4719/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend: Stirbt die Kultur den stillen Coronatod? – Eine Bilanz

Durch den ersten und zweiten Corona-Lockdown und die aktuell immer noch prekäre Situation sind Kulturinstitutionen, Kulturbetriebe, Kunstschaffende, Kultur­vermittlerInnen und in der Kreativwirtschaft Tätige in ihrer Existenz bedroht. Viele konnten sich nur mit Mühe über den Sommer retten und es ist mehr als ungewiss, ob sie den Winter überstehen werden. In dieser existenziell bedrohlichen Lage braucht die Kultur den Staat als verlässlichen Partner.

Dennoch hat sich die Bundesregierung mit Ausnahme des Umsatzersatzes für bestimmte Branchen im Lockdown gegen eine unkomplizierte Kompensation der Einnahmenausfälle durch das Finanzamt entschieden und hat für den Kultursektor eine große Anzahl von Fonds geschaffen. Jeder mit seinen eigenen Formularen. Jeder mit seinen eigenen Richtlinien. Jeder mit seinen eigenen Berechnungen. Und jeder mit seinen eigenen Problemen. Oft musste mehrmals nachgebessert werden, um die Fonds überhaupt für die, die eigentlich davon profitieren sollten, nutzbar zu machen. Statt dem Kultursektor rasch und unkompliziert zu helfen, hat die Bundesregierung Bürokratiemonster geschaffen, die oft fern der Realität der Kulturschaffenden sind.

Verkündete die Bundesregierung im Frühjahr noch „Keiner wird zurückgelassen!“ und „Koste es, was es wolle!“, so schickt sie nun die Kulturschaffenden von einem Fonds zum anderen, ohne ihnen eine Perspektive zu geben. Es besteht die große Gefahr, dass zahlreichende Kulturinstitutionen den Winter nicht überleben werden und die österreichische Kulturlandschaft damit auch langfristig an Lebendigkeit und Diversität verliert. Auch die Interessensvertretungen der Kulturschaffenden fordern die Bundesregierung auf, „endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die das Überleben des Kunst- und Kultursektors über die Krise hinweg absichern.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage

Bitte alle Zahlen nach Möglichkeit mit Stichtag 31.12.2020 angeben.

Schutzschirm mit 300 Millionen Euro Haftungen für Veranstalter

1)     Wie läuft der Schutzschirm für Veranstalter für Antragsteller aus der Kulturbranche?

a)    Seit wann besteht der Veranstalter-Haftungsfonds?

b)    Seit wann können Anträge beim Veranstalter-Haftungsfonds gestellt werden?

c)    Wie viele Anträge gab es 2020 aus der Kulturbranche? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln.)

d)    Wie viele Anträge davon wurden absolut und prozentuell 2020 bearbeitet? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln.)

e)   Wie viele Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine positive Entscheidung? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln.)

f)     Wie viele Anträge brachten 2020 absolut und prozentuell eine negative Entscheidung? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln.)

g)    Was waren die Gründe für die Ablehnungen?

h)   Für welche Haftungssumme wurde 2020 insgesamt für Unternehmen aus der Kulturbranche garantiert?

i)  Auf welche Höhe beläuft sich die jeweilige Haftungssumme durchschnittlich pro Unternehmen und im Detail? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln und detaillierte Liste aller Haftungen übermitteln.)

j)     In wie vielen Fällen davon wurde die Haftung mit welcher Summe schlagend? (Bitte nach Kunstsparten aufschlüsseln.)

 

2)    Wie hoch waren insgesamt die Verwaltungskosten des Schutzschirms für Veranstalter allgemein und für die Kulturbranche im Besonderen im Jahr 2020?

Bitte alle Zahlen nach Möglichkeit mit Stichtag 31.12.2020 angeben.