4595/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl und Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Kosten gesundheitsbezogener Maßnahmen bei Suchtgiftmissbrauch
Gem. §41 SMG hat der Bund eine subsidiäre Kostentragungspflicht für gesundheitsbezogene Maßnahmen im Rahmen der Diversion nach §§35, 37 SMG oder im Zuge eines Strafaufschubes gem. §39 SMG.
„Als gesundheitsbezogene Maßnahmen, die von der Gesundheitsbehörde (…) als geeignet und notwendig gehalten und von der Staatsanwaltschaft, den Gerichten oder beispielsweise der Schulleitung angeordnet werden, kommen folgende in Betracht:
• die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes
• die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
• die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung
• die Psychotherapie
• die psychosoziale Beratung und Betreuung
Diese Maßnahmen müssen durch qualifizierte und mit Fragen des Suchtgiftmissbrauches hinreichend vertrauten Personen durchgeführt werden.“, so sinngemäß der Wortlaut des §11 SMG.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2015 angefallen sind?
2. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2016 angefallen sind?
3. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2017 angefallen sind?
4. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2018 angefallen sind?
5. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2019 angefallen sind?
6. Wie hoch sind die Kosten, die im Rahmen gesundheitsbezogener Maßnahmen im Jahr 2020 angefallen sind?
7. Wer hat die jeweiligen Kosten getragen?
8. Wie teilen sich die Kosten jeweils auf §11 Abs 2 Z1, Z2, Z3, Z4 und Z5 SMG auf?
9. Wie viele Menschen haben gesundheitsbezogene Maßnahmen im Zeitraum von 2015-2020 in Anspruch genommen?
10. Sofern dem BMJ keine Aufteilung der jeweiligen Kosten vorliegen, aus welchem Grund wird diese Evaluierung nicht angestrebt?
11. Wie viele Insassen haben sich seit 2015 bis Dezember 2020 gesundheitsbezogenen Maßnahmen unterzogen?
12. In wie vielen Fällen war der Einsatz gesundheitsbezogener Maßnahmen erfolgreich? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen für den Zeitraum 2015-2020)
13. In wie vielen Fällen war der Einsatz gesundheitsbezogener Maßnahmen erfolglos? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen für den Zeitraum 2015-2020
14. Sofern eine Nennung konkreter Zahlen für den Erfolg/Nichterfolg von gesundheitsbezogenen Maßnahmen nicht vorliegen, warum besteht kein Interesse in der Evaluierung der dazu gehörigen Daten?