4840/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Millionenauftrag des BMJ an den Chief Digital Officer des BMJ

 

Auf dem Unternehmensserviceportal der österreichischen Bundesregierung wurde am 29.12. 2020 ein Auftrag des Bundesministeriums für Justiz bekanntgegeben (Stammzahl: 9110003451417, Geschäftszahl: 2020-0.517.225). Dabei handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag des BMJ in der Höhe von 1.173.000,00 Euro, Inhalt: IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistung. Auftragnehmer ist die „digital fast forward OG“ (Firmenbuchnummer 503386z, Umsatzsteuer-ID: ATU73950129). Laut österreichischen Firmenbuch hat die „digital fast forward OG“ zwei persönlich haftende Gesellschafter: Herrn Philipp Haubner und Herrn Martin Hackl. Die Firma wurde als „offene Gesellschaft“ am 12. November 2018 gegründet und residiert an der Adresse Unterbergen 44, 7551 Stegersbach. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschafter der digital fast forward OG, die den Auftrag vom BMJ bekommen hat, Funktionen im BMJ ausüben: Mag. Martin Hackl ist "Chief Digital Officer" des BMJ und auch DI Philipp Haubner ist für das BMJ tätig. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

 

1.    Martin Hackl ist laut einer Presseaussendung Ihres Ministeriums vom 24.11.2020 „Chief Digital Officer der österreichischen Justiz“ (OTS0193, 24. Nov. 2020, 14:33). Seit wann ist Martin Hackl „Chief Digital Officer der Österreichischen Justiz“?

2.    Wer entschied über die Einsetzung von Martin Hackl als „Chief Digital Officer“?

3.    Ging dieser Entscheidung ein transparentes Auswahlverfahren voraus? Wenn ja, in welcher Form wurde es durchgeführt?

4.    Wurde für Martin Hackl eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?

a.    Wenn ja: Von welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt?

5.    Welche Aufgaben hat Martin Hackl als „Chief Digital Officer der Österreichischen Justiz“?

6.    Im elektronischen Verzeichnis der „Personen und Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung“ kann Martin Hackl nicht gefunden werden. Er fehlt auch im Dokument „Personal und Geschäftseinteilung“ Ihres Ministeriums. In welchem Vertragsverhältnis steht Herr Martin Hackl zum Justizministerium? 

7.    Wer ist der Dienstvorgesetzte von Martin Hackl in Ihrem Ministerium? 

8.    Welche Mitarbeiter in Ihrem Ministerium berichten an Martin Hackl bzw. welche Weisungsbefugnisse hat Martin Hackl?

9.    Ist Martin Hackl in Vergabeentscheidungen involviert?

10. Welches Einkommen bezieht Martin Hackl aus seiner Tätigkeit als „Chief Digital Officer“ Ihres Ministeriums monatlich / seit Beginn seiner Tätigkeit?

11. Ist Ihnen bekannt, dass Martin Hackl zusätzlich zu seiner Funktion im Justizministerium auch persönlich haftender Gesellschaft der „digital fast forward OG“ ist?

12. Ist Ihnen bekannt, ob Martin Hackl in dieser Funktion als Treuhänder für eine andere Person agiert?

13. Wurde seitens Ihres Ministeriums Herrn Martin Hackl das Recht eingeräumt, sich an Ausschreibungen Ihres Ministeriums durch das Unternehmen „digital fast forward OG“, dessen Miteigentümer er ist, zu beteiligen?

14. Verrechnet die „digital fast forward OG“ Honorare für die Tätigkeit von Martin Hackl für Ihr Ministerium?

15. Wenn ja: Welche Honorare wurden seit Beginn der Tätigkeit von Martin Hackl von dieser Firma an das BMJ verrechnet (bitte um eine monatliche Aufstellung seit Beginn der Verrechnung).

16. Laut einem von der Webseite der „digital fast forward OG“ aufgeführten Artikel ist Herr Philipp Haubner „Gesamtprojektleiter von Justiz 3.0 in der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie des Bundesministeriums für Justiz in Wien“ (https://www.justitia40.ch/de/oesterreich-ein-vorreiter-in-der-digitalisierung-der-justiz/). Im elektronischen Verzeichnis der „Personen und Organisationen der österreichischen Bundesverwaltung“ kann Philipp Haubner nicht gefunden werden. Er fehlt auch im Dokument „Personal und Geschäftseinteilung“ Ihres Ministeriums.

17. In welchem Vertragsverhältnis steht Herr Philipp Haubner zum Justizministerium?

18. Wer entschied über die Einsetzung von Philipp Haubner als Projektleiter der strategischen Initiative „Justiz 3.0“?

19. Ging dieser Entscheidung ein transparentes Auswahlverfahren voraus? 

20. War Martin Hackl in die Entscheidung Ihres Ministeriums für die Beschäftigung von Philipp Haubner als Projektleiter der strategischen Initiative „Justiz 3.0“ involviert?

21. Nimmt Philipp Haubner noch andere Aufgaben in Ihrem Ministerium wahr?

22. Wurde für Philipp Haubner eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt? 

a.    Wenn ja: Von welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt?

23. Wer ist der Dienstvorgesetzte von Philipp Haubner in Ihrem Ministerium?

24. Welche Mitarbeiter in Ihrem Ministerium berichten an Philipp Haubner bzw. welche Weisungsbefugnisse hat Philipp Haubner in Ihrem Ministerium?

25. Welches Einkommen bezieht Philipp Haubner aus seiner Tätigkeit als „Gesamtprojektleiter von Justiz 3.0 in der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie des Bundesministeriums für Justiz“ monatlich / seit Beginn seiner Tätigkeit?

26. Ist Ihnen bekannt, dass Philipp Haubner zusätzlich zu seiner Funktion im BMJ auch persönlich haftender Gesellschaft der „digital fast forward OG“ ist?

27. Ist Ihnen bekannt, ob Philipp Haubner in dieser Funktion als Treuhänder für eine andere Person agiert?

28. Wurde seitens Ihres Ministeriums Herrn Philipp Haubner das Recht eingeräumt, sich an Ausschreibungen Ihres Ministeriums durch das Unternehmen „digital fast forward OG“, dessen Miteigentümer er ist, zu beteiligen? 

29. Verrechnet die „digital fast forward OG“ Honorare für die Tätigkeit von Philipp Haubner für Ihr Ministerium?

30. Wenn ja: Welche Honorare wurden seit Beginn der Tätigkeit von Philipp Haubner von dieser Firma an das BMJ verrechnet?

31. Laut der Webseite Ihres Ministeriums ist „Justiz 3.0“ eines der wichtigsten Projekte Ihres Ministeriums: „Aktuell wird im Rahmen der strategischen Initiative Justiz 3.0 im Sinne einer gesamt­heitlichen Betrachtung des Justizbetriebes die bestmögliche IT-Unterstützung für alle unterschiedlichen Benutzergruppen bis hin zur vollelektronischen Verfahrensabwicklung im Lichte aktueller technischer Trends und Möglichkeiten entwickelt.“ (http://www.justiz.gv.at/home/justiz/daten-und-fakten/it-einsatz-in-der-justiz~1e5.de.html).

32. Was umfasst die strategische Initiative „Justiz 3.0“ und wann wurde es gestartet?

a.    Welche Meilensteine gab es im Jahr 2020 für die strategische Initiative „Justiz 3.0“ und welche dieser Meilensteine wurden terminlich und kostenmäßig eingehalten?

b.    Welche Gesamtkosten sind für dieses Projekt bisher entstanden?

c.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Ministeriums sind in diesem Projekt tätig? Welche externen Firmen arbeiten an diesem Projekt mit, und welche Kosten sind bisher je involvierter externer Firma in diesem Projekt entstanden?

d.    Bitte um eine Aufstellung nach Firma und Monaten, seit Projektbeginn.

e.    Bei welchen externen Firmen gab es bisher Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Kosten? Wie hoch waren diese Überschreitungen? Bitte um eine Aufstellung nach Firma und Jahren, seit Projektbeginn.

33. Am 18. Oktober 2020 wurde auf der Webseite „vergabeportal.at“, die von der ANKÖ Service GmbH, Anschützgasse 1, 1150 Wien (Firmenbuch-Nummer 232302x) betrieben wird, eine Ausschreibung zum Gegenstand „IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen“ mit der Referenznummer GZ 2020-0.517.225 und dem CVV-Code 7240000 veröffentlicht.

34. Wer traf in Ihrem Ministerium die Entscheidung, dieses Vergabeverfahren zu starten?

35. War Martin Hackl als „Chief Digital Officer“ in diese Entscheidung involviert?

36. Gab es eine Budgetdeckung für dieses Vergabeverfahren?

37. Wie hoch ist das mit dieser Ausschreibung verbundene Vergabevolumen über die ausgeschriebene Laufzeit von 48 Monaten?

38. In Punkt II.2.7 der Vergabebekanntmachung wird angeführt, dass der Auftrag verlängert werden kann. Wie hoch ist das im Falle einer Verlängerung mit dieser Ausschreibung maximal verbundene Vergabevolumen?

39. Welche Kosten entstanden für die Veröffentlichung und die Bearbeitung der Ausschreibung durch die ANKÖ Service GmbH oder deren Eigentümer, den an der gleichen Adresse ansässigen Verein „Auftragnehmerkataster Österreich“ (ZVR-Nummer 217122495)?

40. Wieso wurde für dieses Vergabeverfahren nicht die Bundesbeschaffung GmbH herangezogen?

41. Wer traf in Ihrem Ministerium die Entscheidung, nicht die Bundesbeschaffung GmbH für diese Ausschreibung heranzuziehen?

42. Laut Text der Vergabebekanntmachung wurde als „Kontaktstelle“ Ihres Ministeriums eine E-Mail-Adresse der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik Rechtsanwälte angegeben, nämlich: vergabe@stanonik.at (Bekanntmachungstext: https://gv.vergabeportal.at/Detail/90876). Welche Aufgaben hatte die Rechtsanwaltskanzlei Stanonik Rechtsanwälte im Rahmen dieser Ausschreibung?

43. Basierte die Auswahl der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik für die Heranziehung zu dieser Aufgabe auf einer vorhergehenden Ausschreibung?

44. Wer traf in Ihrem Ministerium die Entscheidung, die Rechtsanwaltskanzlei Stanonik für die Bearbeitung dieser Ausschreibung heranzuziehen? 

45. Welche Kosten entstanden für die Involvierung der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik im Rahmen der Bearbeitung dieser Ausschreibung?

46. Welche Kosten entstanden für die Involvierung der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik in allen anderen Belangen Ihres Ressorts im Jahr 2020, 2019, 2018, 2017, 2016?

47. Im Text der Vergabebekanntmachung wird im Punkt IV.2.7 festgehalten, dass am 16. November 2020 um 12:30 die Angebote geöffnet werden. Zu welchem Zeitpunkt genau wurden die Angebote geöffnet?

48. Von welchen Personen aus Ihrem Ministerium und/oder externen Personen wurde/n die Öffnung der Angebote vorgenommen?

49. Bitte um Vorlage des Protokolls der Angebotseröffnung als Beilage zur Anfragebeantwortung. 

50. Welche Unternehmen haben sich gemäß Protokoll der Angebotseröffnung an der Ausschreibung beteiligt und welche Preise wurden von ihnen angeboten?

51. Welchen Jahresumsatz und wie viele Mitarbeiter haben die Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben (bitte um Angabe pro Unternehmen und für die Jahre 2018, 2019).

52. Welche/s Unternehmen erhielt/en einen Vergabezuschlag?

53. War die „digital fast forward OG“, deren Gesellschafter der „Chief Digital Officer“ der Justiz Martin Hackl, und der Projektleiter von „Justiz 3.0“, Philipp Haubner, sind, der alleinige Gewinner der Ausschreibung?

54. Auf Basis welcher Kriterien wurde über den Vergabezuschlag entschieden?

55. Welche Personen in Ihrem Ressort waren in die Erteilung des Vergabezuschlags involviert?

56. Waren die Entscheidungsträger in Ihrem Ministerium zum Entscheidungszeitpunkt darüber informiert, dass die „digital fast forward OG“ im Eigentum von Martin Hackl und Philipp Haubner steht?

57. War Martin Hackl in die Erteilung des Vergabezuschlags seitens Ihres Ministeriums involviert?

58. War Philipp Haubner in die Erteilung des Vergabezuschlags seitens Ihres Ministeriums involviert? 

59. War eines der Zuschlagskriterien eine Untergrenze des minimalen Jahresumsatzes? 

60. Wenn ja: Welchen minimalen Jahresumsatz für das Vorjahr mussten die an der Ausschreibung teilnehmenden Firmen aufweisen?

61. Welchen Jahresumsatz im Jahr 2018 und 2019 hat die „digital fast forward OG“ bei der Ausschreibungsbeantwortung angegeben?

62. War eines der Zuschlagskriterien eine Untergrenze der minimalen Mitarbeiterzahl?

63. Wenn ja: Welche minimale Mitarbeiterzahl mussten die an der Ausschreibung teilnehmenden Firmen aufweisen?

64. Wie viele angestellte Mitarbeiter hat die „digital fast forward OG“ laut Firmenbuch?

65. Wie viele angestellte Mitarbeiter hat die „digital fast forward OG“ in der Ausschreibungsbeantwortung ausgewiesen?

66. Laut Website besteht das Team der "digital fast forward OG" neben Martin Hackl und Philipp Haubner auch aus Dipl.-Ing. (FH) Martin Geier, Mag. David Steinbauer, MSc. (WU) und Dipl.-Ing. Wolfgang Schlapschy. Stehen diese in einem Vertragsverhältnis mit dem BMJ? Wenn ja, in welchem jeweils?

67. Wie viele freie Mitarbeiter oder mittels Werkvertrag beschäftigte Mitarbeiter hat die „digital fast forward OG“ bei der Ausschreibungsbeantwortung ausgewiesen?

68. Wurde der „digital fast forward OG“ das Recht eingeräumt, per Werkvertrag beschäftigte Personen zur Leistung der in der Ausschreibung enthaltenen Aufgaben zu beschäftigen?

69. Wenn ja: Wurden von der „digital fast forward OG“ freie Mitarbeiter angegeben und wie viele?

70. Wurde der „digital fast forward OG“ das Recht eingeräumt, Subauftragnehmer zur Leistung der in der Ausschreibung enthaltenen Aufgaben zu beschäftigen?

a.    Wenn ja: Wurden von der „digital fast forward OG“ Subauftragnehmer angegeben und wie viele Mitarbeiter dieser Subauftragnehmer?

71. Wurde der „digital fast forward OG“ das Recht eingeräumt, Subauftragnehmer einzusetzen, die wiederum mit Subauftragnehmern oder freien Mitarbeitern die in der Ausschreibung enthaltenen Aufgaben erledigen können?

72. Wie viele Referenzen wurden Anbietern im Rahmen der Ausschreibungsbeantwortung gefordert?

73. Bei wie vielen Referenzen davon war es notwendig nachzuweisen, dass diese vom anbietenden Unternehmen durch dort beschäftigte Mitarbeiter durchgeführt wurden?

74. Wie viele solche Referenzen konnte die erst im November 2018 gegründete „digital fast forward OG“ in der Ausschreibungsbeantwortung beibringen?

75. Die „digital fast forward OG“ befindet sich an der Adresse Unterbergen 44 in 7551 Stegersbach, einem Ort, der ungefähr 1h 30 min von Ihrem Ministerium entfernt ist. Befinden sich am Firmensitz Büroflächen für die Mitarbeiter der „digital fast forward OG“, an denen sie der ausgeschriebenen Tätigkeit nachgehen?

76. Welche anderen Aufträge Ihres Ressorts haben Martin Hackl, Philipp Haubner, die „digital fast forward OG“ oder andere Unternehmen in deren Einflussbereich von Ihrem Ressort im Jahr 2018, 2019 und 2020 erhalten?

77. Wie hoch war das Vergabevolumen pro Auftrag? 

78. Welche Ausgaben sind im Jahr 2020 für die Zusammenarbeit mit der „digital fast forward OG“ geplant?

79. Welche (freien) Mitarbeiter der „digital fast forward OG“ sind für Ihr Ministerium neben Martin Hackl und Philipp Haubner tätig?

80. Wurde für diese Personen eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?

a.    Wenn ja: Für welchen (freien) Mitarbeiter der „digital fast foward OG“, zu welchem Zeitpunkt und von welcher Stelle?

81. Wir ersuchen um die Zurverfügungstellung der zur Ausschreibung gehörige Dokumente, die nicht mehr von der Vergabeplattform abrufbar sind, laut dieser Plattform in folgenden Dateien enthalten sind:
a) Fragebeantwortung-021120201600.zip 
(Dateigröße 63.9 kb, erstellt am 2. November 2020)
b) BMJ – Rahmenvereinbarung – IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen – EF (PDF).pdf(Dateigröße 151.6 kB, erstellt am 19. Oktober 2020)

c) BMJ – Ausschreibungsunterlagen – IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen – EF (PDF).pdf
(Dateigröße 303.7 kB, 16. Oktober 2020)

82. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird das Gremium „CDO Taskforce“ beschrieben: „Um die Innovations- und Digitalisierungsthemen zwischen den Ministerien und die Mitarbeit an einer bundesweiten Innovations- und Digitalisierungsstrategie zu koordinieren, wurde in jedem Ressort ein Chief Digital Officer (CDO) ernannt.“ Ist Martin Hackl der vom Bundesministerium für Justiz in dieses Gremium entsandte „Chief Digital Officer“, und der alleinige Vertreter Ihres Ministeriums in diesem Gremium?

83. Welche Projekte verantwortet Martin Hackl in der „CDO Taskforce“?