4841/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.01.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gefahr des Verrates von Ermittlungsmaßnahmen im „Ibiza“-Verfahren mit Ermittlungseinheit SoKo „Tape“
In clamorosen Fällen wie dem „Ibiza“-Verfahren bestehen gemäß § 8 Abs 1 StAG Berichtspflichten für die ermittelnde Staatsanwaltschaft. Einerseits kann aufgrund der Vorgänge vor der Hausdurchsuchung bei Thomas Schmid nicht ausgeschlossen werden, dass diese Ermittlungsmaßnahme verraten wurde; die Berichtspflicht erweitert den Kreis der über eine Ermittlungsmaßnahme im Vorfeld informierten Personen beträchtlich. Andererseits sagte die Leiterin der WKStA, Mag. Vrabl-Sanda, im Rahmen ihrer Befragung im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss aus, dass auch vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Befangenheit des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Mag. Johann Fuchs, aus ihrer Sicht eine Vorab-Informationspflicht an eben diesen problematisch sei (Protokoll mangels Veröffentlichung noch nicht zitabel); die möglichen Vorteile der Berichtspflicht, nämlich Unterstützung vonseiten der OStA, erlebe sie nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele Verfahren wegen des Verdachts des Verrats von Zwangsmaßnahmen sind in allen den "Ibiza"-Komplex betreffenden Verfahren jeweils wann erfolgt?
a. Wie viele Anzeigen wurden von wem jeweils wann zu welchem Sachverhalt eingebracht?
b. Welche Information zu möglichem Verrat von Zwangsmaßnahmen wurde der Justiz anderweitig wann bekannt?
c. Wie wurde jeweils im Falle a und b in der Folge wann wie (Einvernahmen, Einleiten eines Ermittlungsverfahrens,..) verfahren?
2. Wann wurde(n) in den jeweiligen Verfahren folgende Persone(n) jeweils über welche geplante Zwangsmaßnahme von wem und auf welchem Kommunikationswege informiert:
a. OStA Johann Fuchs
b. ehemaliger Sektionschef Christian Pilnacek bzw. derzeitige Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich
c. Sie, sehr geehrte Frau Justizministerin, bzw. Vizekanzler Werner Kogler in Ihrer Vertretung
d. Personen aus Ihrem Kabinett (wenn ja, wer?)
e. Leiter der SoKo „Tape“, Andreas Holzer
3. Von wem erfuhr(en) wann die jeweilige(n) Person(en) über die geplante Zwangsmaßnahme?
4. Gibt es offizielle Erlässe, interne Vorgaben, Üblichkeiten, wie wer wann über von der WKStA geplante Zwangsmaßnahmen innerhalb Ihres Hauses und zwischen Ministerien zu informieren ist?
a. Wenn ja, seit wann sehen diese welche Informationswege vor?
5. Steht das Versenden in Blindkopie, Nichtverakten und Nichtvorlegen mit der Verschlussaktenordnung in Einklang?
a. Wenn ja, inwiefern?
6. Welche Zwangsmaßnahmen wurden seit Stellen dieser Anfrage vonseiten der WKStA in allen den "Ibiza"-Komplex betreffenden Verfahren gesetzt?
7. Wann wurde(n) folgende Person(en) jeweils über welche dieser zur Frage 6 aufgezählten Zwangsmaßnahmen im Vorfeld informiert:
a. OStA Johann Fuchs
b. ehemalig für Fachaufsicht über Einzelstrafsachen zuständiger Sektionschef Christian Pilnacek bzw. derzeitig dafür zuständige Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich
c. Sie, sehr geehrte Frau Justizministerin, bzw. Vizekanzler Werner Kogler in Ihrer Vertretung
d. Personen aus Ihrem Kabinett (wenn ja, wer?)
e. Leiter der SoKo „Tape“, Andreas Holzer
8. Von wem erfuhr(en) wann die jeweilige(n) Person(en) über die geplante Zwangsmaßnahme?