4723/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.12.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend REACT-EU

 

Am 18. November 2020 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat über die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) erzielt. Dabei handelt es sich um das erste kohäsionspolitische, im Rahmen der Trilogverhandlungen abgeschlossene Dossier.

REACT-EU ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Rahmen der CRII-Pakete weitergeführt und ausgebaut werden. Sie soll zu einem grünen, digitalen und stabilen Wiederaufbau der Wirtschaft beitragen. 

Mit einem zweckgebundenen Betrag von 47,5 Mrd. EUR (50,5 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen) werden mit REACT-EU die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Rahmen der  beiden Investitionspakete zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+)weitergeführt und ausgebaut; sie sollen sicherstellen, dass die wirtschaftliche und soziale Erholung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie reibungslos und ohne Unterbrechung weitergeht.

Vorbehaltlich der abschließenden Billigung der Rechtstexte durch das Europäische Parlament und den Rat soll REACT-EU am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das vorgestellte Konzept umfasst dabei folgende Elemente:

·         Die Mitgliedstaaten sind völlig flexibel bei der Festlegung der Anteile der Mittel für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds – einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen –und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen; 

·         es gibt keine vorab festgelegte Aufschlüsselung nach Regionenkategorien, damit die Mittel dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden;

·         Die EU-Kofinanzierung für Investitionen kann bis zu 100 % betragen.

·         Entsprechend CRII und CRII+ sind die Ausgaben – sowohl für physisch abgeschlossene als auch vollständig durchgeführte Vorhaben (sofern sie ab dem 1. Februar 2020 angelaufen sind) – rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 förderfähig.

·         Im Einklang mit dem Rechtsrahmen für den Zeitrahmen 2014–2020 endet die Förderfähigkeit der Ausgaben am 31. Dezember 2023;

·         es besteht die Möglichkeit, Mittel auch für bestehende grenzübergreifende Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bereitzustellen;

·         70 % der nationalen Zuweisungen für 2021 erfolgen auf der Grundlage der sozioökonomischen Auswirkungen der Krise, z. B. auf die Jugendarbeitslosigkeit und den relativen Wohlstand der Mitgliedstaaten; die verbleibenden 30 % für 2022 werden Ende 2021 auf der Grundlage der neuesten statistischen Daten berechnet.

·         Die Aufschlüsselung nach Regionenkategorien wird ausnahmsweise nicht vorab festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sicherstellen, dass bei der Zuweisung der Unterstützung sowohl die Bedürfnisse der am stärksten von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete berücksichtigt werden, gleichzeitig aber auch weniger entwickelte Regionen weiterhin schwerpunktmäßig Unterstützung erhalten.

·         Um eine reibungslose und rasche Mobilisierung von Investitionen zu ermöglichen, gelten die Ex-ante-Konditionalitäten, die Anforderungen an die thematische Konzentration und die Leistungsrahmen ferner nicht für REACT-EU. Die Kommission wird ihr Möglichstes tun, um die Programme und Programmänderungen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach ihrer Einreichung zu genehmigen.

Im Rahmen des Unterrichtsausschusses vom 02.12.2020 wurde von den Regierungsparteien ein Entschließungsantrag eingebracht, der sich an den Bildungsminister richtete und mehrheitlich beschlossen wurde (970/A(E)). Darin wird ersucht, von der Europäischen Union bereitgestellte Töpfe (z.B. REACT-EU) zu nutzen, um längerfristige Maßnahmen und Förderangebote zur Abfederung von Bildungsverlusten zu finanzieren. Bundesminister Heinz Faßmann bestätigte in diesem Zusammenhang, dass der angesprochene und mit etwa 50 Mrd. Euro dotierte EU-REACT-Fonds eine große Chance biete, um viele Maßnahmen in Österreich umsetzen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann, von wem und in welcher Form ist geplant, die für Österreich zu erwartenden etwa EUR 219 Mio. aus REACT-EU abzurufen?

2.    Gibt es eine Vereinbarung innerhalb der österreichischen Bundesregierung, wieviel dabei für Bildungsmaßnahmen und wie viel für andere Maßnahmen (z.B. regionale Entwicklung) abgerufen werden können?

a.    Wenn ja, wie sieht diese Vereinbarung aus?

b.    Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

3.    In welcher Höhe ist seitens des BMBWF aktuell geplant, Mittel aus diesem Topf für Bildungsmaßnahmen anzufordern?

4.    Für welche Maßnahmen, für welche Projekte sollen diese Mittel aufgewendet werden? Bitte um eine konkrete Auflistung inkl. Angabe der veranschlagten Investitions-/Förderhöhen der jeweiligen Maßnahmen.

5.    Besteht auch für die Bundesländer die Möglichkeit, Mittel für Bildungsmaßnahmen aus diesen für Österreich zu erwartenden EUR 219 Mio. anzufordern?

a.    Wenn ja, bei wem, in welcher Form und welchem Zeitrahmen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Nach welchen Kriterien, durch wen und in welchem Verfahren werden die Entscheidungen über die Zuteilung dieser Bildungsmittel getroffen?

7.    In welchem Zeitrahmen ist mit einer Zur-Verfügungstellung der Mittel und Umsetzung der Maßnahmen/Projekte zu rechnen?

8.    In welcher Form wird eine zugehörige Evaluierung der geplanten Maßnahmen und Projekte stattfinden?

9.    Ist seitens des BMBWF geplant, über REACT-EU hinausgehende, weitere Mittel zur Abfederung der drohenden Bildungsverluste durch die COVID-19-Krise aufzuwenden?

a.    Wenn ja, aus welchen Budgettöpfen (national und EU) sollten diese kommen?

b.    Wenn nein, warum nicht?