4590/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Islamist plante Anschlag auf Weihnachtsmarkt

 

Anfang Dezember 2017 wurde in Graz ein damals 25 Jahre alter Bosnier wegen dringenden Terrorverdachts festgenommen. Die Kronen Zeitung berichtete damals am 7.12.2017. Demnach hatte der Terrorverdächtige offenbar eine Amokfahrt über einen Weihnachtsmarkt geplant. Anscheinend war sein Vorbild der verheerende Anschlag im Dezember 2016 am Berliner Breitscheitplatz.

 

Im Bericht war damals zu lesen: „[…] Acht Zeugen belasten ihn schwer: So soll sich der 25-Jährige regelmäßig Videos von Amokfahrten auf dem Gemeinschaftscomputer in der Notschlafstelle angesehen und dabei die Worte ‚Tod‘ sowie ‚Ich mache es wie in Berlin‘ geäußert haben. Zudem habe er sich zweimal bei Betreuern in dem Wohnheim über das Mieten von Fahrzeugen erkundigt, heißt es. […]“

 

Bei der Festnahme soll der Mann eine Zeitung bei sich getragen haben, auf deren Titelseite über die terroristische Amokfahrt mit einem LKW in Nizza berichtet wurde. Weiter: „[…] Die Ermittlungen zu dem Fall dauern derzeit noch an. Ob der 25-Jährige Komplizen hatte, ist zur Stunde noch nicht bekannt. Fest steht, dass er regelmäßig eine als radikal eingestufte Hinterhofmoschee der Muslimbrüder in Graz besuchte. Zuvor war er rund ein Jahr lang unter den Gläubigen der mittlerweile geschlossenen Taqwa-Moschee in der Kalvarienbergstraße gewesen. Der Trägerverein soll Verbindungen zum IS gehabt haben. […]“

(Quelle: https://www.krone.at/602529)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden im Rahmen dieser Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft seine Verbindungen zu den im Artikel genannten islamistischen Einrichtungen bestätigt?

2.    Wurden im Rahmen dieser Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft weitere Verbindungen zu islamistischen Einrichtungen oder Organisationen im In- und/oder Ausland bekannt?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Aufgrund welcher Straftatbestände wurde gegen den damals 25jährigen Bosnier ermittelt?

5.    Wurde gegen diesen Tatverdächtigen bereits Anklage erhoben?

6.    Wenn ja, wann wurde die Anklage erhoben?

7.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände wurde die Anklage erhoben?

8.    Wenn ja, war der Tatverdächtige zu diesem Zeitpunkt noch inhaftiert?

a.    Wenn nein, warum war er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr inhaftiert?

9.    Wenn nein, warum wurde (noch) keine Anklage erhoben?

10. Gab es in diesem Fall bereits eine Verurteilung?

11. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände wurde er verurteilt?

12. Wenn ja, welches Strafausmaß hat er bekommen?

13. Wenn ja, wann ereignete sich diese Verurteilung?

14. Sofern der damals 25jährige Bosnier zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und diese bereits abgesessen hat, ist er seitdem der Justiz erneut übergeben worden?

15. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?

16. Wenn ja, wann war das?

17. Sofern der damals 25jährige Bosnier zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, kam es zu einer vorzeitigen bedingten Haftentlassung?

18. Wenn ja, hat er sämtliche Bewährungsauflagen erfüllt?

19. Sofern der damals 25jährige Bosnier zur Zeit noch in Haft ist, in welcher Justizanstalt befindet er sich?