4667/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Folgeanfrage: Was macht eigentlich der Expertenrat für Integration?

Der Expertenrat für Integration im Integrationsministerium ist ein beratendes Gremium, das unabhängig und weisungsfrei die Umsetzung es Nationalen Aktionsplans für Integration und weiterer nationaler Integrationsstrategien unterstützen und zu diesem Zwecke Vorschläge formulieren soll. Abseits vom jährlichen Integrationsbericht, der heuer am 8.September 2020 präsentiert wurde, hat sich der Expertenrat bereits am 13.August 2020 mit einem 14-seitigen Positionspapier zur „Corona-Krise" zu Wort gemeldet, das grundlegende Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht erfüllt und zusätzlich weiterführende Fragen aufwirft, zumal Integrationsministerin Susanne Raab in einer Pressemeldung erwähnte, dass die diesbezüglichen Empfehlungen des Expertenrats in ihrer Arbeit mitgenommen werden. Auch am 8.September 2020 wurden im Rahmen der jährlichen Präsentation des Integrationsberichtes von der Vorsitzenden des Expertenrats, Katharina Pabel, integrationspolitische Vorschläge präsentiert, wobei diese eingangs festhielt, dass „Zugewanderte und ihr Kinder möglichst die gleichen Chancen haben sollten, an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (...) teilzunehmen." Als integrationspolitische Maßnahmen empfiehlt die Vorsitzende Pabel ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ebenso wie den Ausbau der ganztägigen Schulformen und der Nachmittagsbetreuung. Eine solche Investition würde auch, so Pabel, allen SchülerInnen zugutekommen und nicht nur jenen mit Migrationshintergrund. Auch die unter schwarz-blau eingeführten, sogenannten Deutschförderklassen sollten evaluiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele Sitzungen hat der Expertenrat für Integration seit dem 10. Juni 2020 abgehalten?

a.       Wie viel Zeit haben die jeweiligen Sitzungen in Anspruch genommen?

b.       Wie viele Mitglieder waren bei den jeweiligen Sitzungen anwesend?

2.       Wahrscheinlich coronabedingt hat sich laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2830/AB vom 9.9.2020 der Expertenrat am 21.April 2020 und am 10.Juni 2020 via Videokonferenz online getroffen.

a.       Wie viele Mitglieder des Expertenrats waren jeweils eingeloggt?

b.       Wie lange haben die Videokonferenzen jeweils gedauert?

c.        Sind für diese Sitzungen Kosten angefallen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

3.       Wie viele MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle des Expertenrats im Bundeskanzleramt haben zusätzlich zu BMin Susanne Raab an den beiden Sitzungen jeweils teilgenommen?

4.       Wer hat diese beiden Online-Sitzungen jeweils moderiert?

5.       Laut 2830/AB erstellt die Geschäftsstelle des Expertenrats Zusammenfassungen dieser Sitzungen.

a.       Was beinhalten diese Zusammenfassungen?

b.       Wer erhält diese Zusammenfassungen?

c.        Wer formuliert konkret diese Zusammenfassungen?

d.       Können die Mitglieder des Expertenrats noch zusätzliche (oder übersehene) Punkte aus den Sitzungen in die Zusammenfassungen reklamieren bevor diese letztlich ausgesendet werden?

e.       Wer macht die Endredaktion der Zusammenfassung, die Geschäftsstelle oder die Vorsitzende des Expertenrates?

f.         Wer verantwortet die Letztfassung der Zusammenfassung?

g.       Wie viele Tage nach einer Sitzung des Expertenrats erhalten dessen Mitglieder diese Zusammenfassungen?

h.       Wer sendet diese Endfassungen an die Mitglieder des Expertenrats aus?

i.         In welcher Form werden diese Zusammenfassungen ausgesandt?

j.         Warum werden diese Zusammenfassungen nicht veröffentlicht?

k.        Sind diese Zusammenfassungen und/oder Protokolle in der Geschäftsordnung des Expertenrats (s.u.) geregelt?

6.       Laut 2830/AB werden die Aufgaben der Geschäftsstelle des Expertenrats im Rahmen des Wirkungsbereiches der Abteilung II/2 wahrgenommen, laut Homepage des BKA konkret vom Referat ll/2/a Wissensmanagement und Integrationsmonitoring.

a.       Worin bestehen die konkreten Aufgaben des Referates hinsichtlich des Expertenrats?

b.       Wie viele Personen des Referates sind mit Aufgaben hinsichtlich des Expertenrats betraut?

c.        Gibt es eine Person im Referat, die ausschließlich mit dem Expertenrat beschäftigt ist?

d.       Wie hoch ist die Arbeitsbelastung durch Tätigkeiten hinsichtlich des Expertenrats für das Referat im Vergleich zu seinen anderen Aufgaben (vgl. Geschäftseinteilung BKA)?

e.       In welcher Art und Weise sind MitarbeiterInnen im Referat in die Formulierung des jährlichen Integrationsberichtes eingebunden?

f.         Gibt es von Mitgliedern des Expertenrates Aufträge inhaltlicher und/oder organisatorischer Natur an Angestellte der Abteilung II/2 wie z.B. Recherche, Aufbereitung von Debatten, internationale Vergleiche etc? Wenn ja, welche, wann und zu welchem Zweck (2019, 2020)?

7.       Gemäß Integrationsgesetz (§ 17) gibt sich der Expertenrat für Integration eine Geschäftsordnung.

a.       Wie lautet die aktuelle Geschäftsordnung (bitte als Anhang der Beantwortung hinzufügen)?

b.       Wann wurde dies beschlossen?

c.        Von wem wurde diese beschlossen?

d.       Wann und weshalb wurde die aktuelle Geschäftsordnung das letzte Mal abgeändert?

e.       Beinhaltet die Geschäftsordnung auch die Regelungen bzw. Sätze über Aufwandsentschädigungen und Ersatz für Reisekosten?

i.      Wenn ja, wie lauten diese?

ii.      Wenn nein, wo sind diese sonst festgehalten?

f.         Worin bestehen laut Geschäftsordnung die Aufgaben und Funktionen der Vorsitzenden des Expertenrats?

g.       Worin bestehen laut Geschäftsordnung die Aufgaben und Funktionen eines Mitglieds des Expertenrats?

h.       Haben die Mitglieder des Expertenrats der Vorsitzenden des Rates über ihre jährlichen Tätigkeiten einen schriftlichen Bericht zu erstatten?

i.         Bis wann müssen die Abrechnungen für Reisekosten und Aufwandsentschädigungen durch die Mitglieder jährlich eingereicht werden, damit diese Ansprüche nicht verfallen?

8.       In der Anfragebeantwortung 2830/AB wird dargelegt, dass 2019 für Aufwandsentschädigungen der Expertenratsmitglieder sowie Reisekostenersatz Kosten in der Höhe von 60.540,80 Euro entstanden sind.

a.       Welche Reisen wurden 2019 durch Expertenratsmitglieder getätigt (Zeitpunkt, Dauer, Namen des Expertenratsmitglieds, Kosten je nach Reise, Zweck der Reise)?

b.       Wie sind die Ergebnisse der Reisen in die Arbeit des Rats eingeflossen?

c.        Haben Expertenratsmitglieder für den Rat schriftliche Zusammenfassungen ihrer Reisen bzw. ihrer darauf beruhenden Erkenntnisse abzuliefern?

d.       Wer muss diese Reisen - falls überhaupt - genehmigen?

e.       Müssen diese Reisen im Vorfeld der für den Expertenrat zuständigen Geschäftsstelle vorgelegt bzw. vorgeschlagen werden?

f.         Müssen diese Reisen im Vorfeld der Vorsitzenden des Expertenrats vorgelegt bzw. vorgeschlagen werden?

g.       Welche konkreten Kosten werden bei einer Reise abgerechnet?

h.       Wer macht diese Abrechnungen?

i.         Sind diese Details in der Geschäftsordnung für alle Expertenratsmitglieder einsichtig?

j.         Wie viel von den erwähnten 60.540,80 Euro wurden 2019 für Reisekosten ausgegeben?

k.        Wie viel wurde umgekehrt 2019 für Aufwandsentschädigungen ausgeben?

l.         Wie hoch waren 2019 die Kosten für die Vorsitzende des Expertenrates (Reisekosten und Aufwandsentschädigung)?

m.     Welcher Aufwand wird - abseits der Teilnahme an den Sitzungen des Rates - entschädigt?

n.       Sind diese Entschädigungssätze auch in der Geschäftsordnung für alle Expertenratsmitglieder einsichtig?

o.       Gibt es einen jährlichen Fixbetrag an Entschädigung für ein Mitglied bzw. den/die VorsitzendeN? Wenn ja, wie hoch sind diese?

p.       Wie hoch war die Aufwandsentschädigung 2019 für jedes einzelne Mitglied im Jahr 2019?

q.       Wie hoch war die Aufwandsentschädigung 2019 für die Vorsitzende des Expertenrats?

9.       Laut Integrationsgesetz veröffentlicht der Expertenrat den jährlichen Integrationsbericht und legt ihn den Mitgliedern des Integrationsbeirats vor (§ 18).

a.       Worin besteht die Arbeit der Mitglieder des Expertenrates im Vorfeld der Veröffentlichung?

b.       Wer koordiniert diese etwaigen Arbeitsbeiträge und Stellungnahmen der Mitglieder des Expertenrates, die Geschäftsstelle oder die Vorsitzende?

c.        Welchen inhaltlichen Beitrag haben die Mitglieder des Expertenrats jeweils für den Integrationsbericht 2020 geleistet?

d.       Welchen inhaltlichen Beitrag hat die Vorsitzende des Expertenrats für den Integrationsbericht 2020 geleistet?

e.       Wer hat den Integrationsbericht 2020 formuliert?

f.         Wer macht die Endredaktion des Integrationsberichtes?

g.       Wer trägt für die Inhalte des Integrationsberichtes die Letztverantwortung?

h.       Wie viele Stunden arbeiten MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes am Integrationsbericht?

i.         Welche Abteilungen und Referate des Bundeskanzleramtes waren in die Erstellung des Integrationsberichtes 2020 in jeweils welcher Form involviert?

j.         Ist der Expertenrat in die Formulierung der Pressemappe für den Integrationsbericht eingebunden oder wird diese Mappe nur durch die Pressestelle des Integrationsministeriums erstellt?

k.        Hat die Vorsitzende des Expertenrats ihren persönlichen, mündlichen Beitrag auf der Pressekonferenz anlässlich der Präsentation des Berichtes 2020 im Vorfeld mit der Pressestelle des Integrationsministeriums abgesprochen und/oder koordiniert?

i.       Wenn ja, wie ist das mit der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit vereinbar?

ii.     Wenn ja, warum finden sich die integrationspolitischen Vorschläge der Vorsitzenden dann nicht in der Pressemappe?

I.         Laut Integrationsgesetz können die Mitglieder des Integrationsbeirates nach der Vorlage des Integrationsberichts „innerhalb von 10 Wochen" Stellung nehmen.

i.       Welche Mitglieder des Integrationsbeirates haben hinsichtlich des Integrationsberichtes 2020 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

ii.      Worin bestand die jeweilige Stellungnahme?

iii.     Wie fließen diese Stellungnahmen in die Ausarbeitung des darauffolgenden Integrationsberichtes ein?

iv.      Warum werden diese Stellungnahmen nicht veröffentlicht?

10.   Der Expertenrat soll laut Integrationsgesetz die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration und weiterer nationaler Integrationsstrategien unterstützen, wobei er zu diesem Zweck Maßnahmenvorschläge vorschlagen kann.

a.       Wie lauten die aktuellen Maßnahmenvorschläge des Expertenrates für Integration?

b.       Wo finden sich diese konkret im Integrationsbericht?

c.        Warum werden diese Vorschläge nicht näher präzisiert bzw. komprimiert dargestellt?

d.       Warum haben diese Vorschläge nicht Eingang in die Pressemappe zum Integrationsbericht gefunden?

e.       Was unternimmt das Integrationsministerium, um das vom Expertenrat geforderte zweite verpflichtende Kindergartenjahr in Österreich umzusetzen?

f.         Wo setzt sich das Integrationsministerium für mehr Investitionen in ganztägige Schulformen und mehr Nachmittagsbetreuung ein?

g.       Welche Maßnahmen hat das Integrationsministerium gegenüber dem Bildungsministerium gesetzt damit die sogenannten Deutschförderklassen evaluiert werden?

11.  Am 13.August 2020 wurde vom Expertenrat für Integration das oben erwähnte 14-seitige Positionspapier zu Corona veröffentlicht, welches in sechs Bereichen „im Sinne eines Policy-Briefs" eine Analyse zu formulieren versucht, die aber - so gesteht der Text selbst ein - „nur ein erster Versuch einer Annäherung sein kann".

a.       Wer hatte die Idee zu diesem Papier?

b.       Was war der Zweck dieses Positionspapiers?

c.        Wer hat die Formulierung des Positionspapiers koordiniert?

d.       Wer trägt die Letztverantwortung für die Inhalte des Positionspapiers?

e.       Wie viele Mitglieder des Expertenrats haben an dem Papier mitgeschrieben?

f.         Wer hat jeweils konkret an welchem der sechs Bereiche mitgearbeitet?

g.       Wer hat darüber entschieden, dass nur diese sechs Bereiche im Papier bearbeitet werden?

h.       Warum wurden die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (Zitation, Literaturverzeichnis, ...) nicht angewandt?

i.         Warum wird keine wissenschaftliche Literatur zitiert?

j.        Warum werden keine wissenschaftlichen Ergebnisse und Erkenntnisse (z.B. hinsichtlich gesellschaftlicher Folgen der Corona-Krise, etc.) eingearbeitet?

k.       Haben auch MitarbeiterInnen des Integrationsministerium am Text mitgearbeitet?

i.       Wenn ja, welche Teile des Papiers, zu welchem Zweck und mit welcher Legitimität?

l.         Haben MitarbeiterInnen des Integrationsministeriums dieses Positionspapier Korrektur gelesen?

m.     Haben auch Personen außerhalb des Ministeriums bzw. des Expertenrats an dem Positionspapier mitgearbeitet? Wenn ja, wer, zu welchem Zwecke und zu welchen möglichen Kosten?

n.       Haben MitarbeiterInnen des Integrationsministeriums inhaltliche Vorschläge für das Positionspapier gemacht oder sich in anderer Art und Weise in die inhaltliche Ausarbeitung durch den unabhängigen Expertenrat eingemischt?

o.       Gab es vor der Endredaktion zwischen der Vorsitzenden des Expertenrats und der zuständigen Stabstelle einen Austausch über das Papier?

i.       Was wurde darin besprochen?

ii.      War die mangelnde wissenschaftliche Qualität ein Thema?

p.       Sind für die Ausarbeitung dieses Positionspapiers Kosten für das Integrationsministerium angefallen? Wenn ja,

i.       Worin setzen sich diese Kosten auseinander?

ii.      Wieviel Geld hat die Vorsitzende des Expertenrats für das Positionspapier bekommen?

iii.     Wie viel Geld haben die Mitglieder des Expertenrats für das Positionspapier bekommen (aufgegliedert je nach Mitglied)?

iv.      Haben externe Beraterinnen und/oder WissenschafterInnen Geld für das Positionspapier erhalten?

q.       War dieses Positionspaper Ergebnis einer Bildung einer „themenspezifischen Expertengruppe'', wie sie in § 17 Abs 2 IntG skizziert ist?

r.        In der Einleitung des Positionspapiers wird erwähnt, dass das Thema Corona „auch in den kommenden Monaten beschäftigen und im Rahmen des Integrationsberichts 2020 thematisiert werden" wird, was auch wirklich kursorisch der Fall war. Wird es in den nächsten Monaten vom Expertenrat und/oder Integrationsministerium darüber hinaus zusätzliche Studien, Stellungnahmen oder Maßnahmenempfehlungen geben, die den Themenkomplex Integration und Corona-Krise detaillierter analysieren?

s.       Wird es einen zweiten Versuch einer Annäherung durch den Expertenrat und/oder

einem seiner Mitglieder geben, der präzisere Maßnahmen zur Integration - vielleicht auf Basis der Einarbeitung aktuelle wissenschaftliche Studien zu den Folgen der Corona-Krise - vorschlagen könnte und dabei die basalen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitens respektiert?

12.   In welcher Art und Weise gehen pauschalierende Aussagen zu einem „Little Italy" und „Chinatown" durch die Integrationsministerin mit der Feststellung durch die Vorsitzende des Expertenrats, Katharina Pabel, zusammen, die auf der Pressekonferenz bei der Präsentation des Integrationsberichtes 2020 betont hat, dass der Expertenrat „stets Wert darauf legt", dass „die Integrationspolitik evidenzbasiert" erfolgt? Wo finden Sie Evidenzen für „Little Italy" oder „Chinatown" in Österreich bzw. in Wien?

13.  Anfragebeantwortung 2830/AB erwähnt, dass für ExpertInnen, die einer „themenspezifischen Expertengruppe" (§ 17 Abs 2 IntG) hinzugezogen wurden, Kosten in der Höhe von 500,00 Euro entstanden sind.

a.       Wofür und für wen wurde dieses Geld ausgegeben?

b.       Welche Expertin, welcher Experte wurde hier zusätzlich herangezogen?

c.        Zu welchem Zwecke und im Rahmen welcher „themenspezifischen Expertengruppe" wurde hier jemand herangezogen?

d.       Wie viele Euro an Aufwandsentschädigungen wurden seit der Beantwortung von 2839/AB für andere, externe ExpertInnen ausgegeben?

14.  Sind in letzter Zeit im Ministerium Überlegungen angestellt worden, die auf eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Expertenrats hinauslaufen?