4574/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Amtsärzte bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie – Folgeanfrage zu 3499/AB

 

Die Nichtbeantwortung von Fragen im Zusammenhang mit 3499/AB werfen neue Fragen auf und werfen auch ein schiefes Licht auf das gesamte Amtsverständnis und die Führung des Gesundheitsministeriums in der Covid-19-Pandemie:

 

Fragen 1 bis 7 zu 3499/AB:

·         Wie viele Amtsärzte sind derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer eingesetzt?

·         Wie hat sich die Anzahl der Amtsärzte seit 2006 österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer verändert?

·         Wie viele Amtsärzte fehlen derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

·         Wie ist die Altersstruktur der bisher bereits im Dienst stehenden Amtsärzte österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

·         Werden auch in anderen Bundesländern speziell Amtsärzte zur Bewältigung von COVID-19 gesucht und wenn ja in welcher Anzahl und mit welchem Zeithorizont?

·         Wie wurden die Amtsärzte bisher konkret seit Auftreten der Coronavirus-Pandemie in den einzelnen Bundesländern eingesetzt?

·         Wie sollen die Amtsärzte in Zukunft bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie eingesetzt werden?

 

Antworten zu 3499/AB:

Amtsärztinnen und Amtsärzte in den Bundesländern sind Bedienstete der jeweiligen Bundesländer. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz keine personenbezogenen Daten von Landesbediensteten erfasst werden. Angaben und Auskünfte über aktuelle und historische Daten zu Anzahl, offene Stellen, Altersstruktur und Einsatz, insbesondere im Falle von COVID-19, von Landesbediensteten und damit von den dort beschäftigten Amtsärztinnen und Amtsärzten fallen ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesländer. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügt daher über keine diesbezüglichen validen Daten.

 

Im Zusammenhang mit der Nichtbeantwortung der Fragen, ist der Herr Bundesminister Rudolf Anschober aber auf die einschlägigen Regelungen des Epidemiegesetzes hinzuweisen:

 

Epidemieärzte

§ 27.

 (1) Falls bei Auftreten einer anzeigepflichtigen Krankheit die in den betroffenen Gebieten zur Verfügung stehenden Ärzte, in erster Linie die Gemeinde- und Distriktärzte, zur wirksamen Bekämpfung der Krankheit nicht ausreichen, können für die Dauer des Bedarfes Epidemieärzte bestellt werden.

(2) Bei der Bestellung der Epidemieärzte werden ihre Bezüge durch Vertrag mit der Maßgabe geregelt, daß sie im Falle ihrer Erkrankung auch dann, wenn sie nicht die Berufsunfähigkeit begründet, ihren vollen Gehalt fortbeziehen.

 

§ 27a.

 Sofern es bei Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 erforderlich ist, kann der Landeshauptmann, wenn sich die Tätigkeit auf das gesamte Landesgebiet erstrecken können soll, oder der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister, wenn sich die Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken können soll, – soweit es sich nicht um Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten handelt – auch andere geeignete Personen zur Unterstützung bei Maßnahmen gemäß diesem Bundesgesetz unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit und aller Erfordernisse des Datenschutzes bestellen. Deren Handeln ist der Bezirksverwaltungsbehörde zuzurechnen. Jedenfalls als geeignet gelten Personen, die ihren Beruf bzw. die Tätigkeiten des Sanitäters in Einrichtungen gemäß § 23 Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, ausüben.

 

Schon allein aus den einschlägigen Regelungen der §§ 27 und 27a Epidemiegesetz muss das zuständige Gesundheitsministerium alle einschlägigen Daten über die sogenannten Gemeinde- und Distriktärzte (Amtsärzte) zur Verfügung haben. Ansonsten wäre eine Bekämpfung einer Epidemie gar nicht möglich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Sektion, Gruppe, Abteilung und welcher Fachbeamte bzw. Vertragsbedienstete hat die Anfragebeantwortung zu 3499/AB konzipiert?

2.    Welchen Weg nahm die konzipierte Anfragebeantwortung zu 3499/AB des jeweiligen Fachbeamten bzw. Vertragsbediensteten dann von der zuständigen Abteilung über die Gruppe und Sektion bis in die Präsidialsektion, das Generalsekretär ins Kabinett zeitlich und im Aktenlauf mit Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen?

3.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat der zuständige Abteilungsleiter/die zuständige Abteilungsleiterin zu 3499/AB verfasst?

4.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat der zuständige Gruppenleiter/ die zuständige Gruppenleiterin zu 3499/AB verfasst?

5.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat der zuständige Sektionseiter/ die zuständige Sektionsleiterin zu 3499/AB verfasst?

6.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat die Generalsekretärin zu 3499/AB verfasst?

7.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat das zuständige Kabinettsmitglied zu 3499/AB verfasst?

8.    Welche Einsichtsbemerkungen, Änderungen und Ergänzungen hat die Kabinettschefin zu 3499/AB verfasst?

9.    Welche Aktenzahlen, Dokumente und Verfahren gibt es dazu (Fragen 1-8) im BMSGPK?

10. Wie ist es möglich, dass Sie die einschlägigen Regelungen des Epidemiegesetzes in der Covid-19-Pandemie als Gesundheitsminister vollziehen können, wenn Sie über die Struktur der österreichischen Amtsärzte gänzlich uninformiert sind?

11. Bedeutet das, dass Ihr Gesundheitsministerium über keinerlei Informationen, Behördenvorgänge, Aktenläufe, Dokumentationen usw. verfügt, die im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie seit Jänner 2020 über die Amtsärztestruktur der österreichischen Bundesländer durchgeführt und vollzogen wurden? 

12. Wenn ja, wie begründen Sie das?

13. Sind Sie jetzt bereit die ursprünglich nicht beantworteten Fragen zu 3499/AB zu beantworten?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wie viele Amtsärzte sind derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer eingesetzt (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

16. Wie hat sich die Anzahl der Amtsärzte seit 2006 österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer verändert (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

17. Wie viele Amtsärzte fehlen derzeit generell österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

18. Wie ist die Altersstruktur der bisher bereits im Dienst stehenden Amtsärzte österreichweit und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

19. Werden auch in anderen Bundesländern speziell Amtsärzte zur Bewältigung von COVID-19 gesucht und wenn ja in welcher Anzahl und mit welchem Zeithorizont (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

20. Wie wurden die Amtsärzte bisher konkret seit Auftreten der Coronavirus-Pandemie in den einzelnen Bundesländern eingesetzt (Folgeanfrage zu 3499/AB)?

21.  Wie sollen die Amtsärzte in Zukunft bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie eingesetzt werden (Folgeanfrage zu 3499/AB)?