4846/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.01.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Blackbox COFAG

Was haben die neuen Wirtschaftshilfen Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Unternehmensgarantien und Verlustersatz gemeinsam? Richtig: Sie werden über die COFAG, die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, abgewickelt.

Auch richtig: Die Abwicklung dieser Hilfen stellt Antragssteller_innen regelmäßig vor eine nervliche und finanzielle Zerreißprobe. Denn während sich die COFAG auf ihrer Homepage damit brüstet, dass sie für die Beantragung der Anträge rund 5 (Umsatzersatz) bis 14 Werktage (Fixkostenzuschuss) braucht, schaut die Realität völlig anders aus. Sehr zum Leidwesen der betroffenen Unternehmen, die auf die Auszahlungen der Ersatzzahlungen mitunter wochenlang warten müssen und über den Stand ihrer Anträge im Unklaren gelassen werden.

So melden sich unzählige Unternehmen, deren Anträge auf Fixkostenzuschuss oder Umsatzersatz in den Tiefen der „Blackbox COFAG“ verschwinden und die vergeblich auf ihr Geld oder aber auch nur eine einfache Rückmeldung von Seiten der COFAG warten. Oder die beim Versuch, einen Fehler der COFAG richtig zu stellen, ins Leere laufen. Ein paar Beispiele:

1.    Exzessive Wartezeiten auf die Auszahlungen der beantragten Leistungen von 30 bis 40 Kalendertagen, sodass etliche Unternehmer_innen bis heute auf die Zuschüsse für die Zeiträume März-Mai 2020 warten

2.    Fehler bei der Berechnung der Ersatzzahlungen: bei automatisierter Abwicklung legt so etwas technische Unzulänglichkeiten nahe - im Falle einer manuellen Bearbeitung, personelle Engpässe, bzw. eine Unterqualifikation der abwickelnden Mitarbeiter_innen:

o   z.B. wurde der Gewinn bei Neugründer_innen auf das ganze Jahr aufgeteilt – obwohl das Unternehmen erst im November gegründet wurde

o   die Anwendung der differenzierten Ersatzraten im Handel erscheinen zum Teil willkürlich und nicht nachvollziehbar - so wurden einem Blumenhändler anstatt der ihm zustehenden 60% nur 40% Ersatzrate zugesprochen

o   von Seiten der COFAG wird der Nachweis von ohnehin bekannten Daten gefordert: z.B. sind fristgerecht abgegebene UVAs nicht auffindbar

3.    Es gibt den begründeten Verdacht, dass in der COFAG nur 10 (!) Mitarbeiter_innen mit der Abwicklung aller (!) COFAG-Wirtschaftshilfen betraut sind (insgesamt hat die COFAG laut ihrer eigenen Pressemappe 12 Mitarbeiter_innen: https://www.cofag.at/presse/cofag-basispressemappe17122020.pdf. Im Vergleich dazu: in der Finanzverwaltung des Bundes gab es 2020 insgesamt 11.749 Planstellen) 

4.    Keine Möglichkeit für Unternehmen, mit der COFAG oder den bearbeitenden Mitarbeiter_innen in Kontakt zu treten und unklare Informationslage:

o   Unternehmen warten mitunter wochenlang auf die Beantwortung von Anfragen zum Stand ihres Antrags

o   völlige Intransparenz über die Entscheidungsfindung innerhalb der COFAG

o   Kommunikation wird von der COFAG zum Teil auf eine Kommunikationsagentur ausgelagert

o   die verschiedenen Info-Hotlines zu den Corona-Hilfen sind zwar durchgehend freundlich, allerdings sind die darüber bezogenen Informationen zum Teil widersprüchlich

o   die verschiedenen Richtlinien zum November-Umsatzersatz wurden zum Teil „über Nacht“ aktualisiert ohne darauf hinzuweisen, dass sie aktualisiert wurden und wann, was zu einer Verunsicherung der Antragssteller führte

5.    bei allen COFAG-Wirtschaftshilfen: kein Bescheid, keine Rechtsmittelbelehrung

Diese Intransparenz und diese Verzögerungen sind den Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ohnehin in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, nicht länger zuzumuten.

Besonders bedenklich ist angesichts der oben erwähnten Verzögerungen die Tatsache, dass laut offiziellen Informationen der COFAG (COFAG Basispressemappe Stand: 17.12.2020) lediglich 12 Mitarbeiter_innen direkt bei der COFAG angestellt sind. Wegen der gewählten intransparenten Ausgestaltung ist für Außenstehende zudem nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit bei der Prüfung der Anträge auf externe Dienstleister zurückgegriffen wird. 

Statt auf Transparenz und einer Vielzahl an Sachbearbeiter_innen in den Finanzämtern zu setzen, hat man sich für eine teure und intransparente Struktur entschieden und einen unnötigen Engpass bei der Bearbeitung der Anträge geschaffen. Die Öffentlichkeit und vor allem die Unternehmer_innen in Österreich haben es verdient zu erfahren, wie die Kapazitäten bei der Bearbeitung der Wirtschaftshilfen ausgestaltet sind.

Die Zahl der Sachbearbeiter_innen sollte zudem nötigenfalls rasch erhöht werden. Künstliche Engpässe bei der Antragserledigung erhöht die Gefahr von Insolvenzen ganz wesentlich und bringt österreichische Unternehmen in zusätzliche existenzielle Schwierigkeiten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anträge wurden bisher an die COFAG Finanzierungsagentur GmbH gestellt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

2.    Wie viele Anträge wurden bisher von der COFAG Finanzierungsagentur GmbH abgewickelt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

3.    Wie viele Anträge wurden bisher automatisiert abgewickelt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

4.    Wie viele Anträge wurden bisher manuell abgewickelt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

5.    Wie viele Anträge wurden bisher von der COFAG Finanzierungsagentur GmbH bewilligt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

6.    Wie viele der bewilligten Anträge wurden bisher von den jeweiligen Antragssteller_innen beeinsprucht (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)? 

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

7.    Wie viele Anträge wurden zum Stichtag 31.12.2020 von der COFAG Finanzierungsagentur GmbH abgelehnt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

8.    Wie viele bewilligte Anträge wurden bisher von der COFAG Finanzierungsagentur GmbH ausgezahlt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

9.    Wie viele Werktage braucht die Abwicklung der Anträge (von Antragsstellung bis zur Auszahlung) im Durchschnitt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

10. Bei wie vielen Anträgen braucht die Abwicklung (von Antragsstellung bis zur Auszahlung) zwischen 5 und 14 Tagen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

11. Bei wie vielen Anträgen braucht die Abwicklung (von Antragsstellung bis zur Auszahlung) zwischen 14 und 28 Tagen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

12. Bei wie vielen Anträgen braucht die Abwicklung (von Antragsstellung bis zur Auszahlung) mehr als 28 Tage (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

13. Wie viele Mitarbeiter_innen (in Vollzeit-Äquivalenten) der COFAG Finanzierungsagentur GmbH sind derzeit mit der Abwicklung von Anträgen beauftragt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

14. Welche Qualifikationsprofile haben die Mitarbeiter_innen der COFAG, die mit der Abwicklung der Anträge beschäftigt sind? (Akademiker_innen mit wirtschaftswissenschaftlichem, juristischem, mathematischem oder informationstechnologischem Abschluss; Student_innen aus ebensolchen Studienrichtungen; nicht-akademisches Fachpersonal mit branchenspezifischen Kenntnissen, z.B. ausgebildete Buchhalter_innen und Steuerberater_innen)? Bitte zählen Sie die verschiedenen Qualifikationsprofile taxativ auf und die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter_innen, die über dieses Profil verfügen  (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung).

15. Wird bei der Abwicklung der Anträge zusätzlich auf externe Fachkräfte zugegriffen? Falls ja - auf wie viele? Falls ja - in welcher Form (externe Dienstleister_innen, freie Dienstnehmer_innen) und von welchen Firmen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

16. Über welche Qualifikationsprofile verfügen jene eventuell extern zur Auftragsabwicklung abgestellten Mitarbeiter_innen? Akademiker_innen mit wirtschaftswissenschaftlichem, juristischem, mathematischem oder informationstechnologischem Abschluss; Student_innen aus ebensolchen Studienrichtungen; nicht-akademisches Fachpersonal mit branchenspezifischen Kenntnissen, z.B. ausgebildete Buchhalter_innen und Steuerberater_innen)? Bitte zählen Sie die verschiedenen Qualifikationsprofile taxativ auf und die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter_innen, die über dieses Profil verfügen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung).

17. In den vergangenen Monaten galt es, immer neue Wirtschaftshilfen über die COFAG abzuwickeln. Mit wie vielen weiteren Anträgen an die COFAG wird für die Quartale 1 bis 4 2021 gerechnet? Welche personellen Vorkehrungen trifft die COFAG für diese Entwicklung?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

18. Wie viele Mitarbeiter_innen (in Vollzeit-Äquivalenten) sind in der Finanzverwaltung des Bundes mit der Abwicklung der Anträge beauftragt (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

19. In den vergangenen Monaten galt es, immer neue Wirtschaftshilfen über die Finanzverwaltung und die COFAG abzuwickeln. Mit wie vielen weiteren Anträgen über Finanz Online rechnen Sie für die Quartale 1 bis 4 2021? Welche personellen Vorkehrungen haben Sie für diese von Ihnen antizipierten Entwicklungen getroffen?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

20. Welche Qualifikationsprofile haben die Mitarbeiter_innen der Finanzverwaltung, die mit der Abwicklung der Anträge beschäftigt sind? (Akademiker_innen mit wirtschaftswissenschaftlichem, juristischem, mathematischem oder informationstechnologischem Abschluss; PraktikantInnen/Student_innen aus ebensolchen Studienrichtungen; nicht-akademisches Fachpersonal der Finanzverwaltung)? Bitte zählen Sie die verschiedenen Qualifikationsprofile taxativ auf und die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter_innen, die über dieses Profil verfügen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung).

21. Welche Möglichkeiten haben Antragssteller_innen, die Ihnen zugesprochenen Ersatzzahlungen oder eine etwaige Ablehnung ihres Antrags zu beanstanden (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

22. Welche Möglichkeiten stehen Antragssteller_innen zur Verfügung, mit den abwickelnden Stellen in Kontakt zu treten (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    auf Umsatzersatz (direkt betroffene Unternehmen)

b.    auf Umsatzersatz (indirekt betroffene Unternehmen)

c.    auf Verlustersatz

d.    auf Fixkostenzuschuss I

e.    auf Fixkostenzuschuss II

23. Wurden mit der COFAG Finanzierungsagentur GmbH gewisse Qualitätskriterien hinsichtlich 1) der Anstellung von Sachbearbeitern, 2) des abrufbaren Informationsumfangs der Hotline-Mitarbeiter und 3) inhaltlicher und zeitlicher Aspekte bei der Bearbeitung von Anträgen vertraglich vereinbart (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung)?

a.    Wenn ja: Welche konkreten Qualitätskriterien wurden vertraglich vereinbart? Inwiefern wurde die Kontrolle dieser Qualitätskriterien vertraglich vereinbart (Umfang und Frequenz der Kontrollen)? Welche Ergebnisse haben die bisherigen Qualitätskontrollen ergeben?

b.    Wenn nein: Warum wurde eine solche Qualitätssicherung nicht vertraglich vorgesehen?