4605/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Probleme bei der Abwicklung der Corona-Hilfen bei den Beherbergungsbetrieben

 

 

Der Tourismus ist in der Coronakrise besonders betroffen.  Vor der Covid-19-Krise haben der Tourismus und die Freizeitwirtschaft mit 16 Prozent am BIP 90.000 Betriebe und über 700.000 direkt oder indirekt Beschäftigten zum Wohlstand in Österreich beigetragen. Die Bedeutung des Tourismus hängt auch mit den vielen Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen und einem hohen Anteil an weiblichen Mitarbeitern zusammen.

 

Jetzt braucht der Tourismus, der immer auch als Jobmotor bezeichnet wurde, die Unterstützung des Staates. Aber viele in der Tourismus-Branche warten noch immer auf die versprochenen Corona-Hilfen. Viele Betriebe haben nach sechs Monaten seit dem Antrag noch keine Rückmeldung erhalten (außer einer automatisch erstellten Bestätigung). Besonders die Kleinen trifft es hart.

 

Auch die Ungleichbehandlung der verschiedenen Beherbergungsbetriebe fällt sehr negativ auf. Während der Corona-Krise hat man die privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen benachteiligt. Es bedurfte großer Anstrengungen insbesondere von Freiheitlicher Seite, damit diese überhaupt im Härtefallfonds berücksichtigt wurden. Eine Ungleichbehandlung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen in Relation zu bäuerlichen Vermietern  von Ferienwohnung (Urlaub am Bauernhof) besteht aber weiterhin, obwohl der Anfragesteller jede Unterstützungsmaßnahme für die bäuerlichen Betriebe unterstützt! Auch Gewerbetreibende zB. mit einem Appartementhaus mit vier Appartements mit bis zu 29 Betten werden benachteiligt, wenn sie über § 28 EStG „Vermietung und Verpachtung“ abrechnen, obwohl sie einen Gewerbebetrieb haben und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen, um einen Fixkostenzuschuss zu erhalten.

 

Weiters wurden Betriebe  noch vor dem ersten Lockdown nach dem Epidemiegesetz geschlossen und haben deswegen die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz beantragt. „Eine ÖHV-Umfrage im Oktober in den betroffenen Bundesländern liefert ein ernüchterndes Bild: Kein einziges teilnehmendes Hotel hat eine Zahlung erhalten. Durchschnittlich sind Forderungen von 220.000 Euro pro Betrieb offen“, berichtete Ende Oktober die ÖHT.

 

Die Bearbeitung der Anträge ist nicht einfach. Die komplizierte Abwicklung und die Notwendigkeit einer Bestätigung des Steuerberaters zwingen die Betriebe, diesen zu engagieren. Dafür ist eine Entschädigung von 1.000,- Euro möglich, dieser Betrag wird aber öfters überschritten.

 

Fakt ist, dass die Regierung schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen hat. „Koste es, was es wolle“ war damals die Aussage des Bundeskanzlers. Da unsere Betriebe noch immer auf Entschädigungen und Hilfen warten, ist ihr bestehen bedroht. Kein Unternehmer kann sich leisten, so lange Zeit ohne Einkommen bzw. Entschädigung auszukommen.

 

Wenn sich die Betroffenen nach dem Stand ihrer Anträge erkundigen, wird die extreme Verspätung mit  der immensen Anzahl an Anträgen, mit verspäteten Vorgaben für die Berechnung oder fehlenden Erlässen des Bundesministers begründet. Was die mögliche Dauer der Bearbeitung ihrer Anträge betrifft, werden die Antragsteller lediglich darauf hingewiesen, dass die Anträge nach dem Eingangsdatum abgearbeitet werden.

 

Viele Tourismusbetriebe warten immer noch auf die Hilfen aus dem Härtefallfonds, auf die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz, auf den Umsatzersatz, auf den Fixkostenzuschuss oder für Steuerberatungskosten in Zusammenhang mit diesen Anträgen. Und diese Unterstützung brauchen sind jetzt sofort, sonst können sie diese Krise nicht bewältigen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Anträge sind für die einzelnen Coronahilfsmaßnahmen wie den Härtefallfonds, den Fixkostenzuschuss, den Umsatzersatz, sowie das  Epidemiegesetz  bei den Abwicklungsstellen eingegangen?

a.    Wie viele Anträge davon wurden bereits bearbeitet und positiv beurteilt?

b.    Wie hoch sind die jeweils durchschnittlich ausbezahlten Hilfen?

c.    Wie viele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung?

2.    Wie werden diese Hilfen (siehe Frage 1) auf gewerbliche und nicht gewerbliche Beherbergungsbetriebe aufgeteilt?

a.    Wie hoch sind die durchschnittlich ausbezahlten Hilfen bei Gewerbebetrieben?

b.    Wie hoch sind die durchschnittlich ausbezahlten Hilfen bei nicht gewerblichen Betrieben?

c.    Wie viele Anträge wurden bei den gewerblichen Beherbergungsbetrieben abgelehnt und aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt?

d.    Wie viele Anträge wurden bei den nichtgewerblichen Beherbergungsbetrieben abgelehnt und aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt?

3.    Da die Anträge chronologisch abgearbeitet werden: Bei welchem Datum steht man bei der Bearbeitung aktuell

a.    bei den Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz,

b.    bei den Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds,

c.    bei dem Fixkostenzuschuss,

d.    bei der Abgeltung der Steuerberatungskosten?

(Bitte um Aufteilung der Punkte a. – d. nach Bundesländern)

4.    Wie viele Anträge auf Umsatzersatz von den Beherbergungsbetrieben wurden bis dato gestellt?

5.    Wie viele Anträge auf Fixkostenzuschuss II wurden bis dato gestellt?

6.    Wie viele Beherbergungsbetriebe haben eine Entschädigung für die Steuerberatungskosten beantragt?

a.    In wie vielen Fällen wurde diese bewilligt?

b.    Wie viele Fälle wurden abgelehnt?

c.    Wie viele Anträge müssen noch bearbeitet werden?

d.    Wie hoch waren die bewilligten Entschädigungen im Durchschnitt?

e.    Wie hoch waren die Steuerberaterkosten für die Anträge nach dem Epidemiegesetz?

7.    Wie viele Anträge für eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz wurden bis dato gestellt?