4566/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Empfehlung der Bioethikkommissionsvorsitzenden für Impfpflicht

Jetzt lässt ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz seine „Experten“ in Sachen Impfpflicht im Zuge der Coronavirus-Pandemie von der Kette. Christine Druml, Vorsitzende der sogenannten „Bioethikkommission“ im österreichischen Bundeskanzleramt empfiehlt jetzt bereits eine dringende Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in Österreich. Druml empfiehlt eine Impfpflicht etwa für das gesamte Gesundheitspersonal sowie sogenannte „köpernahe Dienstleister“ wie etwa Friseure und Masseure.

Damit spricht Druml das aus, was Kanzler Kurz, aber auch sein grüner Gesundheitsminister Rudolf Anschober bis jetzt abgestritten haben, - nämlich dass eine Impfpflicht kommen soll. Die §§ 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz geben dafür bereits eine entsprechende Grundlage dafür her.

Impfen soll ein Berufsausübungserfordernis werden

Bioethikkommissionsvorsitzende Drumls Ansatz ist das sogenannte Berufsausübungserfordernis für die Umsetzung der von ihr propagierten Impfpflicht bei Covid-19. So empfiehlt Druml für das gesamte Gesundheitspersonal und die körpernahen Dienstleister zumindest für die Dauer der Covid-19-Pandemie diese Impfpflicht und begründet sie mit dem Epidemiegesetz, wie sie in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ ausführt:

„Ich würde hier nicht von einer Impfpflicht, sondern von einem Berufsausübungserfordernis sprechen. Als Leukämiekranker will ich ja nicht von jemandem behandelt werden, der mich anstecken und quasi umbringen könnte. Im Epidemiegesetz ist auch vorgesehen, dass das Gesundheitspersonal geimpft werden muss. Wobei es auch um dessen Schutz geht.“

Druml möchte auch ein Impf-Priorisierungsgesetz

Auch über eine Impfpflicht für in der Heimpflege tätige Mitarbeiter und pflegende Angehörige denkt die Bioethikerin Druml bereits nach. Über die Umsetzung einer Impfpflicht möchte Druml als Bioethikommissionsvorsitzende auch ein eigenes sogenanntes Impf-Priorisierungsgesetz als Rechtsgrundlage. Dort soll der Ablauf genau geregelt werden, um eine gestaffelte Zuführung der zu Impfenden zur Massenimpfung zu ermöglichen. Und die Impfung soll laut Druml auch mit einem Anreizsystem versehen, werden. Alle die sich gegen Covid-19 impfen lassen, sollen Erleichterungen, etwa beim Besuch von Kunst- und Kultureinrichtungen.

https://orf.at/stories/3192025/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele persönliche Kontakte hatten Sie als Gesundheitsminister mit der Vorsitzenden der Bioethikkommission Dr. Christine Druml seit dem 07. Jänner 2020?

2.    Welche Themen wurden bei diesen Terminen besprochen?

3.    Zu welchem Zeitpunkt wurde das erste Mal die Impfpflicht gemäß §§ 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz mit Frau Dr. Druml besprochen?

4.    Kennen Sie das Interview von Frau Dr. Druml in der Tageszeitung „Die Presse“ zum Thema Impfflicht und Impf-Priorisierungsgesetz vom 02. Dezember 2020?

5.    Wie bewerten Sie die Aussagen von Frau Dr. Druml zum Thema Impfpflicht und Impf-Priorisierungsgesetz vom 02. Dezember 2020?

6.    Wie beurteilen Sie insbesondere den Vorschlag von Druml betreffend einer Impfung als Berufsausübungserfordernis?

7.    Halten Sie weiterhin die von Ihnen im Gesundheitsausschuss vom 01. Dezember 2020 aufgestellte Behauptung, es würde keine Impfpflicht geben, aufrecht?

8.    Wenn ja, wie begründen Sie das?