4656/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Verwertung von BMLV Liegenschaften

 

Ein Teil der Neuorganisation des Bundesheers besteht darin, sämtliche Liegenschaften einer Prüfung zu unterziehen, inwieweit sie für die Bewältigung der Aufgaben des Heeres relevant und kostengünstig sind, und welche veräußert werden können. Es ist geplant, zusammen mit der Bundesimmobiliengesellschaft ungenutzte Liegenschaften zu veräußern und dem sozialen Wohnbau zuzuführen.

In einer Anfragebeantwortung (3609/AB) beschreibt Bundesministerin Tanner die Kriterien für Veräußerung. Maßstäbe beinhalten Sanierungsbedürftigkeit, bevorzugte Nutzung am Standort, bereits eingestellte militärische Nutzung oder volkswirtschaftliches Interesse.

Manche Liegenschaften mögen nicht mehr militärisch genutzt werden und daher fürs BMLV ohne Bedeutung sein. Andere werden zwar noch genutzt, aber nicht in der kostengünstigsten Weise. In letzterem Fall stehen bei Veräußerung Umsiedlungskosten an. Da die Budgetlage angespannt ist und die Kosten nicht im Budget aufscheinen, würde dies eine Umschichtung von bereits knappen Budgets notwendig machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer ist der Eigentümer der Liegenschaften, die das BMLV zu veräußern beabsichtigt?

2.    Sind die Überlegungen rein finanzieller Natur, oder gibt es auch sicherheitspolitische Betrachtungen?

a.    Bitte erläutern Sie, welche Liegenschaften nach welchen sicherheitspolitischen Überlegungen zur Veräußerung vorgeschlagen wurden.

b.    Wer hat diese Bewertung durchgeführt?

3.    Wenn diese BMLV Liegenschaften veräußert werden, welchem Budget werden die Veräußerungserlöse zugeschlagen?

a.    Wenn anteilig an verschiedene Budgets, bitte um Aufschlüsselung.

4.    Es wurde kolportiert, dass Liegenschaften veräußert und ihre Nutzung in anderen Gebäuden (Roßauer Kaserne) konsolidiert werden sollen. Dies verursacht Adaptions-, Aus- oder Umbaukosten. Kann das BMLV Verkaufserlöse für den durch die Veräußerung notwendig gewordenen Um- oder Ausbau anderer Liegenschaften verwenden?

a.    Wenn nein, kann das BMLV vor Verkauf der Liegenschaften sicherstellen, dass es durch die Veräußerungen nicht finanziell schlechtergestellt bzw. in seinen Funktionen beeinträchtigt wird – das heißt, dass es die anfallenden Kosten durch Zusatzbudgets zur Verfügung gestellt bekommt?

b.    Wenn nein, sind Umsiedlungs- und Ausbaukosten durch bestehende Budgetposten gedeckt? Bitte um Aufschlüsselung.

5.    Kann das BMLV Erlöse von Liegenschaften gegen andere notwendige Budgetposten (Helikopter, LKW, Bergefahrzeuge usw.) abtauschen?

6.    Welchen Vorteil erwartet sich das BMLV von einer Veräußerung über die BIG im Vergleich zue einer Veräußerung am freien Markt?