4669/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.12.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ausschreibungen Rahmenvereinbarung Mediaagenturleistungen Bund und Kreativagenturleistungen Bund
Die Regierung hat am 02.11.2020 über die BBG Rahmenverträge über 180 Millionen Euro für vier Jahre für Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) sowie 30 Millionen Euro für vier Jahre für Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) ausgeschrieben. Das bedeutet: Die Regierung möchte von 2021 bis 2024 über 52 Millionen Euro an Steuergeld pro Jahr für Werbung, insbesondere für Mediaschaltungen, und Agenturleistungen ausgeben können. Das sind 1 Millionen Euro pro Woche – und damit ist die Regierung einer der größten Werbekunden des Landes. Es lässt sich nicht nachvollziehen, weshalb es diese Summen braucht, um die Bevölkerung über die eigene Arbeit zu informieren – zusätzlich zu den bis zu 4 Pressekonferenzen täglich, die ebenfalls live übertragen werden. Das Problem ist überdies, dass die Regierung weder transparente Kriterien angibt, nach denen die Mittel verteilt werden, noch sinnvolle, festgeschriebene Kommunikationsziele der Regierung existieren, nach denen man die umgesetzten Kampagnen evaluieren könnte. Vor allem aber wird mit den ausgeschriebenen Etats für "Leadagenturen" ein Konstrukt geschaffen, dass sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Subauftragnehmer_innen der Leadagenturen für den 30 Mio-Kreativ-Etat sowie für den 180 Mio-Media-Etat und deren Leistungen sind vom Interpellationsrecht nicht erfasst. Somit werden u.a. potentiellen Scheingeschäften Tür und Tor geöffnet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wer hat die Ausschreibung Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) wann in Auftrag gegeben, ist also der oder die Auftraggeber_in der BBG?
2. Wer hat die Ausschreibung Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) wann in Auftrag gegeben, ist also der oder die Auftraggeber_in der BBG?
3. Wer war bei der Erstellung der Ausschreibung Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) beteiligt (Bitte um Auflistung der Personen und Ministerien)?
a. Waren externe Dienstleister_innen daran beteiligt?
i.Wenn ja, welche und von wem wurden diese beauftragt?
ii.Wenn ja, was waren deren Aufgaben?
iii.Wenn ja, welche Kosten hat dies verursacht?
iv.Wenn ja, wie schließen Sie aus, dass unter den externen Dienstleister_innen auch solche waren, die nun als Bewerber_innen auftreten?
4. Wer war bei der Erstellung der Ausschreibung Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) beteiligt (Bitte um Auflistung der Personen und Ministerien)?
a. Waren externe Dienstleister_innen daran beteiligt?
i.Wenn ja, welche und von wem wurden diese beauftragt?
ii.Wenn ja, was waren deren Aufgaben?
iii.Wenn ja, welche Kosten hat dies verursacht?
iv.Wenn ja, wie schließen Sie aus, dass unter den externen Dienstleister_innen auch solche waren, die nun als Bewerber_innen auftreten?
5. Ist Ihnen bekannt, dass die IAA Austria (International Advertising Associtation, Chapter Austria) massive Bedenken gegen die Ausschreibung hat und diese in ihrer Stellungnahme als juridisch und rechtlich bedenklich einstuft?
a. Wenn ja: Teilen Sie sie die Einschätzung und was werden Sie unternehmen?
i.Wenn Sie die Einschätzung nicht teilen, weshalb nicht?
b. Wenn nein: Werden Sie sich bei der IAA erkundigen?
6. Wer hat die beiden Gesamtsummen (30 Mio sowie 180 Mio Euro) als notwenig erachtet, berechnet und weshalb kommt man auf diese beiden Summen?
a. Wie und auf Basis welcher Pläne bzw. Daten wurde die Summe für den Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) berechnet?
b. Wie und auf Basis welcher Pläne bzw. Daten wurde die Summe für den Rahmenvertrag Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) berechnet?
7. Gibt es einen Kriterienkatalog, nach denen die ausgeschriebenen Mittel Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) zukünftig verteilt
8. Ist Ihnen bekannt, dass die BBG in den Ausschreibungen eine Servicegebühr auf der "Basis des vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verrechnenden Preises (Agenturhonorar inkl. allfälliger Fremdkosten für die Produktion von Werbemitteln) exkl. USt in der Höhe von 0,4% berechnet?
a. Wenn ja, erscheint Ihnen das verhältnismäßig?
b. Wenn Ihnen die Praxis nicht verhältnismäßig erscheint, was werden Sie unternehmen, um dies zukünftig zu unterbinden?
c. Wenn nein, weshalb nicht?
d. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
9. Gib es einen Kriterienkatalog, nach denen die ausgeschriebenen Mittel Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) zukünftig verteilt werden?
a. Wenn nein, weshalb nicht?
b. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
10. Wer überwacht, die das Budget des Rahmenvertrages Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733)?
a. Gibt es Kontrollmechanismen und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und wer überwacht die Einhaltung der Budgets?
b. Wer überwacht die Einkaufseffizienz der kumulierte Mediakosten – über alle Parikulaärauftraggeber_innen und alle Teilbudgets hinweg hinsichtlich eines "aggregate views"?
11. Wer überwacht das Budget der Rahmenverträge für Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685)?
a. Gibt es Kontrollmechanismen und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und wer überwacht die Einhaltung des Budgets?
12. Welche Monitoring-, Evaluierungs und Reportingmaßnahmen wird es geben, um die Qualität und Kostenrichtigkeit der erbrachten Leistungen der ausgewählten Agentur bzw. Agenturen der Ausschreibung Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685) zu bewerten und zu überprüfen?
13. Welche Monitoring-, Evaluierungs und Reportingmaßnahmen wird es geben, um die Qualität und Kostenrichtigkeit der erbrachten Leistungen der ausgewählten Agentur bzw. Agenturen der Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) zu bewerten und zu überprüfen?
a. Werden diese in weitere Folge transparent zugänglich gemacht?
i.Wenn ja, wann, wie und wo?
ii.Wenn nein, weshalb nicht?
14. Welche detaillierten Kommunikationsziele verfolgt die Regierung und wie lauten diese?
a. Werden diese evaluiert?
i. Wenn ja, wie?
ii.Wenn nein, weshalb nicht?
15. Werden in den Rahmenverträgen Klauseln bezüglich eines Verbots der Erbringung der Leistung durch Subunternehmer_innen sein?
a. Wenn ja, was ist die Überlegung dahinter?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass Subunternehmer_innen über die nötige Qualifikation zur Erfüllung der Aufträge verfügen? Wie wird dies konkret vertraglich sichergestellt und wie lauten die konkreten Klauseln?
16. Ist es richtig, dass sich die Leistungen der beiden Rahmenvereinabrungen dem Interpellationsrecht entziehen?
a. Wenn ja, kann dies im Sinne der Steuerzahler_innen sein, die diese Leistungen finanzieren?
17. Gibt es über die beiden Rahmenvereinabrungen hinaus weitere Budgets für Kreation und Werbung sowie Mediaplanung in den Ministerien?
a. Wenn ja, wie hoch sind diese pro Jahr pro Ministerium? Bitte um Auflistung.
b. Wenn ja, wie hoch sind dann die (geschätzten) Gesamtkosten für Regierungswerbung p.a.?
c. Wenn nein, wie werden die abrufbaren Budgets auf die jeweiligen Ministerien aufgeteilt?
18. Legen diese Rahmenvereinbarungen zwingend eine Höchstmenge abrufbarer Leistungen fest, wie dies durch das EuGH Urteil (C-216/17) bzw. der RL 2014/24/EU verlangt wird?
a. Wenn ja welche und nach welchen Kriterien wurden diese bestimmt?
b. Wenn nein, warum wurden diese noch nicht entsprechend angepasst und welche dahingehenden Maßnahmen sind geplant?
19. Wer wird Vertragspartner_in der ausgewählten Agenturen sein und die Rahmenverträge abschließen?
20. Die Ausschreibungen sind nicht gegendert. Was werden Sie unternehmen, damit sich diese Praxis aufhört?