsangehörige auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Umschulungsgeldes erreicht hätten?
24. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 22 Personen ermittelt?
25. Wie teilten sich die im Zeitraum Mai bis August 2020 ermittelten 22 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf die einzelnen Bundesländer auf, welche die für die Einmalzahlung erforderlichen 60 Bezugstage unter Einbeziehung eines Umschulungsgeldes erreicht hätten?
26. Welche sonstigen EU-Staatsbürgerschaften und Drittstaatsangehörigkeiten wurden bei diesen 22 Personen jeweils für die einzelnen Bundesländer ermittelt?