4599/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Verpflegung von Insassen in Österreichs Justizanstalten

 

Das Bundesministerium für Justiz ist die oberste Vollzugsbehörde betreffend die Planung und Steuerung als auch der Leitung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs. Österreich verfügt derzeit über 28 Justizanstalten sowie mehrere Außenstellen. Nach dem Stand vom 01.11.2020 befinden sich derzeit 8.606 Personen in Österreich in Haft.

Die Kosten für einen Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzuges belaufen sich laut der Broschüre „Strafvollzug in Österreich“, welche vom Bundesministerium für Justiz herausgeben wird, auf €130 pro Hafttag. Diese Zahl beinhaltet sowohl Personal-, als auch Gebäudekosten und den damit verbunden Sachaufwand.

 

Hinsichtlich der Verpflegung von Strafgefangenen kann gem. §38 Abs. 1 und Abs. 2 StVG folgendes festgehalten werden:

„Die Strafgefangenen sind mit einfacher Anstaltskost ausreichend zu verpflegen. Die Kost muß den ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und schmackhaft sein; sie ist zu den für die Einnahme von Mahlzeiten allgemein üblichen Tageszeiten auszugeben.

Bei der Verpflegung ist auf eine reichlichere Kost für Strafgefangene, die Arbeit verrichten, auf Abweichungen von der allgemeinen Kost, die der Anstaltsarzt für einzelne Strafgefangene wegen ihres Gesundheitszustandes verordnet, sowie auf die dem Glaubensbekenntnis der Strafgefangenen entsprechenden Speisegebote Rücksicht zu nehmen; ist eine Rücksichtnahme auf diese Speisegebote nach den Einrichtungen der Anstalt nicht möglich, so ist den Strafgefangenen zu gestatten, sich insoweit eine diesen Geboten entsprechende Verpflegung unter Bedachtnahme auf Art und Maß der Anstaltskost von dritter Seite zur Verfügung stellen zu lassen.“

 

In diesem Zusammenfang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie hoch sind die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2020?

2.     Wie hoch waren die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2019?

3.     Wie hoch waren die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2018?

4.     Wie hoch waren die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2017?

5.     Wie hoch waren die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2016?

6.     Wie hoch waren die Kosten, die für die Verpflegung eines Haftgefangen pro Tag aufzuwenden sind im Jahr 2015?

7.     In wie weit variieren die Höhe der Kosten pro Insassen in den Justizanstalten Österreichs? (Aufgelistet auf alle Justizanstalt)

8.     Was versteht man unter „einfacher Anstaltskost“?

9.     In wie weit hat sich die „einfache Anstaltskost“ in den letzten Jahren entwickelt?

10.  Hat sich die Zahl der Insassen, deren Ernährungsweise von der „Normalkost“ abweicht im Zeitraum 2015-2020 verändert?

11.  Fallen mit Abweichung der „Normalkost“ vermehrt Kosten an? (Nennung konkreter Zahlen pro Häftling und pro Tag für das Jahr 2020)

12.  Wie viele Justizanstalten bemühen sich, Lebensmittel selbst zu erzeugen?

13.  Wie viel kann mit der Selbsterzeugung von Lebensmitteln jährlich eingespart werden? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)