4684/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Ankündigungspolitik von Sebastian Kurz im Bereich Maklerprovisionen
Am 20. August 2019 berichtete Die Presse im Artikel „ÖVP: Maklerprovision soll von Vermietern gezahlt werden“ über ein wesentliches Wahlkampfversprechen der Volkspartei. Im Zeitpunkt des Verfassens der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage – dem Dezember 2020 - sind allerdings keinerlei auszumachende Weichenstellungen in dieser Hinsicht erfolgt. Am 30. November 2020 berichtet die Kronen Zeitung im Artikel „Makler-Gebühr für Wohnung, in der Frau schon lebte“ wiederum über Missstände und unverständliche gesetzliche Regelungen, die bis heute nicht beseitigt wurden. Es scheint sich um ein leeres, türkises Wahlkampfversprechen gehandelt zu haben, wofür Sebastian Kurz als Spitzenkandidat jedenfalls in die Verantwortung zu nehmen ist.
In diesen Zusammenhang stellen die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen zur Vorbereitung einer Novelle des Maklergesetzes wurden bereits gesetzt?
2. Wurde bereits eine einschlägige Arbeitsgruppe eingesetzt?
3. Wenn ja, welche Institutionen haben Vertreter entsandt?
4. Wenn nein, wann wird dies geschehen?
5. Welche Maßnahmen zur Vorbereitung einer Novelle der VO über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler wurden bereits gesetzt?
6. Wurde bereits eine einschlägige Arbeitsgruppe eingesetzt?
7. Wenn ja, welche Institutionen haben Vertreter entsandt?
8. Wenn nein, wann wird dies geschehen?
9. Ist das offensichtliche Verschleppen einer Novelle des Maklergesetzes mit einer neuerlichen politischen Kursänderung gleichzusetzen?