4663/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Dr. Johannes Margreiter Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Räumungs- und Mietzinsklagen

 

Durch das 2. COVID-Justiz-Begleitgesetz wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Räumungsaufschub gewährt werden kann, vorübergehend geändert. Der bisherige § 35 MRG, zu dem ausreichend Literatur und Gerichtsurteile existieren, wurde somit temporär ausgehebelt. Bemerkenswert an dem § 6 2. COVID-Justiz-Begleitgesetz ist, dass nicht zwischen den verschiedenen Gründen der Räumung unterschieden wird.  Gleichgültig ob das Mietverhältnis aufgrund von Zeitablauf, Kündigung von Mieterseite oder durch einen der Kündigungsgründe des § 30 MRG (z.B. Nichtbezahlung des Mietzinses, unleidliches Verhalten, grob benachteiligender Gebrauch der Bestandssache, Störung des Hausfriedens, etc) beendet wurde, kann der Räumungsaufschub beantragt und gewährleistet werden.

Weiters wurde das Einklagen offener Mietzinse aus dem Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020 (erster Lockdown) bis zum 31.03.2021 gesetzlich verboten.

Offene Mietzahlungen, die vor bzw. nach diesem Zeitraum entstanden sind, können weiterhin gerichtlich eingefordert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Räumungsklagen wurden im Jahr 2020 bisher eingebracht?

a.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Wohnräumen und Geschäftsräumen

b.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Kündigungsgrund

2.    Wie viele Räumungsklagen wurden im Jahr 2019 eingebracht?

a.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Wohnräumen und Geschäftsräumen

b.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Kündigungsgrund

3.    Wie viele Räumungsexekutionen von Wohnräumen und Geschäftsräumen wurden im Jahr 2020 bisher beantragt?

a.    Wie viele Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2020 bisher durchgeführt?

b.    Wie viele Aufschiebungen von Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2020 bisher beantragt?

c.    Wie viele Aufschiebungen von Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2020 bisher bewilligt?

4.    Wie viele Räumungsexekutionen von Wohnräumen und Geschäftsräumen wurden im Jahr 2019 beantragt?

a.    Wie viele Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2019 durchgeführt?

b.    Wie viele Aufschiebungen von Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2019 beantragt?

c.    Wie viele Aufschiebungen von Räumungsexekutionen wurden im Jahr 2019 bewilligt?

5.    Wie viele Mietzinsklagen wurden im Jahr 2020 bisher eingebracht?

a.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Wohnräumen und Geschäftsräumen

6.    Wie viele Mietzinsklagen wurden im Jahr 2019 eingebracht?

a.    Bitte ebenfalls um Aufschlüsselung nach Wohnräumen und Geschäftsräumen