4616/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten KO Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versuchter Munitionskauf durch Wien-Attentäter in der Slowakei

 

Am 2. November 2020 fand in Wien ein Terroranschlag statt, der zu vier Todesopfern und zahlreichen Verletzten geführt hat. Diese verabscheuungswürdige Tat wurde von einem bereits einmal verurteilten und amtsbekannten Sympathisanten und Anhänger des Islamischen Staates geplant und durchgeführt.

Der Täter wurde im April 2019 wegen Mitgliedschaft beim "Islamischen Staat" gemäß § 278b Strafgesetzbuch zu 22 Monaten Haft verurteilt, aber im Dezember 2019 bedingt entlassen. Er bekam drei Jahre Bewährung, einen Bewährungshelfer und musste ein Deradikalisierungsprogramm besuchen.

Im Juli 2020 versuchte der Täter in Begleitung einer weiteren Person, in der Slowakei Munition für die spätere Tatwaffe zu erwerben. Dieser Munitionskauf scheiterte und die slowakischen Behörden verständigten daraufhin – mutmaßlich via Europol – die österreichische Polizei.

Wie Medienberichten zu entnehmen war, wurde die Staatsanwaltschaft Wien erst in der Nacht des Anschlags erstmals darüber informiert, und zwar hat die Polizei dem Journalstaatsanwalt diese Information erteilt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann genau wurde haben die slowakischen Behörden die Information über den versuchten Munitionskauf an EUROPOL übermittelt?

2.    Welche slowakische Behörde hat die Information übermittelt?

3.    Wann wurde die Meldung durch EUROPOL an die österreichischen Behörden weitergeleitet?

4.    Welche Dienststelle von EUROPOL hat die Meldung weitergeleitet?

5.    Wann wurde diese Information an die Behörden des Innenministeriums weitergeleitet?

6.    An welche Dienststelle(n) im Innenministerium wurde die Information weitergeleitet?

7.    An welche Dienststelle(n) erfolgte sodann eine interne Weiterleitung im Bereich des Innenministeriums und jeweils wann genau? (Bitte um Vorlage des vollständigen SIENA-String!)

8.    Welche Aufträge ergingen in Zusammenhang mit der Information?

9.    Wurden diese Aufträge in vollem Umfang erfüllt?

10. Wenn nein, welche Aufträge wurden nicht erfüllt?

11. Wenn nein, warum wurden diese Aufträge nicht erfüllt?

12. Wurden sämtliche Informationen, Weiterleitungen und Aufträge in vollem Umfang veraktet?

13. Wenn ja, wurde diese Veraktung nachträglich ergänzt oder bearbeitet?

14. Wenn ja, von wem und in wessen Auftrag?

15. Wann wurde welche Staatsanwaltschaft oder sonstige Behörde im Bereich des Justizministeriums über den versuchten Munitionskauf informiert?

16. In wessen Auftrag wurde die Staatsanwaltschaft oder sonstige Behörde des Justizministeriums informiert?

17. Wurde dieser Auftrag schriftlich veraktet?

18. Wenn ja, wurde diese schriftliche Veraktung nachträglich ergänzt oder verändert?

19. Warum wurden die Staatsanwaltschaft oder sonstige Behörden des Justizministeriums nicht bereits im Juli 2020 vom versuchten Munitionskauf unterrichtet?

20. Welche Dienstelle wäre für eine sofortige Information der Staatsanwaltschaft oder sonstiger Behörden des Justizministeriums zuständig gewesen?

21. Wurden Untersuchungen eingeleitet, warum die rechtzeitige Information der Staatsanwaltschaft oder sonstiger Behörden des Justizministeriums unterblieben ist?

22. Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?

23. Wurden gegen die Verantwortlichen dienst- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen gesetzt oder entsprechende Verfahren eingeleitet?

24. Welche Dienststelle im BMI wurde mit der Beantwortung der durch die slowakischen Behörden angefragten Informationen beauftragt?

25. Durch wen erfolgte diese Beauftragung?

26. Wann erfolgte diese Beauftragung?

27. Wann war diese Informationsbeschaffung abgeschlossen?

28. Wann wurde die gewonnene Information an wen genau weitergeleitet?

29. Wann erfolgte die Weiterleitung der Information an EUROPOL bzw. die slowakischen Behörden?

30. Welche Schritte wurden nach der Übermittlung der Informationen an die EUROPOL bzw. die slowakischen Behörden in Zusammenhang mit der Information zum versuchten Munitionskauf gesetzt?

31. Gab es weitere Nachfragen der slowakischen Behörden in diesem Zusammenhang?

32. Wenn ja, wann langten diese Nachfragen ein und wann wurden sie durch welche Stelle beantwortet?

33. Gab es weitere Nachfragen aus dem BMI an die slowakischen Behörden in diesem Zusammenhang?

34. Wenn ja, wann und durch welche Stellen im BMI wurden diese den slowakischen Behörden übermittelt?

35. Wenn ja, wann langten die Antworten durch die slowakischen Behörden bei welchen Stellen im BMI ein?

36. Wann genau und auf welchem Weg wurden der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit bzw. sein Büro erstmals über den versuchten Munitionskauf in der Slowakei informiert?

37. Wann genau und auf welchem Weg wurden der Generalsekretär des BMI bzw. sein Büro erstmals über den versuchten Munitionskauf in der Slowakei informiert?

38. Wann genau und auf welchem Weg wurden der Kabinettchef des BMI bzw. sein Büro erstmals über den versuchten Munitionskauf in der Slowakei informiert?

39. Wann genau und auf welchem Weg wurden Sie persönlich erstmals über den versuchten Munitionskauf in der Slowakei informiert?

40. Wann gedenken Sie als zuständiger Bundesminister für das Versagen Ihres Ressorts die Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten?