4591/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vandalen-Akt bei Wiener Terror-Gedenkstätte
Am ersten Dezemberwochenende erschütterte ein pietätloser Vandalen-Akt bei der Wiener Terror-Gedenkstätte Österreich. Videoaufnahmen zeigten eine vermummte Frau, die reihenweise Kerzen rumgetreten hat. Bereits am Montag konnte die mutmaßliche Täterin gefasst werden. Laut Bericht der Kronen Zeitung soll es sich um eine gebürtige Türkin handeln, die aufmerksamen Flughafen-Mitarbeitern ins Netz gegen sein soll. Demnach wurde sie noch am selben Tag einvernommen.
(Quelle: https://www.krone.at/2292985)
Später wurde bekannt, dass die Frau vom Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu dem Vorfall befragt wurde.
Unter dem Titel „Behörden machtlos, Wiener City-Vandalin geht frei“ berichtete „Heute“: „[…] Die 56-Jährige dürfte offenbar an einer psychischen Beeinträchtigung leiden. Sie machte durchwegs wirre Angaben, gab aber zu, Kerzen sowie Laub in der Seitenstettengasse weggetreten zu haben. ‚Die Polizei hat den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Ob nun eine strafrechtliche Relevanz besteht, muss erst geprüft werden‘, so Polizeisprecherin Barbara Gass im ‚Heute‘-Gespräch. Höchst wahrscheinlich also, dass die Dame gar nicht bestraft werden kann. […]“ Das Polizeikommissariat Innere Stadt würde darüber hinaus ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts der Störung der öffentlichen Ordnung einleiten.
(Quelle: https://www.heute.at/s/behoerden-machtlos-wiener-city-vandalin-geht-frei-100116512)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Welche Ergebnisse hat die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Wien betreffend die strafrechtliche Relevanz dieses Vandalen-Aktes ergeben?
2. Wurde gegen diese Frau Anzeige erstattet?
3. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?
4. Wenn nein, warum nicht?