4683/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.12.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

betreffend die EU-Kommission und geplante Massenmigration in Österreichs sozialen Wohnbau

 

Im „Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027“ der EU-Kommission vom 24.11.2020 finden sich im Bereich „Housing“ wohnpolitisch wie integrationspolitisch realitätsferne und verantwortungslose Zielsetzungen. Aus Seite 15 des genannten Berichts geht pauschal hervor, dass auch Migranten Zugang in den sozialen Wohnbau haben sollen. Besonders in den Fokus der wohnpolitischen Bemühungen der EU-Kommission rücken Flüchtlinge und Asylwerber. Insbesondere die angespannte Lage auf den österreichischen Wohnungsmärkten erlaubt einen weiteren Zustrom von Migranten und Asylwerbern in den sozialen Wohnbau nicht. Im Gegenteil: Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund ist – etwa im Bereich des Wiener Gemeindebaus – bereits im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überhöht: Das Nachrichtenmagazin „profil“ analysierte im Artikel „Wien: Wer wohnt eigentlich im Gemeindebau?“ vom 7.12.2018 die aktuelle Belegungssituation. Die Schlüsse sind dramatisch – sowohl unter sozial- wie integrationspolitischen Aspekten. In den Jahren von 2007 bis 2016 sank die Anzahl der Bewohner ohne Migrationshintergrund demnach auf 43 Prozent. Aus Staaten der Europäischen Union stammen elf Prozent der Bewohner. Weitere Zugangserleichterungen für Migranten würden im Umkehrschluss unmittelbar Verschlechterungen für Österreicher in der Versorgung mit leistbarem Wohnraum mit sich bringen. Auch integrationspolitisch müssen diese Bestrebungen klar abgelehnt werden: Erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft muss eine Vorbedingung für den Zugang in den sozialen Wohnbau sein. So werden Integrationsanreize geschaffen und der weiteren Etablierung von Parallel- oder gar Gegengesellschaften entgegengewirkt.

 

In diesem Zusammenhang richten die gezeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die Zielsetzung der EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021 bis 2027 im Bereich leichten bzw. erleichterten Zugangs von Migranten in den sozialen Wohnbau?

 

2.    Welche (konkreten) Handlungen werden Sie setzen, um eine Schlechterstellung österreichischer Staatsbürger in ihrem Zugang zum sozialen Wohnbau zu verhindern?

 

3.    Wie stellen Sie sicher, dass effektive Integrationspolitik nicht durch das Setzen falscher Anreize hintertrieben wird?