4569/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umgang mit Covid-19-Impfschäden

Das Gesundheits- und Sozialministerium führt auf seiner Online-Serviceplattform zu Impfschäden grundsätzlich aus:

„Impfschäden

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz?

Personen, die eine Gesundheitsschädigung erlitten haben:

Wichtig:
Die Impfung muss in Österreich erfolgt sein, Anspruch auf Entschädigung haben jedoch auch nicht-österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Leistungen für Beschädigte

Leistungen für Hinterbliebene

Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist.“

 

Impfschäden (sozialministeriumservice.at)

 

Im Gesundheitsausschuss vom 1. Dezember 2020 lehnten ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS ein Verbot von Zwangstestungen und Zwangsimpfungen im Zusammenhang mit Covid-19 (1091/A(E)) nicht ab und verweigerten auch einer Novellierung des Impfschadengesetzes zur Abdeckung von Schäden durch Covid-19-Impfungen die Mehrheit:

Ausschussbericht (parlament.gv.at)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wird das Impfschadengesetz betreffend Covid-19-Impfschäden novelliert?

2)    Wenn ja, passiert das noch vor dem Start der ersten Covid-19-Impfungen Anfang 2021?

3)    Wenn nein warum wird das Impfschadengesetz betreffend Covid-19-Impfschäden nicht novelliert?

4)    Mit wie vielen Covid-19-Impfungen rechnen Sie 2020?

5)    Wann werden diese Covid-19-Impfungen beginnen?

6)    Mit welcher Anzahl an von Impfschäden Betroffenen im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen rechnen Sie als zuständiger Gesundheitsminister im Jahr 2020?

7)    Mit welcher Anzahl an von Impfschäden Betroffenen im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen rechnen Sie als zuständiger Gesundheitsminister in den Folgejahren 2021-2024?

8)    Mit wie vielen Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen eine Beschädigtenrente ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Impfung länger als drei Monate um mindesten 20 Prozent gemindert ist, zugesprochen werden könnte?

9)    Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 8)?

10) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahr 2021-2024 schlagend werden (Frage 8)?

11) Mit wie vielen Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen ein einkommensabhängiger Erhöhungsbeitrag für Schwerbeschädigte im Jahr 2020 zugesprochen werden könnte?

12) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 11)?

13) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 11)?

14) Mit welcher Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen eine Pflegezulage (Pflegebeitrag vor dem 15. Lebensjahr) im Jahr 2020 zugesprochen werden könnten?

15) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 14)?

16) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 14)?

17) Mit welcher Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen die Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens zugesprochen wird?

18) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 17)?

19) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 17)?

20) Mit welcher Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen die Übernahme von Rehabilitationskosten zugesprochen wird?

21) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 20)?

22) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 20)?

23) Mit welcher Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen die Auszahlung einer einmaligen Entschädigung, wenn durch die Impfung kein dauerhafter gesundheitlicher Schaden entsteht, jedoch eine schwere Körperverletzung erlitten wird, zugesprochen wird?

24) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 23)?

25) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 23)?

26) Mit welcher Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen rechnen Sie, denen Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist, zugesprochen wird?

27) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon im Jahr 2020 schlagend werden (Frage 26)?

28) Welche Anzahl an Anspruchsberechtigten aus Schäden durch Covid-19-Impfungen könnte davon in den Jahren 2021-2024 schlagend werden (Frage 26)?

29) Welches Kabinettsmitglied wurde im Vorfeld der Sitzung des Gesundheitsausschuss im Nationalrat vom 1. Dezember 2020 kontaktiert, um die Bewertung des Antrags 1091/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen abzuklären und innerhalb der Koalitionsparteien die Ablehnung festzulegen?

30) Mit welchen Sektionen, Gruppen, Abteilungen und deren Fachbeamten bzw. Vertragsbediensteten wurde im Vorfeld der Sitzung des Gesundheitsausschuss im Nationalrat vom 1. Dezember 2020 kontaktiert, um die Bewertung des Antrags 1091/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen abzuklären und innerhalb der Koalitionsparteien die Ablehnung festzulegen?