4568/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Impfschäden 2007-2019
Das Gesundheits- und Sozialministerium führt auf seiner Online-Serviceplattform zu Impfschäden grundsätzlich aus:
„Impfschäden
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz?
Personen, die eine Gesundheitsschädigung erlitten haben:
Wichtig:
Die Impfung muss in Österreich erfolgt sein, Anspruch auf
Entschädigung haben jedoch auch nicht-österreichische
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
Leistungen für Beschädigte
Leistungen für Hinterbliebene
Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist.“
Impfschäden (sozialministeriumservice.at)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre?
2) Wie hoch waren die Gesamtansprüche nach dem Impfschadengesetz und den einschlägigen sonstigen Grundlagen, insbesondere Verordnungen, im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre?
3) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die eine Beschädigtenrente ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Impfung länger als drei Monate um mindesten 20 Prozent gemindert ist, zugesprochen erhalten haben?
4) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die einen einkommensabhängigen Erhöhungsbeitrag für Schwerbeschädigte zugesprochen erhalten haben?
5) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die eine Pflegezulage (Pflegebeitrag vor dem 15. Lebensjahr) zugesprochen erhalten haben?
6) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die die Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens erhalten haben?
7) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die eine Übernahme von Rehabilitationskosten zugesprochen erhalten haben?
8) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die eine Auszahlung einer einmaligen Entschädigung, wenn eine Person durch die Impfung keinen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, jedoch eine schwere Körperverletzung erlitten hat, erhalten haben?
9) Wie hoch ist die Anzahl an Anspruchsberechtigten im Zusammenhang mit Impfschäden in den Jahren 2007 bis 2019, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, die Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist, erhalten haben?