4617/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten KO Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Arglistige Täuschung der Behörden durch den Attentäter von Wien

 

Am 2. November 2020 fand in Wien ein Terroranschlag statt, der zu vier Todesopfern und zahlreichen Verletzten geführt hat. Diese verabscheuungswürdige Tat wurde von einem bereits einmal verurteilten und amtsbekannten Sympathisanten und Anhänger des Islamischen Staates geplant und durchgeführt.

Der Täter wurde im April 2019 wegen Mitgliedschaft beim "Islamischen Staat" gemäß § 278b Strafgesetzbuch zu 22 Monaten Haft verurteilt, aber im Dezember 2019 bedingt entlassen. Er bekam drei Jahre Bewährung, einen Bewährungshelfer und musste ein Deradikalisierungsprogramm besuchen.

Laut Innenminister Karl Nehammer hat der Attentäter die Behörden bewusst getäuscht und vorgegeben, geläutert zu sein. So behauptete Nehammer etwa am 03.11.2020 in einem Interview in der ZIB 2, der Attentäter habe das Deradikalisierungsprogramm missbraucht: „Er hat arglistig die Menschen, die mit Sicherheit nach bestem Wissen und Gewissen dort arbeiten, getäuscht, hat das System ausgenutzt und jetzt haben wir vier Todesopfer zu beklagen und 22 Verletzte.“

Franz Ruf, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, sagte am 3.11.2020 in der ORF-Sendung „Report“ wörtlich: „Jedenfalls hat sich der Täter geläutert gezeigt, sein Rechtsanwalt hat auch im Vorspann genau das Gleiche angesprochen und hat offenbar dementsprechend alle, die am Deradikalisierungsprogramm, in diesem Fall die Justiz, beteiligt waren, getäuscht.“

Moussa Al-Hassan Diaw (Verein DERAD) widersprach dem im Ö1 Morgenjournal vom 10.11.2020 und sagte: „Unser Betreuer hat den niemals als ungefährlich oder als deradikalisiert eingeschätzt, das war eine Fehlinformation.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum haben Sie im Interview mit der ZIB 2 am 03.11.2020 behauptet, dass der Attentäter „arglistig getäuscht‘“ habe?

2.    Welche Erkenntnisse hatten Sie bzw. Ihr Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit zum Zeitpunkt der oben zitierten Aussagen am 2.11.2020 bzw. 3.11.2020?

3.    Wer genau hat Ihnen bzw. Ihrem Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit die Informationen übermittelt, auf Basis derer die oben zitierten Behauptungen durch Sie und Herrn Ruf verbreitet wurden?

4.    Haben Sie bzw. Ihr Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit die Unwahrheit gesagt?

5.    Wenn nein, hat der Sprecher von DERAD, Moussa Al-Hassan Diaw, die Unwahrheit gesagt?

6.    Wen hat der Attentäter über sein ideologisches oder religiöses Weltbild getäuscht?

7.    Hat der Attentäter jemals seine Zustimmung zur Ideologie des IS widerrufen?

8.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

9.    Wann gedenken Sie als zuständiger Bundesminister für das Versagen Ihres Ressorts die Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten?