4653/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Spionagethriller: Gesetzliche Grundlagen für nachrichtendienstliche Arbeit – Nachfolgeanfrage

 

Am 1.12.2020 beantwortete (3611/AB) Bundesministerin Tanner Anfrage 36623/J ("Spionagethriller im Mühlviertel") wie folgt: 

"Im Hinblick darauf, dass detaillierte Informationen über nachrichtendienstliche Tätigkeiten zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung wegen ihrer besonderen Sensibilität und Klassifizierung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz) nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung nicht möglich ist. "

Von den sechs Fragen beziehen sich aber drei auf gesetzliche Grundlagen für das Handeln von Beamten. In einem Rechtsstaat können solche Grundlagen nicht geheim sein, und sollten daher auch niemals sensible Informationen beinhalten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Im Spionagefall im Mühlviertel waren anscheinend Mitglieder zweier ausländischer Nachrichtendienste in Österreich aktiv. Ohne direkten Bezug auf diesen Fall zu nehmen: Aufgrund welcher gesetzlicher Richtlinien dürfen Agenten ausländischer Nachrichtendienste in Österreich zusammen mit Abwehramtsagenten aktiv werden?

a.    Wenn die Beantwortung dieser Frage sensible Informationen weitergeben würde, bitte um Erläuterung, wie ein öffentlicher Rechtstext der Geheimhaltung unterliegen kann. 

2.    Können laut österreichischer Gesetzgebung Hinweise, die in Befragungen durch ausländische Agenten erhoben wurden, in einem österreichischen Gerichtsprozess verwendet werden?

a.    Wenn ja, bitte um Verweis auf das relevante Bundesgesetz oder den relevanten Teil der Prozessordnung. 

b.    Wenn die Beantwortung dieser Frage sensible Informationen weitergeben würde, bitte um Erläuterung, wie ein öffentlicher Rechtstext der Geheimhaltung unterliegen kann. 

3.    Gibt es bilaterale Kooperationsverträge zwischen Österreich und Großbritannien, oder multilaterale Abkommen, die die Aktivitäten ausländischer Geheimdienstler in Österreich in einen legalen Rahmen bringen?

a.    Wenn die Beantwortung dieser Frage sensible Informationen weitergeben würde, bitte um Erläuterung, wie ein öffentlicher Rechtstext der Geheimhaltung unterliegen kann.