4688/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.12.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Islamlehrer im Fokus der Operation Luxor
Wie aus einer APA-Meldung hervorgeht, zeichnet sich ein Bildungsskandal rund um Islamlehrer ab. Demnach sollen vier Islamlehrer im Zuge der Operation Luxor in den Fokus der Ermittlungen gerückt sein. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte der APA einen dementsprechenden Bericht des „Kurier“.
Konkret soll es sich um einen Lehrer in Wien und um drei in der Steiermark handeln. Dem in Wien tätigen Imam mit ägyptischen Wurzeln soll vorgeworfen werden, an Veranstaltungen der Muslimbruderschaft teilgenommen zu haben. Weiters sollen die Ermittler Telefongespräche mitgehört haben, in denen über Käufe von Grundstücken und Häusern gesprochen wurde.
Bei den drei Tatverdächtigen in der Steiermark seien zwei im Pflichtschulbereich tätig gewesen und bereits freigestellt. Der dritte soll demnach von einer Glaubensgemeinschaft entsendet worden sein, weshalb die Bildungsdirektion keine Zuständigkeit habe.
Die erhobenen Vorwürfe laut dem Bericht sind schwerwiegend: „[…] Einem dieser Lehrer wird vorgeworfen, in einer bekannten und umstrittenen Moschee tätig gewesen zu sein, zudem soll er bei Veranstaltungen der Muslimbruderschaft anwesend gewesen sein. Dabei soll die Scharia besungen und eine Israel-Fahne verbrannt worden sein. Zudem soll der Mann Christen als ‚Götzengläubige und Söhne von Schweinen und Affen‘ beschimpft haben. Ein anderer plante laut Ermittlungen Kinderbücher zum Zwecke der Missionierung. Ein weiterer soll im Unterricht mit Volksschulkindern bedenkliche Ideologien verbreitet haben. […]“
(Quelle: APA0412 2020-12-03/16:08)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Seit wann stehen die vier genannten Islamlehrer jeweils konkret im Fokus von Ermittlungen bzw. unter Beobachtung?
2. Aufgrund welcher konkreten Verdachtsmomente bzw. Straftatbestände stehen die vier genannten Islamlehrer jeweils im Fokus von Ermittlungen bzw. unter Beobachtung?
3. Wurden bei den vier genannten Lehrern Gegenstände, Bücher oder Materialen beschlagnahmt, welche auch im Unterricht verwendet wurden?
4. Wenn ja, welche Gegenstände, Bücher oder Materialien wurden konkret beschlagnahmt?
5. Wenn ja, welche strafrechtlich relevanten oder ideologisch bedenklichen Inhalte wurden dabei sichergestellt?
6. Wie werden die vier genannten Islamlehrer jeweils von den Verfassungsschutzbehörden ideologisch eingeordnet bzw. eingestuft?
7. Wann wurden die Bildungsdirektionen Wien und Steiermark jeweils konkret über die Verdachtslage in Kenntnis gesetzt?
8. Wurde in diesem Zusammenhang in Kauf genommen, dass die vier genannten Islamlehrer trotz Verdachtsmomente weiter unterreichten konnten?
9. Wenn ja, weshalb wurde dies in Kauf genommen?
10. Zu welchen anderen islamischen Stellen im In- oder Ausland hatten die vier genannten Islamlehrer, laut derzeitigem Ermittlungsstand, regelmäßige Verbindungen oder Kontakte?
11. Wird gegen weitere Islamlehrer ermittelt?
12. Wenn ja, gegen wie viele Islamlehrer wird ermittelt?
13. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände wird ermittelt?
14. Wenn nein, werden die Islamlehrer generell von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet?
a. Wenn ja, kann also seitens der Verfassungsschutzbehörden ausgeschlossen werden, dass weitere Islamlehrer strafrechtlich relevante Inhalte verbreiten oder bedenkliche Ideologien unterrichten?
b. Wenn nein, ist aufgrund der vier nun bekanntgewordenen Fälle geplant die Islamlehrer in Österreich einer genauen Überprüfung zu unterziehen um der Indoktrinierung von Schulkindern vorzubeugen?